Die Versicherungsprämien bezahlen Sie jeweils für das ganze Jahr im Voraus. Damit wir Ihre definitive Prämiensumme Ende Jahr berechnen können, benötigen wir eine Lohnsummendeklaration. Für die Differenz erhalten Sie entweder eine Gutschrift oder eine Rechnung.
Grundlage für die Berechnung der Krankentaggeld-Prämie ist der AHV-Lohn. Zusätzlich spielen auch vereinbarte Versicherungsbestandteile wie Aus- und Einschlüsse von Lohnbestandteilen eine Rolle (gemäss den Besonderen Versicherungsbedingungen BVB).
Die Basis zur Berechnung der UVG-Prämie bildet der UVG-Lohn.
Der AHV-pflichtige Lohn bildet die Basis für die Deklaration der Lohnsummen. Wurden Kurzarbeits- oder Corona-Erwerbsersatzentschädigungen bezogen, muss der Lohn gemeldet werden, der ohne Kurzarbeit erzielt worden wäre. Das bedeutet, dass jeweils der vereinbarte Lohn in voller Höhe zu melden ist.
Via Helsana ELM-Web können Sie uns die Lohnsummen für die Berechnung der definitiven Jahresprämie der Krankentaggeld- und Unfallversicherung elektronisch melden.
Haben Sie Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter. Schreiben Sie uns eine Nachricht an elm-web@helsana.ch.
Das einheitliche Lohnmeldeverfahren (ELM Swissdec) garantiert einen schnellen und sicheren elektronischen Datentransfer. Die jährliche Lohnsummendeklaration erledigen Sie dadurch effizienter als bisher.
Sie benötigen ein Swissdec-zertifiziertes Lohnbuchhaltungsprogramm. Kontaktieren Sie den Hersteller Ihres Lohnbuchhaltungsprogramms oder erkundigen Sie sich unter www.swissdec.ch über den Stand der Zertifizierungen.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.