Informationen für Fachpersonen der Komplementärmedizin (VVG)

Hier finden Sie die Grundlagen für die Anerkennung durch Helsana als Leistungserbringer der Komplementärmedizin.

Grundlagen für die Anerkennung durch Helsana als Leistungserbringer der Komplementärmedizin

Für die Anerkennung als Leistungserbringer der Komplementärmedizin (z.B. als Naturheilpraktiker, Medizinischer Masseur oder Osteopath) aus COMPLETA und SANA stützen wir uns auf das ErfahrungsMedizinische Register EMR in Basel und deren Berufskodex. Dieser Berufskodex fasst die wichtigsten ethischen Werte und Normen zusammen, die für den Therapeuten mit EMR-Registrie­rung massgebend sind. Für die Vergütung einiger ausgewählter Methoden aus der Zusatzversicherung COMPLETA PLUS berücksichtigen wir ausserdem auch die Registrierung bei der Stiftung ASCA und deren ethischen Richtlinien. Zudem stützen wir uns auf unsere Allgemeinen und Zusätzlichen Versicherungsbedingungen der SANA und COMPLETA Zusatzversicherung. 

Berufskodex ErfahrungsMedizinisches Register EMR Ethische Richtlinien der Stiftung ASCA

Anerkennungen ab 01. Januar 2025

Bei von uns anerkannten Therapiemethoden akzeptieren wir neu ab dem 1. Januar 2025 nur noch jene Fachpersonen der Komplementärmedizin, welche über einen der folgenden Abschlüsse verfügen:

  • Eidg. Diplom
  • Branchenzertifikat der OdA KT
  • Branchenzertifikat und EMR-Registrierung zu den Berufspraxisjahren der OdA ARTECURA
  • Zertifikat der OdA AM
  • Eidg. Fachausweis
  • Bachelor- oder Master-Abschluss in Osteopathie
  • Naturheilkundliche Praktiken, EMR-Methodennr. 131
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), EMR-Methodennr. 185

Informationen zu den von uns anerkannten Therapiemethoden und der Kostenübernahme finden Sie auf unserer Liste Anerkannte Therapiemethoden der Komplementärmedizin.

Übergangsfrist für bereits anerkannte Fachpersonen der Komplementärmedizin

Fachpersonen der Komplementärmedizin, die am 31. Dezember 2024 bei der Helsana anerkannt sind und keinen der oben erwähnten Abschlüsse haben, gewähren wir eine Übergangsfrist. Während der Frist bleibt die Anerkennung bestehen. Nach Ablauf der Übergangsfrist erlischt die Anerkennung, wenn keiner der benötigten Abschlüsse vorhanden ist. 

Die Dauer der Übergangsfrist ist derzeit noch offen und wird hier publiziert, sobald sie bekannt ist oder spätestens 12 Monate vor Ende der Übergangsfrist. 

Weitere Voraussetzungen

(Diese Aufzählung ist nicht abschliessend und zudem besteht kein Anspruch auf Anerkennung)

Tarif 590 zur Abrechnung komplementärmedizinischer Leistungen

Helsana hat zusammen mit diversen anderen Krankenversicherern sowie den zuständigen Berufsorganisationen der Komplementärmedizin einen einheitlichen Tarif für komplementärmedizinische Leistungen ausgearbeitet. Sie können den Tarif 590 bei der SASIS AG herunterladen.

Download Tarif 590 bei SASIS AG

Bitte beachten Sie:

  • Die Abrechnung von komplementärmedizinischen Leistungen nach Tarif 590 gilt bei uns als verbindlich.
  • Der Tarif 590 regelt keine Preise und sagt nichts über die Vergütung der Leistungen durch den Versicherer aus.
  • Der Tarif 590 kann jährlich (in der Regel zum 1.1) angepasst werden. Daher bitten wir Sie den jeweils gültigen Tarif 590 anzuwenden und sich regelmässig zu informieren.
  • Manche Tarifpositionen (z.B. Tarifziffer 1208 Arzneimitteltherapie) sind ausschliesslich für Naturheilpraktiker mit eidgenössischem Diplom vorgesehen. Sie finden diese Angaben entsprechend im Tarif. Sofern Sie dieses Diplom nicht haben, bitten wir Sie andere Positionen zu verwenden, die Ihrer Qualifikation entsprechen (z. B. 1085 Phytotherapie).
  • Der Tarif gliedert sich in einzelne Kapitelziffern, die die Berufe der Komplementärmedizin abbilden. Z.B. Kapitelziffer 5 für Naturheilpraktiker mit eidgenössischem Diplom. Aus diesem Grund kommen auch einzelne Tarifziffern in der Übersicht doppelt vor.
  • Verrichtungen und komplementärmedizinische Anwendungen die Sie nicht im Tarif finden, können Sie über den Tarif 999 mit entsprechendem Freitext auf Ihren Rechnungen aufführen.
  • Heilmittel/Arzneimittel und Laborleistungen bitten wir Sie ebenfalls mit entsprechenden Tarifziffern und den Details zur Leistung anzugeben. Dazu stehen entsprechende Tarifziffern zur Verfügung, z.B. für Arzneimittel der Komplementärmedizin, die Tarifziffer 1310.

Einheitliches Rechnungsformular

Die Leistungen können mit einer professionellen Praxissoftware mit dem aktuellen Rechnungsstandard abgerechnet werden. So wie der Tarif 590 gilt auch die Abrechnung mit der Praxissoftware mit 2D-Matrix-Code für mehr Fälschungssicherheit bei uns als verbindlich. Es stehen über 80 Anbieter mit einer Praxislösung bereit, welche die aktuellen Anforderungen erfüllen. Eine Liste dieser Softwareanbieter finden sie hier.

Bei Fragen zur Rechnungsstellung schreiben Sie bitte ein E-Mail an: 

Fragebogen zur Leistungsabklärung

Helsana vergütet aus den Zusatzversicherungen SANA, COMPLETA und COMPLETA PLUS die Kosten für Komplementärmedizin, sofern die Behandlung medizinisch notwendig sowie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist und von einem von uns anerkannten Leistungserbringer durchgeführt wird.

Bei länger andauernder oder unklarer Behandlung nehmen unsere Spezialisten für Komplementärmedizin Kontakt mit unseren Kunden auf. Telefonisch wird das weitere Vorgehen besprochen oder ein Bericht/Fragebogen ermöglicht die Prüfung des Umfangs einer weiteren Kostenübernahme.

Mit dem detaillierten Ausfüllen unseres Fragebogens ermöglichen Sie uns eine rasche Überprüfung der Kostenbeteiligung und wir können unserem gemeinsamen Kunden eine sichere Auskunft über das weitere Vorgehen geben.

Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Fragebogen ausschliesslich per Post an folgende Adresse:

Helsana Zusatzversicherungen AG
Kundenservice
Leistungskostenmanagement
Postfach
9008 St. Gallen

Mehr zum Thema

OdA AM OdA KT OdA MM vdms-asmm OdA ARTECURA FSO-SVO

Downloads

Haben Sie Fragen?

Gerne helfen wir Ihnen weiter.

Kontakt aufnehmen