Obligatorisch gegen Nichtberufsunfälle ist versichert, wer durchschnittlich mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber arbeitet. Die Versicherung gilt, solange ein Anspruch auf mindestens den halben Lohn besteht.
Falls eine arbeitnehmende Person ihre Erwerbstätigkeit definitiv oder vorübergehend aufgibt, geniesst sie während 31 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Versicherungsschutz gegen Nichtberufsunfälle. Nehmen Mitarbeitende beispielsweise drei Monate unbezahlten Urlaub, sind sie während diesen drei Monaten nicht erwerbstätig. In den ersten 31 Tagen sind sie noch gegen Nichtberufsunfälle versichert, danach erlischt der Schutz.
Mit der Abredeversicherung der Helsana können Mitarbeitende diesen Schutz um insgesamt 6 Monate verlängern. Sie erhalten damit alle Leistungen nach den Bestimmungen des Unfallversicherungsgesetzes (UVG).
Sie sind gemäss Art. 72 UVV dazu verpflichtet, erhaltene Informationen über Ihre Unfallversicherung auch an Ihre Mitarbeitenden weiterzuleiten. Darunter fällt auch die Pflicht, Ihre Mitarbeitenden über die Möglichkeit einer Abredeversicherung zu informieren.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.