Sie erwarten Gäste aus dem Ausland? Dann setzen Sie sicher alles daran, dass sich Ihr Besuch wohl fühlt. Hier erfahren Sie, wann und weshalb für Ihre ausländischen Gäste in der Schweiz eine Gästeversicherung sinnvoll ist.
Ein Notfall – und schon wird der Aufenthalt für Ihre ausländischen Gäste unangenehm. Erst recht, wenn Ihr Besuch aus dem Ausland in der Schweiz nicht ausreichend versichert sind. Denn dann kann ein Unfall oder eine Krankheit schnell verheerende finanzielle Folgen haben. Davor sollten Sie Ihre Gäste schützen.
Mit der Krankenversicherung für ausländische Gäste sichern Sie Ihre Besucherinnen und Besucher finanziell gegen Krankheit und Unfall während des Aufenthalts in der Schweiz ab. Die Gästeversicherung können Sie bei unserem Partner EUROPÄISCHE Reiseversicherungs AG abschliessen. Sie beinhaltet unter anderem folgende Leistungen:
Schliessen Sie die Gästeversicherung bei unserem Partner «EUROPÄISCHE Reiseversicherungs AG» direkt online ab.
Leider können Notfälle immer und überall eintreten. Brauchen Ihre Gäste mit offiziellem Wohnsitz im Ausland in der Schweiz eine medizinische Notfallbehandlung, kann diese für sie sehr hohe Kosten verursachen.
Mit der Krankenversicherung für ausländische Gäste – einer sogenannten Incoming-Versicherung - sichern Sie Ihre Besucher umfassend gegen Krankheit und Unfall ab. Damit sich Ihre Gäste auf einen sorgenfreien Aufenthalt in der Schweiz freuen können.
Gesetzlich vorgegeben ist die sogenannte Incoming-Versicherung, wenn Sie Besuch von Nicht-EU-Bürgerinnen oder -Bürgern erwarten. Denn diese brauchen für die Einreise in die Schweiz in der Regel ein Schengen-Visum. Um dieses Schengen-Visum überhaupt beantragen zu können, müssen Ihre Gäste mit Wohnsitz ausserhalb der EU eine ausländische Versicherung mit einer Deckung von mindestens 30 000 Euro oder eine Gästeversicherung vorweisen.
Besuchende mit offiziellem Wohnsitz ausserhalb der EU brauchen in der Regel ein Schengen-Visum. Je nach Staatsangehörigkeit gilt dieses entweder ab Tag eins ihres Besuchs oder erst ab einer Aufenthaltsdauer über 90 Tage.
Eine Übersicht über alle Ausweis- und Visumsbestimmungen nach Staatsangehörigkeit finden Sie auf der Seite des Staatssekretariats für Migration (SEM):
Sie möchten wissen, welche Bestimmungen sonst noch für die Einreise Ihrer ausländischen Gäste gelten? Alle Informationen und häufige Fragen zum Thema finden Sie auch auf der Seite des Staatssekretariats für Migration (SEM):
Gerne helfen wir Ihnen weiter.