Grundsatzfrage zugunsten von Helsana+ geklärt

Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass Helsana ihr Bonusprogramm auch den Grundversicherten der Helsana-Gruppe anbieten darf. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) wollte dies mit einer Klage stoppen. Das Gericht befand, dass dies keine Frage des Datenschutzes sei und das Vorgehen von Helsana mit dem Krankenversicherungsgesetz vereinbar ist.

28.03.2019

Mit der Helsana+ App ist es auf einfache Weise möglich, verschiedene – vor allem gesundheitsfördernde – Aktivitäten in Boni wie Barauszahlungen, Sachleistungen oder Gutscheine umwandeln zu lassen. Bonusberechtigt sind Grund- und Zusatzversicherte der Helsana-Gruppe. Gegenwärtig hat es über 90‘000 Teilnehmende.

Im Juni 2018 reichte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Klage gegen Helsana beim Bundesverwaltungsgericht ein. Der EDÖB war der Ansicht, dass ausschliesslich grundversicherte Kunden keine Barauszahlungen erhalten dürfen. Er argumentierte, dies sei eine verbotene Prämienrückerstattung. Auch die automatische Prüfung der Einwilligung der Grundversicherten kritisierte er.

Helsana gewinnt in der Grundsatzfrage

Helsana hat nun in den wesentlichen Punkten vom Bundesverwaltungsgericht Recht erhalten: Helsana+ darf weiterhin auch ausschliesslich Grundversicherten angeboten werden und deren Aktivitäten mit Barauszahlungen honorieren. Das Gericht befand das Angebot als «mit dem Krankenversicherungsgesetz vereinbar» und hält fest, dass dies keine Frage des Datenschutzes sei.

Kritik des Bundesverwaltungsgerichts bereits umgesetzt

Das Gericht kritisiert insbesondere, dass die Einwilligung durch die Nutzer mittels Klick statt Unterschrift erfolgte. Helsana war aber bereits vor der Klage des EDÖB mit diesem übereingekommen, das Verfahren zum Nachweis, ob eine Grundversicherung besteht, in der App anzupassen. Darum darf Helsana weitermachen wie bisher.

«Das Urteil bestärkt uns darin, dass wir mit Helsana+ auch datenschutzrechtlich auf dem richtigen Weg sind. Wir sind überzeugt, dass Helsana+ weiterhin aktiv genutzt wird», so Daniel H. Schmutz, CEO der Helsana-Gruppe. «Für die Kunden wie für uns ist das Urteil eine erfreuliche Neuigkeit.»

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