Ihre Kapitalversicherung bei Krankheit. Eine physische oder psychische Erkrankung kann Ihr Leben radikal verändern. PREVEA Krankheit fängt Sie und Ihre Familie im Ernstfall sicher auf.
Psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Auslösern für Invalidität. Aber auch eine ernsthafte körperliche Erkrankung wie Multiple Sklerose kann hohe ungedeckte Kosten auslösen. PREVEA Krankheit fängt mit grosszügigen Kapitalleistungen die finanziellen Folgen einer psychischen oder körperlichen Krankheit auf. Zum Beispiel für die Sicherstellung der Familien- und Haushaltsbetreuung.
Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen aus der Kapitalversicherung PREVEA Krankheit zurück:
Durch Krankheiten, die zu Invalidität oder Tod führen, entstehen oft hohe ungedeckte Kosten – zum Beispiel für berufliche Integrationsmassnahmen oder die Sicherstellung der Familien- und Haushaltsbetreuung.
Wir empfehlen die Kapitalversicherung für Personen mit keiner oder nur mit ungenügender Deckung durch die berufliche Vorsorge (Pensionskasse). Dies gilt insbesondere für:
Kinder und Jugendliche
Studentinnen und Studenten
Während der Lehre oder eines Studiums verdienen Jugendliche noch wenig. Deshalb erhalten sie im Leistungsfall/Schadenfall aus der ersten Säule (Invalidenversicherung) und allenfalls aus der zweiten Säule (Pensionskasse) nur eine Minimalrente, wenn sie invalid werden – und das bis zu ihrer Pensionierung.
Nichtberufstätige oder teilzeitbeschäftigte Personen
Sie erhalten einen minimalen Schutz aus den Sozialversicherungen.
Selbstständigerwerbende und Angestellte
Sie können mit einer Kapitalversicherung bestehende Deckungslücken schliessen.
Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Diese Versicherung hat keine Mindestlaufzeit. Sie können sie jederzeit mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende eines Monats kündigen. Bei Prämienveränderungen gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat. PREVEA Krankheit erlischt automatisch am 31. Dezember nach Ihrem 59. Geburtstag.
Die «Wartefrist» bezeichnet die Zeitspanne zwischen der ersten Diagnose der Krankheit und dem Tag, an dem Sie Leistungen beziehen können.
Eine «Wartefrist» gibt es nicht, jedoch kann die Kapitalleistung erst bemessen werden, nachdem die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) den Invaliditätsgrad verfügt hat.
Bei Kindern kann sich dadurch die Auszahlung des Invaliditätskapitals bis zum Abschluss der Erstausbildung verzögern.
Für weitere Informationen steht Ihnen unser Kundendienst gerne zur Verfügung: 0844 80 81 82.
Folgende Zusatzversicherungen könnten Sie ebenfalls interessieren:
Gerne helfen wir Ihnen weiter.