Ob Umzug, Schwangerschaft, Heirat, oder Scheidung, ob frühzeitige oder reguläre Pensionierung: Es gibt viele Gründe, Ihren Versicherungsschutz zu überdenken oder anzupassen.
Nicht jede neue Lebenssituation erfordert gleich eine Anpassung Ihrer Krankenversicherung. Dennoch sollten Sie uns so rasch wie möglich informieren, wenn sich Ihre persönlichen Daten wie Adresse, Kontoverbindungen oder ähnliches ändern. Nur so können wir sicherstellen, dass Sie Unterlagen wie Prämienabrechnungen oder Rückerstattungen auch künftig rechtzeitig erhalten.
Zu den persönlichen Daten zählen:
Egal ob klassische Familie, Paar im Konkubinat, Patchwork-Familie oder Wohngemeinschaft als Paar: Personen, die im selben Haushalt wohnen, können ihre Versicherungsverträge zusammenführen lassen. Sind mehrere Personen aus einem Haushalt im gleichen Vertrag wie der Prämienzahler, auch Familien-Ansprechperson genannt, versichert, reduziert sich der administrative Aufwand für uns signifikant. Von dieser Kosteneinsparung können alle Personen im Vertrag profitieren. Schon ab zwei Personen erhalten auch Sie einen Familienrabatt auf gewisse Zusatzversicherungen.
Die drei Worte «Ich bin schwanger!» verändern vieles – auch bei Ihrer Krankenversicherung. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen verschiedene Versicherungsleistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft an.
Wussten Sie, dass Sie Ihr Baby auch vorgeburtlich bei uns anmelden und mit einer Grundversicherung sowie Zusatzversicherungen schützen können? Schliessen sie noch vor der Geburt Ihres Kindes das Baby-Package ab und profitieren Sie von optimalem Versicherungsschutz.
Wenn Sie nach Ihrer wohlverdienten Pensionierung Ihre Rente in der Schweiz beziehen und zudem in der Schweiz wohnhaft bleiben, ändert sich für Sie nichts. Sie sind hier weiterhin versichert und profitieren uneingeschränkt von allen Leistungen Ihrer Krankenkasse.
Sollten Sie nach Ihrer Pensionierung jedoch an einen Umzug ins Ausland denken, benötigen Sie möglicherweise eine zusätzliche Krankenkasse im entsprechenden Land. Das gilt auch, wenn Sie bereits in einem anderen Land erwerbstätig waren und von dort ebenfalls Rente beziehen. Mehr dazu im folgenden Punkt «Umzug».
Egal, ob Sie in einen anderen Kanton oder gar ins Ausland ziehen, in beiden Fällen müssen Sie Ihren Umzug melden. Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz bleibt Ihre Grundversicherung bestehen. Wenn Sie in einen anderen Kanton ziehen, kann sich die Höhe Ihrer Prämie jedoch verändern. Bei einem Umzug ins Ausland sind jedoch noch ein paar Dinge mehr zu beachten.
Bei einem Umzug in ein EU-/EFTA-Land ist es wichtig, ob Sie als erwerbstätige Person oder als Rentner ins Ausland gehen. Ein Umzug aus beruflichen Gründen bedeutet, dass Sie sich in der Regel in dem Land versichern müssen, in dem Sie Ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen. In einigen Nachbarländern besteht aber auch die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung (Versicherungsoptionsrecht). Es besteht dann zwar eine Versicherungspflicht, Sie können aber entscheiden, ob Sie die Schweizer Grundversicherung beibehalten oder in eine Versicherung des Nachbarlandes wechseln wollen.
Planen Sie einen Umzug zur Pensionierung, ist Ihre Krankenversicherung in der Schweiz obligatorisch. Es sei denn, Sie haben bereits einige Zeit im Ausland gearbeitet und beziehen auch von dort Rente. Dann müssen Sie sich ebenfalls in diesem Land versichern. Aber auch in diesem Fall gibt es Länder, in denen das Versicherungsoptionsrecht gilt.
Ziehen Sie in ein Land ausserhalb der EU und EFTA, ist eine Versicherung in diesem Land ein Muss. Sollten Sie jedoch weiterhin auch einen Wohnsitz in der Schweiz haben, können Sie Ihre Schweizer Versicherung behalten.
Gut zu wissen: Diese Option sollten Sie auf jeden Fall in Betracht ziehen, wenn Sie in ein Land umziehen, dessen Versicherungsstandard deutlich unter dem Schweizer Standard liegt.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.