Zielvorgabe für das Kostenwachstum in der OKP

Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für tiefere Prämien - Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative) der Partei «die Mitte».

02.12.2021

Gemeinsame Position

  • der FMH, Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz,
  • der Helsana Versicherungen AG und
  • des Dachverbands der Gesundheitsligen GELIKO (Schweizerische Gesundheitsligen-Konferenz) 

Patienten und Versicherte als Leidtragende der Zielvorgabe

Die Pläne des Bundesrates, in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) eine Zielvorgabe für das Kostenwachstum einzuführen, erfüllen GELIKO, Helsana und FMH mit Sorge. Ärzteschaft, Patienten und Versicherte wollen gemeinsam davon ausgehen können, dass die medizinische Versorgung ausschliesslich medizinisch indiziert ist und nicht durch politische Vorgaben übersteuert wird. Die Zielvorgabe für das Kostenwachstum in der OKP kommt jedoch einem Budget gleich, das politisch ausgehandelt wird. Das kann dazu führen, dass notwendige Leistungen vorenthalten werden müssen, da sie nicht mehr finanziert sind. Es wäre Augenwischerei, den Patienten und Versicherten zu versprechen, ihr Leistungsanspruch könne bestehen bleiben, wenn gleichzeitig die Kosten begrenzt werden. Die Zielvorgabe erhebt den Anspruch, medizinisch nicht notwendige Leistungen zu reduzieren, ohne medizinisch notwendige Leistungen einzuschränken. Diesem Anspruch kann sie nicht gerecht werden, weil sie als Massnahme unspezifisch ist. Die Zielvorgabe richtet sich potenziell gegen alle medizinischen Leistungen, unabhängig davon, ob sie als medizinisch notwendig oder als nicht notwendig zu beurteilen sind.

Beschlossene Input- und Output-Steuerung im Alltag testen

Ineffizienzen in der Leistungserbringung müssen zunächst identifiziert werden, um gegen sie vorgehen zu können. Mit diesem Ziel hat das Parlament 2019 die Teilrevision des KVG «Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit» verabschiedet, in der festgelegt ist, dass Leistungen in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbracht werden müssen. Diese Gesetzesrevision ist im April 2021 in Kraft getreten. Erfahrungen im medizinischen Alltag konnten also noch nicht gesammelt werden. Mit den neuen Zulassungsbestimmungen für Leistungserbringer liegen ebenfalls noch keine Alltagserfahrungen vor. Der Gesetzgeber ist deshalb aufgerufen, zunächst die Erfahrungen mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen abzuwarten, bevor für dasselbe politische Ziel neue Gesetzesrevisionen in Angriff genommen werden.

Die Nettoversicherungsleistungen haben im Durchschnitt der letzten 10 Jahren pro Kopf und Jahr um 2,5 Prozent zugenommen. Dieser Wert liegt unter der Orientierungsgrösse von Globalzielvorgaben für das OKP-Kostenwachstum im Expertenbericht Diener von 2017. Gesetzgeberischer Aktivismus in der Krankenversicherung ist also gar nicht gerechtfertigt. Es besteht sogar die Gefahr, dass weitere gesetzliche Regelungen ein inkohärentes rechtliches Regelwerk entstehen lassen.

GELIKO, Helsana und FMH plädieren dafür, gesetzgeberische Massnahmen auch an ihrer Umsetzungstauglichkeit zu messen. Die Etablierung von Zielvorgaben wäre mit grossem administrativem und finanziellem Aufwand verbunden. Zudem erfordern sie notwendigerweise eine Top-down-Herangehensweise, was unserem Gesundheitswesen nicht gerecht wird.

EFAS beschliessen und TARDOC genehmigen

Beträchtliche Sparpotentiale lassen sich mit der Finanzierungsreform EFAS und mit der neuen Tarifstruktur für die ambulante Versorgung TARDOC realisieren, ohne die Errungenschaften unserer Gesundheitsversorgung und die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten mit der medizinischen Versorgung in Frage zu stellen. 

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