Sie sind in einen Autounfall verwickelt? Bei einem Notfall im Ausland ist es oft erst recht schwierig, richtig zu handeln. Denn je nach Land gelten unterschiedliche Regeln. Erfahren Sie hier, wie Sie bei einem Autounfall im Ausland vorgehen müssen.
Wenn Sie einen Autounfall haben – egal, ob in der Schweiz oder im Ausland – sollten Sie sich jetzt Schritt für Schritt so verhalten:
Wenn Ihr Auto beim Unfall beschädigt wurde, gehen Sie folgendermassen vor:
Nicht selten führen Verkehrsunfälle zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den involvierten Parteien. Mit Helsana Advocare EXTRA erhalten Sie Versicherungsleistungen bis max. 1 Mio. Franken für Anwalts- und Gerichtskosten. Ausserhalb von Europa erhalten Sie Leistungen bis max. 100’000 Franken.
Versichert sind unter anderem folgende Streitigkeiten:
Das Europäische Unfallprotokoll ist ein standardisiertes Formular: Inhalt und Aufbau sind in allen Sprachen gleich. So hilft es Ihnen, bei einem Unfall alle Informationen zu erfassen, die für die Versicherungen relevant sind – ob in der Schweiz oder im Ausland. Sie erfassen im Protokoll den Unfallhergang, die entstandenen Schäden und die Personendaten aller involvierten Parteien.
Tipp: Die persönlichen Daten können Sie schon im Voraus ausfüllen. So sparen Sie im Ernstfall Zeit.
Das Protokoll können Sie entweder einfordern
Je nach Land gelten zum Teil unterschiedliche Bestimmungen, wie Sie sich bei einem Autounfall verhalten sollten. Weder die Verhaltensregeln vor Ort noch die einheimischen Notrufnummern können Sie aus dem Stegreif. Das kann Sie vor grosse Herausforderungen stellen.
Diese spezifischen Verhaltensregeln gelten bei Verkehrsunfällen in unseren Nachbarländern:
In Deutschland müssen Sie die Polizei (110 oder 112) zwingend alarmieren, wenn
Bei einem Sachschaden: Füllen Sie das Europäische Unfallprotokoll aus und melden Sie den Fall bei Ihrer Versicherung.
Sie haben einen Unfall im übrigen Ausland? Hier finden Sie weitere Informationen:
Ob in der Schweiz oder im Ausland, diese Ausrüstung sollten Sie immer im Auto haben:
In vielen Ländern – unter anderem auch in der Schweiz – können Sie gebüsst werden, wenn Sie diese Ausrüstung nicht im Auto mitführen.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.