Es kann vorkommen, dass es bei einem Auslandaufenthalt zu einer Notgeburt kommt. In der Grundversicherung gilt diese als medizinischer Notfall. Sie übernimmt deshalb die Kosten für die medizinische Betreuung von Mutter und Kind, wenn eine rechtzeitige Heimreise nicht möglich war. Anders sieht es bei einer geplanten Geburt im Ausland aus.
Im Ausland erhalten Sie aus der Grundversicherung ausschliesslich die Kosten für Notfallbehandlungen. Handelt es sich um eine normal verlaufende, also termingerechte Geburt, besteht kein Notfall. Grundsätzlich sollten werdende Mütter einen Auslandaufenthalt während der Schwangerschaft so planen, dass sie für die Geburt noch rechtzeitig in die Schweiz zurückkehren können. Auch wenn es sich um eine Termingeburt handelt, nimmt eine Schwangere, die kurz vor der Geburt ins Ausland reist oder sich bis zum Geburtstermin im Ausland befindet, eine Geburt im Ausland in Kauf. Hingegen gibt es auch unvorhergesehene Frühgeburten im Ausland, welche als Notfallgeburten gelten. Aber nicht jede Frühgeburt wird automatisch als Notfallgeburt definiert. Ob eine Geburt als Notfallgeburt anerkannt werden kann, hängt von mehreren Kriterien ab und wird im Einzelfall geprüft.
Da stellt sich natürlich die Frage, wer die Kosten für die medizinische Betreuung und Pflege bei der Geburt übernimmt. In Ländern wie den USA, Brasilien oder Australien können Spitalkosten in astronomische Höhen steigen.
Wenn Sie sich vorübergehend in einem EU-/EFTA-Land aufhalten, erfolgt die Vergütung bei einer notfallmässigen Geburt nach den gesetzlichen Bestimmungen (Sozialtarif) des jeweiligen Landes. Suchen Sie wenn möglich ein öffentliches Spital auf und weisen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte vor (Rückseite Ihrer Helsana-Card). Die Abrechnung gelangt direkt an Ihren Grundversicherer. Die Kostenbeteiligung (Selbstbehalt/Franchise) richtet sich ebenfalls nach den Vorschriften des Landes, wo die Geburt stattfindet und muss in der Regel vor Ort bezahlt werden. Bei einem vorübergehenden Auslandaufenthalt ausserhalb der EU-/EFTA-Staaten erfolgt die Kostenübernahme aus Ihrer Grundversicherung höchstens zu den doppelten Kosten, welche Helsana in der Schweiz bezahlen müsste. Die Grundversicherung deckt je nach Land nicht alle Kosten.
Die Grundversicherung darf keine Kosten für eine Geburt im Ausland übernehmen, falls es sich nicht um eine unvorhergesehene Notfallgeburt handelt. Sollten Sie sich dennoch für eine gezielte Geburt im Ausland entscheiden, erhalten Sie aus unseren Krankenpflege-Zusatzversicherungen einen Beitrag dafür.
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