Mit der VIVANTE Langzeitpflegeversicherung erhalten Sie im Pflegefall jeden Tag einen Betrag in wählbarer Höhe ausbezahlt, solange Sie Betreuung benötigen. Wofür Sie das erhaltene Taggeld einsetzen, steht Ihnen völlig frei.
Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Pflegeversicherung VIVANTE zurück:
Wenn Sie im Alter, bei chronischer Krankheit oder nach einem Unfall längere Zeit Pflege brauchen, übernimmt die obligatorische Grundversicherung nur einen Teil der Krankenpflegekosten. Die ungedeckten Kosten müssen Sie selber tragen. Zum Beispiel die Unterkunft oder Verpflegung (Hotellerie) im Pflegeheim.
Falls Sie eine Haushaltshilfe benötigen oder zur stationären Pflege in ein Pflegeheim müssen, kann auf Ihr Vermögen zurückgegriffen werden. Vor allem der Aufenthalt im Pflegeheim ist teuer und kann so schnell Ihr angespartes Vermögen auffressen. Manchmal müssen sich sogar Angehörige an den Pflegekosten beteiligen.
Deshalb ist es wichtig, frühzeitig eine Langzeitpflegeversicherung abzuschliessen. So ist sowohl Ihr Vermögen als auch das Geld Ihrer Familie besser geschützt.
Um eine Langzeitpflegeversicherung abzuschliessen, müssen Sie zur Risikobeurteilung eine Gesundheitsdeklaration ausfüllen. Dabei können bestehende Erkrankungen zu einer Ablehnung führen. Deshalb empfiehlt es sich, eine Langzeitpflegeversicherung abzuschliessen, solange Sie noch gesund sind.
Zudem können Sie auch in jungen Jahren pflegebedürftig werden. Und das Eintrittsalter in die Pflegeversicherung beeinflusst die Prämienhöhe massgeblich. Je jünger Sie bei Abschluss der Pflegeversicherung VIVANTE sind, desto tiefer ist Ihre Versicherungsprämie. Die Prämienstufe bleibt über die gesamte Laufzeit gleich.
Nein, die Pflegeversicherung VIVANTE ist altersunabhängig. Sind Sie schon in jungen Jahren aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit für mindestens 6 Monate pflegebedürftig, erhalten Sie je nach Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit das Taggeld in der von Ihnen zuvor gewählten Höhe ausbezahlt.
Ihr Eintrittsalter bestimmt die Prämie dauerhaft. Wenn Sie zum Beispiel mit 30 Jahren die VIVANTE Pflegeversicherung abschliessen, bleiben Sie über die gesamte Versicherungsdauer in dieser Prämienstufe. Je jünger Sie also beim Versicherungseintritt sind, desto tiefer sind Ihre Versicherungsprämien.
Sie gelten als pflegebedürftig, wenn Sie infolge Krankheit oder Unfall für mindestens 6 Monate erheblich auf die Hilfe von Dritten angewiesen sind. Das gilt für die folgenden alltäglichen Lebensverrichtungen:
Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird von einer unabhängigen Fachperson nach einem standardisierten Verfahren (Barthel-Index) ermittelt. Es sind vier Einstufungen möglich: 25%, 50%, 75% oder 100%. Ab 25 Punkten erhalten Sie 25% des vereinbarten Taggeldes, ab 50 Punkten 50% und so weiter.
VIVANTE macht grundsätzlich für alle Personen Sinn, da man leider auch schon in jungen Jahren zum Pflegefall werden kann, beispielsweise aufgrund eines Unfalls.
Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein.
Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der Sie noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.
Eine Wartefrist ist die Zeitspanne zwischen dem Tag des Unfalls oder der ersten Diagnose der Krankheit und dem Tag, an dem Sie Leistungen beziehen können.
Ab zwei im selben Vertrag versicherten Familienmitgliedern gewähren wir 5% Familienrabatt auf diese und weitere Zusatzversicherungen, ab drei Personen sind es 10% Familienrabatt.
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Gerne helfen wir Ihnen weiter.