Bei Helsana kündigen

Wer seine Grund- oder Zusatzversicherungen kündigen will, muss einiges beachten. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen – vom korrekten Ablauf bis zum richtigen Zeitpunkt der Kündigung.

Wie Sie Ihre Krankenkasse kündigen

Ob der Wechsel zu einem anderen Versicherer, ein Todesfall oder der Wegzug ins Ausland: In der Schweiz können die Grundversicherung und die Zusatzversicherungen bei Krankenkasse gekündigt werden. Normalerweise hilft Ihnen der neue Krankenversicherer rund um die Kündigung. Der Ablauf ist jedoch nicht immer gleich: Je nach Versicherung gibt es einiges zu beachten.

Grundversicherung kündigen

  • Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch.
  • Kündigungstermin: per 31. Dezember
  • Kündigungsfrist: 1 Monat
  • Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November, während der Geschäftsöffnungszeiten bei uns eintreffen. Es genügt nicht, den eingeschriebenen Brief am letzten Tag der Frist bei der Post aufzugeben.
  • Voraussetzung ist, dass Sie keine offenen Prämienrechnungen haben und eine Nachversicherungsbestätigung vorweisen können.
  • Die Nachversicherungsbestätigung muss uns direkt von Ihrer neuen Krankenversicherung zugestellt werden. Von Ihnen eingereichte Versicherungspolicen können wir nicht als Bestätigung akzeptieren.

Spezialfall: Kündigung für Versicherte die das Grundmodell BASIS mit einer Franchise von CHF 300 (bzw. ohne Franchise bei Kindern) bei uns abgeschlossen haben: Die Kündigung der Grundversicherung ist per 30. Juni möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Die Kündigung muss bis zum letzten Arbeitstag im März bei uns eintreffen.

Zusatzversicherung kündigen

  • Die Zusatzversicherung ist nicht obligatorisch.
  • Kündigungstermin: per 31. Dezember
  • Kündigungsfrist: 3 Monate
  • Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September, während der Geschäftsöffnungszeiten bei uns eintreffen. Es genügt nicht, den eingeschriebenen Brief am letzten Tag der Frist bei der Post aufzugeben.
  • Verändert sich die Versicherungsprämie (Verlust eines Rabattes / einer Reduktion gilt nicht als Prämienveränderung), gilt eine einmonatige Kündigungsfrist ab Mitteilung der Änderung. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eintreffen.

Kündigungsschreiben schriftlich oder online einreichen

Das Kündigungsschreiben können Sie uns vor Ablauf der Kündigungsfrist entweder schriftlich per Post oder online via myHelsana oder per E-Mail zustellen. Bitte entscheiden Sie sich für einen der folgenden Wege:

Kündigung per Post zustellen 

Schicken Sie uns eine schriftliche, unterschriebene Kündigung an:

Helsana Versicherungen AG
IDPH Kündigungen D-CH
Postfach
8081 Zürich

Kündigung online erledigen

Wir akzeptieren die Kündigung auch via myHelsana oder per E-Mail: kuendigungen@helsana.ch, sofern sie unterschrieben ist (Foto/PDF).

Gut zu wissen

Bei Fragen zu Leistungsübernahmen, Leistungsabrechnungen oder Ihrer Police kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Kundenbetreuungsteam. Die Kontaktdaten finden Sie oben links auf Ihrer Police.

Haben Sie an alles gedacht?

  1. Sind die Unterschriften aller volljährigen Personen vorhanden?
  2. Sind auf dem Kündigungsschreiben, alle Produkte erwähnt, die betroffen sind?

Häufige Fragen und Antworten

Kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Kundenbetreuungsteam.

Ja, die Grundversicherung kann gekündigt werden, bevor Sie einen neuen Krankenversicherungsvertrag ab-geschlossen haben. Erhalten wir von Ihrer neuen Krankenversicherung keine Nachversicherungsbestätigung, so sind wir verpflichtet Ihren Versicherungsvertrag weiterzuführen.

Ja. Wichtig dabei ist, dass auf Ihrer Kündigung deutlich vermerkt wird, welche Versicherungsprodukte von Ihnen gekündigt werden.

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Wir beantworten Ihre Fragen rund um die Kündigung
058 340 13 26Montag bis Freitag, 8 – 18 Uhr (Tarife gemäss Anbieter)
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