Die Versichertenkarte ist Ihr Versicherungsausweis – zum Beispiel im Spital, bei der Ärztin oder beim Arzt sowie in der Apotheke. Neben persönlichen Daten enthält die Versichertenkarte alle wichtigen Informationen zu Ihrer Krankenversicherung. Den Ausweis im Kreditkartenformat können Sie in ganz Europa einsetzen.
Jederzeit griffbereit: In der myHelsana App haben Sie Ihre Versichertenkarte immer dabei. Als Familienansprechperson sogar für die ganze Familie. Neu können Sie die Versichertenkarte bequem in Ihrem Wallet auf dem Smartphone abspeichern.
Ab Oktober 2024 profitieren Sie mit Ihrer Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Privat exklusiv von einer persönlichen Kundenbetreuung und einer eigenen Private Line. Ihr persönliches Kundenberatungsteam unterstützt Sie bei all Ihren Anliegen rasch und unkompliziert.
Anfang 2025 erhalten Sie dazu Ihre neue Premium-Versichertenkarte.
Als Neukundin oder Neukunde können Sie Ihre Krankenkassenkarte ab Datum des Versicherungsbeginns einsetzen. Wenn Sie bereits Kundin oder Kunde bei Helsana sind
Setzen Sie die neue Karte bitte erst nach Ablauf Ihrer alten Karte ein.
Auf der Vorderseite wie auch auf dem Magnetstreifen befinden sich die administrativen Daten:
Ärztinnen, Ärzte, Apotheker und Spitäler können diese Daten und Informationen zu Ihrer Versicherungsdeckung über den Mikrochip abrufen. Das vereinfacht die Abrechnung.
Haben Sie Ihre Versichertenkarte verloren, nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf. Gerne senden wir Ihnen eine neue Karte zu.
Bitte beachten Sie: Ihre medizinischen Notfalldaten gehen in diesem Fall verloren und müssen bei der Ärztin oder beim Arzt sowie im Spital neu gespeichert werden.
Auf Ihrer Versichertenkarte ist auf der Vorderseite ein Ablaufdatum aufgedruckt. Ist dieses erreicht, schicken wir Ihnen eine neue Versichertenkarte zu.
Die alte Versichertenkarte sollten Sie nach Ablauf vernichten.
Auf der Rückseite befindet sich Ihre europäische Krankenversicherungskarte. Diese berechtigt Sie dazu, sich bei einem Notfall in einem EU- oder EFTA-Land nach den Bestimmungen und Tarifen der Sozialversicherung im jeweiligen Aufenthaltsland behandeln zu lassen.
Haben Sie die Grundversicherung nicht bei der Helsana-Gruppe abgeschlossen, entspricht die Rückseite Ihrer Zusatzversichertenkarte nicht dem europäischen Standard.
Ja. In den Apotheken beziehen Sie jene Präparate bargeldlos, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder der Zusatzversicherung vergütet werden. Nachdem Sie Ihre Karte vorgewiesen haben, schickt die Apotheke die Rechnung direkt an uns. Wir werden Ihnen nur noch den Selbstbehalt verrechnen.
Ja. Sie können den elektronischen Abfragedienst für Ihre Zusatzversicherung sperren. Bitte beachten Sie, dass Sie nach einer Sperrung sämtliche Medikamente, die von den Zusatzversicherungen vergütet werden, nicht mehr bargeldlos bei den Apotheken beziehen können.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.