Unsere Unterstützungsangebote für Ihren Spitalaufenthalt

Sie müssen ins Spital und brauchen Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder im Haushalt? Diese Leistungen aus Ihrer Spitalversicherung entlasten Sie.

Ein Spitalaufenthalt kann Ihren Alltag ziemlich durcheinanderbringen und Sie vor unterschiedliche Herausforderungen stellen. Wer passt in dieser Zeit zum Beispiel auf Ihr Kind auf? Und wie bewältigen Sie den Haushalt danach, wenn Sie selbst Ruhe und Entlastung brauchen? Während die Grundversicherung Pflegeleistungen übernimmt, müssen Sie Kosten für die Kinderbetreuung oder Haushalthilfe selbst bezahlen. Mit unseren HOSPITAL-Zusatzversicherungen bieten wir Ihnen Unterstützungsangebote und finanzielle Entlastung. Damit Sie sich nach Ihrem Aufenthalt im Krankenhaus gut erholen können.

Persönliche Spitalbegleitung

Steht Ihnen eine stationäre Behandlung im Spital bevor? Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen bei Fragen vor, während und nach dem Spitalaufenthalt in ausführlichen Gesprächen gerne weiter.

Sie haben die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Privat oder HOSPITAL Halbprivat abgeschlossen.

Vor dem Aufenthalt:

Wir bereiten Sie optimal auf Ihren Spitalaufenthalt vor.

  • Von welchen Leistungen kann ich profitieren?
  • Welche Angaben sind auf dem Eintrittsformular anzugeben?
  • Welche Fragen stelle ich der ärztlichen Fachperson beim Eintrittsgespräch?
  • Wie organisiere ich meine Anreise?
  • Muss ich meine Medikamente selbst ins Spital mitbringen?

Während des Aufenthalts:

Wir begleiten Sie als persönliche Ansprechperson während Ihres gesamten Spitalaufenthalts.

  • Wie bereite ich mich aufs Austrittsgespräch vor?
  • Wie organisiere ich meine Heimreise?
  • Welche Behandlungen und Termine folgen nach dem Spitalaufenthalt (z. B. Kur, Reha und weitere)?
  • An wen wende ich mich bei medizinischen Fragen zu meiner weiteren Behandlung?

Während der Genesung:

Wir unterstützen Sie während Ihrer Genesung zu Hause.

  • Wer unterstützt mich im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung?
  • Wie kann ich meinen Alltag möglichst einfach bewältigen?
  • Wie kann ich aktiv zur Unterstützung meiner Genesung beitragen?

Gut zu wissen

Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen bei Fragen vor, während und nach dem Spitalaufenthalt in ausführlichen Gesprächen gerne weiter. Es kann dabei etwa um Kosten, Eintrittsformalitäten, Organisation der An- und Rückreise oder Unterstützungsmöglichkeiten im Haushalt gehen. 

Haushalthilfe

So schnell wie möglich nach Hause: Viele Patientinnen und Patienten möchten möglichst rasch wieder in das gewohnte Umfeld zurückkehren. Doch was bedeutet das für Sie im Alltag? Gewöhnliche Tätigkeiten im Haushalt sind je nach körperlicher Verfassung noch nicht oder nur eingeschränkt möglich. Während Sie eine Spitexorganisation oder Pflegefachpersonen bei Ihrer Pflege unterstützen, entlastet Sie eine Haushalthilfe beim Kochen, Waschen oder Putzen.

Wenn Sie Hilfe nach dem Spitalaufenthalt brauchen, müssen folgende Punkte eingehalten werden, damit Sie Ihre Spitalversicherung mit Beiträgen an eine Haushalthilfe unterstützt:

  • Sie haben die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL abgeschlossen.
  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat Ihnen eine Verordnung ausgestellt und die Notwendigkeit einer Haushalthilfe bestätigt.
  • Ihr akuter stationärer Spitalaufenthalt kann durch eine ärztlich verordnete Haushaltshilfe verhindert oder zumindest verkürzt werden.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, übernimmt Ihre Spitalversicherung folgende Kosten für eine Haushalthilfe:

  • HOSPITAL ECO bis max. 30 Franken pro Einsatztag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr
  • HOSPITAL FLEX bis max. 50 Franken pro Einsatztag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr. Voraussetzung: Sie haben zusätzlich das Ergänzungsmodul FLEX abgeschlossen.
  • HOSPITAL Halbprivat bis max. 100 Franken pro Einsatztag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr
  • HOSPITAL Privat bis max. 200 Franken pro Einsatztag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr

Als Haushalthilfe gilt, wer beruflich auf eigene Rechnung oder über eine Organisation den Haushalt für Sie macht. Es kann Sie auch jemand aus Ihrem Umfeld im Haushalt unterstützen. Wir brauchen einzig eine Bestätigung des Arbeitsgebers, dass diese Person dadurch weniger arbeiten kann und einen Erwerbsausfall erleidet.

Eine Haushalthilfe unterstützt Sie in der Alltagsbewältigung. Sie nimmt Ihnen Aufgaben ab, die Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht machen können. Zu den Leistungen zählen hauswirtschaftliche und alltägliche Aufgaben wie:

  • staubsaugen, abstauben, Boden wischen, Oberflächenreinigung in Küche und Bad
  • Abfall entsorgen
  • Mahlzeiten zubereiten und kochen, Tisch decken, Geschirr spülen
  • Wäsche waschen, bügeln, Bettwäsche wechseln
  • Lebensmittel einkaufen und versorgen
  • Pflege von Zimmer- und Balkonpflanzen
  • Briefkasten leeren etc.

Gut zu wissen

Die Kosten für die Haushalthilfe übernimmt nur die Spitalversicherung. Die Grundversicherung übernimmt hier keine Kosten.

Nanny Service (Kinderhütedienst)

Für Eltern ist die Betreuung der Kinder nicht immer einfach zu organisieren. In Notsituationen noch weniger. Damit Sie sich im Krankenhaus auf sich und Ihre Genesung konzentrieren können, wollen Sie Ihre Kinder wohlbehütet wissen. Eine rasche und verlässliche Lösung muss her. Dafür ist eine Spitalzusatzversicherung hilfreich. 

Wenn Sie Hilfe brauchen, müssen folgende Punkte eingehalten werden, damit Sie Ihre Spitalversicherung mit dem Nanny Service unterstützt:

  • Sie als Elternteil im Spital haben die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL abgeschlossen.
  • Die zu betreuenden Kinder sind nicht älter als 15 Jahre.
  • Unsere Notrufzentrale organisiert die Kinderbetreuung. Sie erreichen uns rund um die Uhr unter 058 340 16 11.
  • Der Kinderhütedienst findet in der Schweiz statt. Nanny-Einsätze im Ausland sind nicht möglich.

Solange Sie im Krankenhaus sind, kümmert sich eine erfahrene Betreuungsperson um Ihre Kinder. So können Sie sich in Ruhe im Spital erholen und Ihre Kinder werden in der Zwischenzeit zu Hause in ihrem gewohnten Umfeld betreut.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, übernimmt Ihre Spitalversicherung folgende Leistungen:

  • HOSPITAL ECO bis max. 30 Stunden Nanny Service pro Kalenderjahr
  • HOSPITAL FLEX bis max. 30 Stunden Nanny Service pro Kalenderjahr. Voraussetzung: Sie haben zusätzlich das Ergänzungsmodul FLEX abgeschlossen.
  • HOSPITAL Halbprivat bis max. 60 Stunden Nanny Service pro Kalenderjahr 
  • HOSPITAL Privat bis max. 120 Stunden Nanny Service pro Kalenderjahr

Während Sie sich im Spital erholen, übernimmt die Betreuungsperson folgende Aufgaben:

  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Tagesgestaltung mit diversen Aktivitäten
  • Je nach Alter und Bedürfnis: Begleitung bei Besuch von Kindertagesstätte, Kindergarten oder Schule und bei Freizeitaktivitäten

Gut zu wissen

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Ohne Spitalzusatzversicherung müssen Patientinnen und Patienten den Kinderhütedienst selbst finanzieren.

KidsCare (Kinderbetreuung)

Nicht nur Sie als Mutter oder Vater können erkranken oder einen Unfall erleiden, auch Ihr Kind kann es treffen. Verfügt Ihr Kind über eine Spitalzusatzversicherung, unterstützt Sie diese bei der Betreuung Ihres kranken oder verunfallten Kindes. Damit Sie in dieser schwierigen Situation keine zusätzliche Belastung haben.

Wenn Sie Hilfe brauchen, müssen folgende Punkte eingehalten werden, damit Sie die Spitalversicherung bei der Kinderbetreuung unterstützt:

  • Beide Elternteile sind berufstätig oder Sie sind alleinerziehend und berufstätig.
  • Sie haben für Ihr erkranktes oder verunfalltes Kind die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL ECO, Halbprivat oder Privat abgeschlossen.
  • Das zu betreuende Kind ist nicht älter als 15 Jahre.
  • Unsere Notrufzentrale organisiert die Kinderbetreuung. Sie erreichen die Zentrale rund um die Uhr unter 058 340 16 11.
  • Die Kinderbetreuung findet in der Schweiz statt. KidsCare-Einsätze im Ausland sind nicht möglich.

Eine professionell ausgebildete Pflegeperson betreut und pflegt Ihr Kind in seiner gewohnten Umgebung. So ist es gut aufgehoben und Sie können unbesorgt zur Arbeit gehen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, werden bei einem Unfall oder einer Erkrankung Ihres Kindes folgende Leistungen von der Spitalversicherung übernommen:

  • HOSPITAL ECO bis max. 30 Stunden pro Kalenderjahr
  • HOSPITAL Halbprivat bis max. 60 Stunden pro Kalenderjahr
  • HOSPITAL Privat bis max. 120 Stunden pro Kalenderjahr

Nicht immer ist es möglich, dass Sie Ihr verunfalltes oder krankes Kind selbst rund um die Uhr betreuen können. KidsCare unterstützt Sie zu Hause mit folgenden Leistungen:

  • Körperpflege des Kindes
  • Verabreichen von Medikamenten
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Tagesgestaltung mit Spielen, Lesen und Aktivitäten, die für das Kind möglich sind

Je nach Situation wird die Pflege Ihres Kindes ärztlich verordnet. In diesem Fall übernimmt die Grundversicherung die Kosten und nicht die Zusatzversicherung.

Gut zu wissen

Ausser den allfälligen Pflegeleistungen übernimmt die Grundversicherung keine Kosten der Kinderbetreuung. Ist keine Spitalzusatzversicherung vorhanden, muss diese selbst finanziert werden.

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