DENTAplus schützt Sie vor hohen Zahnarztkosten. Sie erhalten Beiträge für Zahnkontrollen, Wurzelbehandlungen, Zahnfüllungen bei Karies, Dentalhygiene und für das Ziehen von Weisheitszähnen.
Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen aus der Zahnversicherung DENTAplus zurück:
Die Grundversicherung zahlt grundsätzlich nur bei unfallbedingten Zahnschäden – und auch nur dann, wenn keine andere Versicherung (etwa die Unfallversicherung des Arbeitgebers) dafür aufkommt. Praktisch alle anderen zahnärztlichen Behandlungen müssen Sie selber zahlen. Der Besuch beim Zahnarzt kann in der Schweiz allerdings schnell sehr teuer werden.
DENTAplus gilt weltweit. Daher können Sie zahnmedizinische Behandlungen auch in einer Zahnarztpraxis im Ausland durchführen lassen. Vorausgesetzt, der ausländische Zahnarzt verfügt über eine gleichwertige Ausbildung wie Zahnärzte in der Schweiz. Sie erhalten dafür die tatsächlichen Kosten bis zum Betrag, den Sie für die gleiche Behandlung in der Schweiz erhalten hätten.
Grundsätzlich verlangen wir bei allen Zusatzversicherungen eine Gesundheitsdeklaration. Bei Kindern bis 3 Jahren verzichten wir jedoch darauf. Auch bei der Variante Light machen wir eine Ausnahme. Diese können Sie ohne Gesundheitsprüfung oder Zahnarztattest abschliessen.
Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der Sie noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.
Für diese Versicherung gilt eine generelle Karenzfrist von sechs Monaten. Sie können also frühestens ein halbes Jahr nach Abschluss der Versicherung Leistungen beziehen. Entscheidend ist das Behandlungsdatum.
Ab zwei im selben Vertrag versicherten Familienmitgliedern gewähren wir 5% Familienrabatt auf diese und weitere Zusatzversicherungen. Ab drei Personen sind es 10% Familienrabatt.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.