Vorsorgeauftrag: für den Ernstfall vorbereitet

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können unser Leben auf den Kopf stellen. Wer entscheidet, wenn eine Person urteilsunfähig wird? Mit einem Vorsorgeauftrag lässt sich sicherstellen, dass die eigenen Vorstellungen und Anliegen ernst genommen werden.

20.04.2023 Laetitia Hardegger 5 Minuten

Das Thema Vorsorgeregelung rückt mit zunehmendem Alter vermehrt in den Fokus. Dabei vergessen viele, dass die Gesundheit nicht nur eine Frage des Alters ist. Auch ohne Vorboten kann sich Ihr Leben abrupt ändern, zum Beispiel durch einen Unfall. Wer in einer solchen Situation sicher sein will, dass die eigenen Wünsche berücksichtigt und Vertrauenspersonen involviert werden, kann vorsorgen:

  • Ein Vorsorgeauftrag regelt die Personensorge, die Verwaltung des Vermögens sowie die Vertretung bei Rechtsgeschäften.
  • Eine Patientenverfügung hält die gewünschten medizinischen Behandlungen und Massnahmen schriftlich fest.

Das Muster für einen Vorsorgeauftrag finden Sie auf der Website unseres Partners, des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK). Zudem hilft Ihnen die Wegleitung zur Vorsorge-Vorlage, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Das SRK bietet zusätzlich Beratungen an. Auch ein Gespräch mit der Hausärztin oder dem Hausarzt kann den Entscheidungsprozess unterstützen.

Vorsorgeauftrag Vorlage

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Der Vorsorgeauftrag hält fest, wer stellvertretend für Sie Entscheidungen treffen darf. Das können Ehepartner oder Kinder sein, aber auch eine andere vertrauensvolle Person. Der Vorsorgeauftrag besteht aus drei Teilen:

  • Die Personensorge regelt die Entscheidungen im Alltag
    Unterstützung im Haushalt, Öffnen der Post, Aufrechterhaltung des persönlichen Schriftverkehrs, gewünschte Betreuungsform
  • Die Vermögensvorsorge stellt die ordnungsgemässe Vermögensverwaltung sicher
    Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Verwaltung des Einkommens und des Vermögens, Weiterführen von Geschäften bei Selbständigen
  • Die Vertretung im Rechtsverkehr betrifft sämtliche rechtlichen Themen
    Sämtliche Rechtshandlungen mit Ämtern und anderen öffentlichen oder privaten Stellen, Abschluss von Verträgen, Einreichung der Steuererklärung, Entbinden vom Arzt- oder Amtsgeheimnis

Wie muss ich einen Vorsorgeauftrag erstellen?

Das Gesetz ist streng: Ein Vorsorgeauftrag ist in der Schweiz nur gültig, wenn er von Anfang bis zum Ende handschriftlich verfasst, datiert und unterzeichnet wurde. Im Zweifel können Handschriftanalysen gemacht werden. Achten Sie darauf, dass Ihr Vorsorgeauftrag im Ernstfall leicht auffindbar ist. Auch können Sie ihn bei einer amtlichen Stelle hinterlegen.

Im Vorsorgeauftrag kann man die Verwaltung aller Angelegenheiten definieren oder auch nur Angelegenheiten aus einzelnen Bereichen.

Wer nicht in der Lage ist, einen eigenhändigen Vorsorgeauftrag zu verfassen, kann dies gemeinsam mit einer Notarin oder einem Notar tun. Sie beurkunden, dass die Person zum Verfassungszeitpunkt urteilsfähig war und der Inhalt des Vorsorgeauftrags dem Willen der Person entspricht. Dieses Verfahren ist kostenpflichtig. Die Preise variieren von Kanton zu Kanton.

Was passiert, wenn kein Vorsorgeauftrag vorliegt?

Besteht bei einer alleinstehenden, verwitweten oder im Konkubinat lebenden Person kein Vorsorgeauftrag, entscheidet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), ob eine externe Beistandschaft organisiert wird oder ob die Verwandten die Entscheidungsbefugnis erhalten.

Wenn in einer Ehe oder in einer eingetragenen Partnerschaft eine Person urteilsunfähig wird, kann der Ehepartner oder die Ehepartnerin sie weiterhin für alltägliche Handlungen vertreten. Dazu müssen sie im gleichen Haushalt wohnen oder regelmässig und persönlich Unterstützung leisten können.

Anders ist es für Rechtshandlungen, die ausserordentliche Belange betreffen: Ohne gültigen Vorsorgeauftrag bestimmt der Staat mit, und es braucht für diese Entscheidungen eine Bewilligung der KESB. Dazu gehören zum Beispiel der Verkauf von Liegenschaften, die Erhöhung einer Hypothek oder die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft.

Gut zu wissen

  • Verschiedene natürliche und juristische Personen können für unterschiedliche Handlungen bestimmt werden. So kann beispielsweise die Tochter das Vermögen verwalten und die Anwältin oder der Anwalt die Rechtsvertretung übernehmen.
  • Besprechen Sie mit den beauftragten Personen den Vorsorgeauftrag und klären Sie unbedingt bereits im Vorfeld die finanziellen Entschädigungen für die entstehende Arbeit.
  • Informieren Sie die Personen über den Hinterlegungsort und stellen Sie sicher, dass der Vorsorgeauftrag für sie zugänglich ist. Der Vorsorgeauftrag kann im Zivilstandsregister der Wohngemeinde eingetragen oder bei einem Notar hinterlegt werden. National geregelt ist die Datenbank «Infostar». Auch hier können Sie einen Eintrag über das Vorhandensein eines Vorsorgeauftrags und dessen Hinterlegungsort veranlassen. Wenden Sie sich dafür an das Zivilstandsamt Ihrer Gemeinde.
  • Solange man urteilsfähig ist, kann ein Vorsorgeauftrag jederzeit widerrufen oder geändert werden.
  • Je nach Alter und Lebenssituation kann es sinnvoll sein, sich vom Arzt oder von der Ärztin schriftlich bestätigen zu lassen, dass Sie zum Errichtungszeitpunkt urteilsfähig waren.

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