Bei uns können Sie sowohl die obligatorische Grundversicherung wie auch verschiedene Zusatzversicherungen abschliessen. Das sind die wichtigsten Unterschiede.
Die Grundversicherung ist für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz obligatorisch. Sie stellt die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft sicher.
Die Grundversicherung deckt grundlegende Bedürfnisse rund um Ihre Gesundheit ab.
Aus den Zusatzversicherungen erhalten Sie bestimmte Leistungen, welche die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) nicht oder nur teilweise abdeckt. Dazu gehören zum Beispiel alternativmedizinische Behandlungen, Kuren, Zahnbehandlungen, Rettungskosten oder präventive Gesundheitsmassnahmen.
Die Zusatzversicherungen decken zusätzliche Bedürfnisse rund um Ihre Gesundheit ab.
Sie möchten Ihren Versicherungsschutz erweitern? Dafür gibt es verschiedene Lösungen.
In die Grundversicherung muss jeder Versicherte aufgenommen werden. Es besteht eine Aufnahmepflicht. Die Grundversicherung können Sie somit jedes Jahr problemlos wechseln.
Um eine Zusatzversicherung abzuschliessen, müssen Sie eine Gesundheitsdeklaration ausfüllen. Das ermöglicht den Krankenversicherern, Ihr Versicherungsrisiko einzuschätzen und zu entscheiden, ob ein Antrag angenommen oder abgelehnt wird, oder ob bereits bestehende Krankheiten von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen werden. Wichtig: Wenn Sie eine neue Zusatzversicherung abschliessen wollen, kündigen Sie den Vertrag Ihres bisherigen Versicherers erst, wenn Sie den Aufnahmebescheid des neuen Versicherers erhalten haben.
Nein. Die Grund- und Zusatzversicherungen können Sie bei verschiedenen Anbietern abschliessen. Wenn Sie Rechnungen einsenden, müssen Sie lediglich darauf achten, von welcher Versicherung die Kosten übernommen werden.
Sie können die Grundversicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Voraussetzung ist, dass Sie keine offenen Prämienrechnungen haben. Es gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Wenn Sie BASIS mit der gesetzlichen Mindestfranchise von 300 Franken (bzw. ohne Franchise bei Kindern) abgeschlossen haben, können Sie diese zusätzlich per 30. Juni kündigen. Voraussetzung ist, dass Sie keine offenen Prämienrechnungen haben und eine Nachversicherungsbestätigung vorweisen können. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Kündigung muss demnach bis zum letzten Arbeitstag im März bei uns eintreffen.
Die Zusatzversicherungen können Sie jeweils per 31. Dezember kündigen. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eintreffen. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist ab Mitteilung der Änderung. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eintreffen.
Die Grundversicherung basiert auf dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Dieses definiert, dass die Leistungen der Grundversicherung bei allen Krankenkassen identisch sein müssen.
Die Zusatzversicherungen werden durch das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) reguliert. Dieses Gesetz schreibt nur die Grundzüge vor, nicht aber die einzelnen Leistungen. Deshalb sind die Leistungen von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden.
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