Oft unumgänglich: der Eintritt ins Pflegeheim

Wenn ältere Menschen gesundheitlich mehr und mehr eingeschränkt sind, wird das Leben in der eigenen Wohnung immer schwieriger. Mit der Hilfe von Angehörigen oder Pflegeleistungen von Angehörigen lässt sich der Übertritt in ein Pflegeheim unter Umständen für eine gewisse Zeit hinausschieben. Wird die Belastung für die Familie zu gross, bleibt das Pflegeheim die einzige Option.

13.02.2017 Lara Brunner 4 Minuten

Lebensabend im Pflegeheim: Allein schon der Gedanke daran macht vielen Menschen Angst. Für die pflegebedürftige Person stellt der Eintritt in ein Pflegeheim das Leben auf den Kopf. Sie muss sich an eine völlig neue Umgebung gewöhnen und gleichzeitig von lieb gewordenen Gewohnheiten und Gegenständen Abschied nehmen.

Auch für die Angehörigen ist dieser Schritt eine psychische Belastung. Manche quälen sich mit Schuldgefühlen. Es ist deshalb richtig und sinnvoll, die Option Pflegeheim erst dann in Betracht zu ziehen, wenn die Pflege durch Angehörige nicht mehr infrage kommt und die ambulanten Pflegemöglichkeiten wie etwa Spitex oder Tagespflegeheim ausgeschöpft sind.

Eintritt ins Pflegeheim gerechtfertigt?

Ein Eintritt ins Pflegeheim ist unumgänglich, wenn die pflegebedürftige Person verstärkt unter psychischen und körperlichen Problemen leidet, die sich allmählich verschlimmern. Unhaltbar wird die Situation, wenn die pflegebedürftige Person durch ihr Verhalten sich selber oder Angehörige gefährdet.

Gründe für einen Eintritt ins Pflegeheim können des Weiteren Überforderung, gesundheitliche Gefährdung oder ein Übermass an psychischer Belastung oder körperlicher Anstrengung der betreuenden Angehörigen sein. Jeder Mensch stösst bei schwer zu meisternden Aufgaben wie der Pflege und Betreuung rund um die Uhr einmal an seine Grenzen. Typische Alarmzeichen sind Erschöpfung, Angstzustände, häufige Schlaflosigkeit, Niedergeschlagenheit, Gefühle der Isolation und Depression.

Offen darüber reden

Laden Sie alle an der Pflege und Betreuung beteiligten Personen an einen runden Tisch ein und besprechen Sie die Situation und die organisatorischen Aspekte eines Eintritts ins Pflegeheim. Idealerweise beziehen Sie die pflegebedürftige Person in dieses Gespräch ein. Wichtig sind auch die Einschätzung des Gesundheitszustandes und die Empfehlung des Hausarztes.

Die Wahl des Pflegeheims

Ist der Entscheid gefallen, machen Sie sich auf die Suche nach einem Pflegeheim, das den Wünschen der pflegebedürftigen Person möglichst weitgehend entspricht und Ihre Erwartungen erfüllt. Melden Sie die angehörige Person bei mehreren möglichen Institutionen an. Sie können nicht davon ausgehen, dass es in Ihrem «Wunsch-Pflegeheim» gerade einen freien Platz gibt. Viele Heime haben sehr lange Wartelisten.

Erkundigen Sie sich vor Ort über die lokalen Möglichkeiten und Verhältnisse. Am besten in Abstimmung mit der pflegebedürftigen Person. Zeigen Sie sich kompromissbereit. Es wird kaum ein Pflegeheim geben, das die individuellen Ansprüche hundertprozentig erfüllt. Hilfreiche Informationen, Adressdatenbanken und weiterführende Links finden Sie unter www.heiminfo.ch.

www.heiminfo.ch

Der Eintritt ins Pflegeheim braucht Vorbereitung

Haben Sie ein geeignetes Pflegeheim gefunden, findet ein Eintrittsgespräch mit der Heimleitung statt. Wenn immer möglich nimmt auch die eintretende Person daran teil. Vorab geht es um die Art und den Umfang der Pflegeleistungen sowie um die Finanzierung des Heimaufenthalts. Die Heimleitung hält die Bedürfnisse und Wünsche der eintretenden Person im Hinblick auf Unterstützung, Pflege und Betreuung sowie die entsprechenden Vereinbarungen in schriftlicher Form fest. Je nach Institution und Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person werden Sie in diesem Gespräch auch klären, welche Möglichkeiten es für eine aktive Teilnahme am Gemeinschaftsleben im Heim gibt.

Klären Sie, ob und welche Möbel Ihre pflegebedürftige Angehörige ins Pflegeheim mitnehmen kann. Kündigen Sie den aktuellen Mietvertrag sowie Versicherungen, wie zum Beispiel Hausrat, und geben Sie den relevanten Bezugspersonen, Firmen, Institutionen und auch der Krankenversicherung die Adressänderung bekannt. Denken Sie daran, dass sich die pflegebedürftige Person beim Umzug in ein Heim in einer anderen Wohngemeinde am alten Ort ab- und bei der neuen Wohngemeinde anmelden muss.

Patientenverfügung & Vollmacht

Patientenverfügung

Halten Sie Ihren Willen frühzeitig in einer Patientenverfügung fest. Sie hilft Ärzten und Angehörigen, in Ihrem Sinne zu entscheiden, wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind. Lassen Sie sich beim Verfassen von Ihrem Arzt beraten und informieren Sie Ihre Angehörigen über den Aufbewahrungsort.

Vollmacht

Geben Sie einer nahestehenden Person eine Vollmacht für Abklärungen mit Ihrer Krankenversicherung.

Wer bezahlt die Pflegekosten?

Die Finanzierung der Langzeitpflege erfolgt im Wesentlichen aus drei Quellen: aus Beiträgen der Krankenkasse, aus Beiträgen der öffentlichen Hand und – solange es die finanziellen Verhältnisse der pflegebedürftigen Person ermöglichen – aus eigenen Kostenbeiträgen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, für pflegebedürftige Angehörige Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen bei der AHV oder gegebenenfalls Sozialhilfe zu beantragen.

Die sicherste Finanzierungsvariante für eine angemessene gesundheitliche Versorgung im Alter ist ein ausreichender Versicherungsschutz. Es zahlt sich aus, frühzeitig dafür zu sorgen.

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