Sie müssen ins Spital und brauchen Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder im Haushalt? Diese Leistungen aus Ihrer Spitalversicherung entlasten Sie.
Ein Spitalaufenthalt kann Ihren Alltag ziemlich durcheinanderbringen und Sie vor unterschiedliche Herausforderungen stellen. Wer passt in dieser Zeit zum Beispiel auf Ihr Kind auf? Und wie bewältigen Sie den Haushalt danach, wenn Sie selbst Ruhe und Entlastung brauchen? Während die Grundversicherung Pflegeleistungen übernimmt, müssen Sie Kosten für die Kinderbetreuung oder Haushalthilfe selbst bezahlen. Mit unseren HOSPITAL-Zusatzversicherungen bieten wir Ihnen Unterstützungsangebote und finanzielle Entlastung. Damit Sie sich nach Ihrem Aufenthalt im Krankenhaus gut erholen können.
Steht Ihnen eine stationäre Behandlung im Spital bevor? Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen bei Fragen vor, während und nach dem Spitalaufenthalt in ausführlichen Gesprächen gerne weiter.
Sie haben die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Privat oder HOSPITAL Halbprivat abgeschlossen.
Wir bereiten Sie optimal auf Ihren Spitalaufenthalt vor.
Wir begleiten Sie als persönliche Ansprechperson während Ihres gesamten Spitalaufenthalts.
Wir unterstützen Sie während Ihrer Genesung zu Hause.
Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen bei Fragen vor, während und nach dem Spitalaufenthalt in ausführlichen Gesprächen gerne weiter. Es kann dabei etwa um Kosten, Eintrittsformalitäten, Organisation der An- und Rückreise oder Unterstützungsmöglichkeiten im Haushalt gehen.
So schnell wie möglich nach Hause: Viele Patientinnen und Patienten möchten möglichst rasch wieder in das gewohnte Umfeld zurückkehren. Doch was bedeutet das für Sie im Alltag? Gewöhnliche Tätigkeiten im Haushalt sind je nach körperlicher Verfassung noch nicht oder nur eingeschränkt möglich. Während Sie eine Spitexorganisation oder Pflegefachpersonen bei Ihrer Pflege unterstützen, entlastet Sie eine Haushalthilfe beim Kochen, Waschen oder Putzen.
Wenn Sie Hilfe nach dem Spitalaufenthalt brauchen, müssen folgende Punkte eingehalten werden, damit Sie Ihre Spitalversicherung mit Beiträgen an eine Haushalthilfe unterstützt:
Erfüllen Sie die Voraussetzungen, übernimmt Ihre Spitalversicherung folgende Kosten für eine Haushalthilfe:
Als Haushalthilfe gilt, wer beruflich auf eigene Rechnung oder über eine Organisation den Haushalt für Sie macht. Es kann Sie auch jemand aus Ihrem Umfeld im Haushalt unterstützen. Wir brauchen einzig eine Bestätigung des Arbeitsgebers, dass diese Person dadurch weniger arbeiten kann und einen Erwerbsausfall erleidet.
Eine Haushalthilfe unterstützt Sie in der Alltagsbewältigung. Sie nimmt Ihnen Aufgaben ab, die Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht machen können. Zu den Leistungen zählen hauswirtschaftliche und alltägliche Aufgaben wie:
Die Kosten für die Haushalthilfe übernimmt nur die Spitalversicherung. Die Grundversicherung übernimmt hier keine Kosten.
Für Eltern ist die Betreuung der Kinder nicht immer einfach zu organisieren. In Notsituationen noch weniger. Damit Sie sich im Krankenhaus auf sich und Ihre Genesung konzentrieren können, wollen Sie Ihre Kinder wohlbehütet wissen. Eine rasche und verlässliche Lösung muss her. Dafür ist eine Spitalzusatzversicherung hilfreich.
Wenn Sie Hilfe brauchen, müssen folgende Punkte eingehalten werden, damit Sie Ihre Spitalversicherung mit dem Nanny Service unterstützt:
Solange Sie im Krankenhaus sind, kümmert sich eine erfahrene Betreuungsperson um Ihre Kinder. So können Sie sich in Ruhe im Spital erholen und Ihre Kinder werden in der Zwischenzeit zu Hause in ihrem gewohnten Umfeld betreut.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, übernimmt Ihre Spitalversicherung folgende Leistungen:
Während Sie sich im Spital erholen, übernimmt die Betreuungsperson folgende Aufgaben:
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Ohne Spitalzusatzversicherung müssen Patientinnen und Patienten den Kinderhütedienst selbst finanzieren.
Nicht nur Sie als Mutter oder Vater können erkranken oder einen Unfall erleiden, auch Ihr Kind kann es treffen. Verfügt Ihr Kind über eine Spitalzusatzversicherung, unterstützt Sie diese bei der Betreuung Ihres kranken oder verunfallten Kindes. Damit Sie in dieser schwierigen Situation keine zusätzliche Belastung haben.
Wenn Sie Hilfe brauchen, müssen folgende Punkte eingehalten werden, damit Sie die Spitalversicherung bei der Kinderbetreuung unterstützt:
Eine professionell ausgebildete Pflegeperson betreut und pflegt Ihr Kind in seiner gewohnten Umgebung. So ist es gut aufgehoben und Sie können unbesorgt zur Arbeit gehen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, werden bei einem Unfall oder einer Erkrankung Ihres Kindes folgende Leistungen von der Spitalversicherung übernommen:
Nicht immer ist es möglich, dass Sie Ihr verunfalltes oder krankes Kind selbst rund um die Uhr betreuen können. KidsCare unterstützt Sie zu Hause mit folgenden Leistungen:
Je nach Situation wird die Pflege Ihres Kindes ärztlich verordnet. In diesem Fall übernimmt die Grundversicherung die Kosten und nicht die Zusatzversicherung.
Ausser den allfälligen Pflegeleistungen übernimmt die Grundversicherung keine Kosten der Kinderbetreuung. Ist keine Spitalzusatzversicherung vorhanden, muss diese selbst finanziert werden.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.