Wer seine Grund- oder Zusatzversicherungen kündigen will, muss einiges beachten. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen – vom korrekten Ablauf bis zum richtigen Zeitpunkt der Kündigung.
Ob der Wechsel zu einem anderen Versicherer, ein Todesfall oder der Wegzug ins Ausland: In der Schweiz können die Grundversicherung und die Zusatzversicherungen bei Krankenkasse gekündigt werden. Normalerweise hilft Ihnen der neue Krankenversicherer rund um die Kündigung. Der Ablauf ist jedoch nicht immer gleich: Je nach Versicherung gibt es einiges zu beachten.
Spezialfall: Kündigung für Versicherte die das Grundmodell BASIS mit einer Franchise von CHF 300 (bzw. ohne Franchise bei Kindern) bei uns abgeschlossen haben: Die Kündigung der Grundversicherung ist per 30. Juni möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Die Kündigung muss bis zum letzten Arbeitstag im März bei uns eintreffen.
Das Kündigungsschreiben können Sie uns vor Ablauf der Kündigungsfrist entweder schriftlich per Post oder online via myHelsana oder per E-Mail zustellen. Bitte entscheiden Sie sich für einen der folgenden Wege:
Schicken Sie uns eine schriftliche, unterschriebene Kündigung an:
Helsana Versicherungen AG
IDPH Kündigungen D-CH
Postfach
8081 Zürich
Wir akzeptieren die Kündigung auch via myHelsana oder per E-Mail: kuendigungen@helsana.ch, sofern sie unterschrieben ist (Foto/PDF).
Bei Fragen zu Leistungsübernahmen, Leistungsabrechnungen oder Ihrer Police kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Kundenbetreuungsteam. Die Kontaktdaten finden Sie oben links auf Ihrer Police.
Kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Kundenbetreuungsteam.
Ja, die Grundversicherung kann gekündigt werden, bevor Sie einen neuen Krankenversicherungsvertrag ab-geschlossen haben. Erhalten wir von Ihrer neuen Krankenversicherung keine Nachversicherungsbestätigung, so sind wir verpflichtet Ihren Versicherungsvertrag weiterzuführen.
Ja. Wichtig dabei ist, dass auf Ihrer Kündigung deutlich vermerkt wird, welche Versicherungsprodukte von Ihnen gekündigt werden.
Nein, solange in der Grundversicherung noch Prämien oder Kostenbeteiligungen (Franchise und Selbstbehalt) ausstehen, ist ein Wechsel nicht möglich. Das Bundesgesetz für Krankenversicherung schreibt dies so vor.
Gerne beraten wir Sie telefonisch über mögliche Optimierungen in Ihrem Versicherungsvertrag. Erste Informa-tionen finden Sie hier: Spartipps
Wir bieten Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz und verschiedene Vorteile. Trotzdem gibt es individuelle Gründe, eine Versicherung zu wechseln. Treffen Sie jedoch keine voreiligen Entscheidungen. Wir beraten Sie gerne, um Ihren Versicherungsschutz an Ihre aktuellen Bedürfnisse anzupassen.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.