Erfahren Sie hier, wer sich gegen Zecken impfen lassen sollte, was von der Krankenkasse bezahlt wird und wie man sich vor Zecken schützen kann. Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Zeckenimpfung.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist auch bekannt als Gehirnhautentzündung. Ausgelöst wird die Infektionskrankheit durch einen Stich einer infektiösen Zecke. Sie überträgt die FSME-Viren auf den Menschen. Vor einer Infektion schützt die Zeckenimpfung beziehungsweise FSME-Impfung.
FSME ist eine meldepflichtige Infektionskrankheit. Deshalb liegen aussagekräftige Studien zur Entwicklung der Anzahl Fälle vor. Im Jahr 2020 gab es gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) 455 Fälle. In den Jahren davor war dieser Wert immer tiefer. Die Inzidenz lag bei 5,16. Das bedeutet, dass sich 2020 pro 100’000 Einwohnerinnen und Einwohner 5,16 Personen infiziert haben.
Der Krankheitsverlauf der FSME kann in zwei Phasen unterteilt werden. In den ersten Tagen nach der Infektion treten grippeähnliche Beschwerden wie Fieber und Gliederschmerzen auf. Bei bis zu 15 Prozent der Erkrankten kommt es nach einer symptomfreien Zeit erneut zu Grippesymptomen. Folgende Erkrankungen sind dann möglich:
Bei wenigen Patienten treten ausserdem Lähmungen der Arme, Beine oder Gesichtsnerven auf. Ungefähr ein Prozent der Fälle endet tödlich.
Empfohlen wird die Zeckenimpfung in der Schweiz für Personen, die in der Nähe eines Risikogebietes wohnen oder sich teilweise dort aufhalten. Die Gebiete, in denen sich Personen mit dem Virus infiziert haben, haben sich in den vergangenen Jahren stetig ausgeweitet. Deshalb gilt heute die ganze Schweiz – mit Ausnahme der Kantone Genf und Tessin – als Risikogebiet.
Insgesamt braucht es für den umfassenden Schutz drei Impfungen. Die ersten beiden werden üblicherweise im Abstand von ein bis drei Monaten gemacht. Die dritte Impfung folgt je nach Impfstoff fünf bis zwölf Monate nach der zweiten Impfung.
Wichtig: Die Zeckenimpfung schützt nur gegen die Hirnhautentzündung (Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und nicht gegen Borreliose.
Das BAG empfiehlt die Zeckenimpfung für Kinder ab dem Alter von sechs Jahren.
Eine Auffrischung ist zwingend, um den Impfschutz gegen FSME aufrechtzuerhalten. Das BAG empfiehlt, alle zehn Jahre eine Auffrischimpfung durchzuführen.
Zecken werden aktiv, sobald es draussen wärmer und feuchter wird. FSME tritt somit häufig im Frühsommer auf. Am besten lassen Sie sich deshalb im Winter impfen.
Bei der Zeckenimpfung kann es zu Nebenwirkungen kommen. Nebenwirkungen sind an sich nicht negativ. Sie zeigen, dass das Immunsystem beginnt, einen Impfschutz gegen FSME aufzubauen.
Häufig auftretende Nebenwirkungen:
Weitere Nebenwirkungen:
Gelegentliche Nebenwirkungen:
Klingen die Nebenwirkungen nach ein bis zwei Tagen nicht ab, wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
Die Kosten der FSME-Impfung werden durch die obligatorische Krankenversicherung übernommen, sofern Sie in einem Gebiet mit Impfempfehlung (ganze Schweiz, ohne Genf und Tessin) wohnen oder sich zeitweise dort aufhalten.
Für eine Kostenübernahme durch die Grundversicherung muss die Impfung durch eine Ärztin oder einen Arzt durchgeführt werden. Die Kosten für Zeckenimpfungen in einer Apotheke sind nicht durch die Grundversicherung gedeckt.
Bereits mit wenigen Schutzmassnahmen können Sie das Risiko verringern, von einer Zecke gestochen zu werden.
Nach einem Spaziergang sollten Sie Ihren Körper und die Kleidung absuchen. Junge Zecken sind sehr klein und sehen ähnlich aus wie Spinnen. Achten Sie auch darauf.
Es gibt verschiedene Schutzmassnahmen, um das Risiko für einen Zeckenstich zu verringern. Eine hundertprozentige Sicherheit bieten diese jedoch nicht. Das BAG empfiehlt die Zeckenimpfung deshalb für alle Personen ab sechs Jahren, die in einem Risikogebiet (ganze Schweiz ausser die Kantone Genf und Tessin) wohnen oder sich regelmässig dort aufhalten. Insgesamt sind drei Impfungen notwendig. Eine Auffrischung wird alle zehn Jahre empfohlen.
Erfahren Sie monatlich mehr über aktuelle Gesundheitsthemen und erhalten Sie alle Informationen zu den attraktiven Angeboten aller Gesellschaften der Helsana-Gruppe * bequem per E-Mail zugestellt. Registrieren Sie sich kostenlos für unseren Newsletter.
Ihre Daten konnten nicht übermittelt werden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
* Zur Helsana-Gruppe gehören die Helsana Versicherungen AG, Helsana Zusatzversicherungen AG sowie die Helsana Unfall AG.