Die Langzeitpflegeversicherung CURA unterstützt Sie, wenn Sie über längere Zeit auf Pflege angewiesen sind. Sie erhalten Beiträge an die Haushaltshilfe oder das Pflegeheim und schützen so im Pflegefall Ihr Vermögen.
Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Pflegeversicherung CURA zurück:
Wenn Sie im Alter, bei chronischer Krankheit oder nach einem Unfall längere Zeit Pflege brauchen, übernimmt die obligatorische Grundversicherung nur einen Teil der Krankenpflegekosten. Die ungedeckten Kosten, wie zum Beispiel die Unterkunft oder Verpflegung (Hotellerie), müssen Sie im Pflegefall selber tragen.
Falls Sie im Pflegefall eine Haushaltshilfe benötigen oder zur stationären Pflege in ein Pflegeheim müssen, kann auf Ihr Vermögen zurückgegriffen werden. Der Aufenthalt im Pflegeheim ist teuer und kann schnell Ihr angespartes Vermögen aufbrauchen. Manchmal müssen sich sogar Angehörige an den Pflegekosten beteiligen.
Deshalb ist es wichtig, frühzeitig eine Langzeitpflegeversicherung abzuschliessen. So ist sowohl Ihr Vermögen als auch das Geld Ihrer Familie besser geschützt.
CURA ist für folgende Personengruppen besonders empfehlenswert:
Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Wartefrist ist die Zeitspanne zwischen dem Tag des Unfalls oder der ersten Diagnose der Krankheit und dem Tag, an dem Sie Leistungen beziehen können.
Für die CURA Langzeitpflegeversicherung gilt die bei Vertragsabschluss von Ihnen gewählte Wartefrist (180, 360, 720 oder 1080 Tage). Haben Sie sich beispielsweise für eine Wartefrist von 180 Tagen entschieden, so erhalten Sie nach Ablauf dieser 6 Monate, in denen Sie bereits pflegebedürftig sind (mindestens 60 Minuten pro Tag), die erste Tagespauschale ausbezahlt.
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