Bei einem gesundheitlichen Problem nutzen Sie den digitalen Symptom-Checker in der Compassana-App zur Ersteinschätzung. Danach haben Sie die Wahl zwischen einer Hausärztin / einem Hausarzt aus unserer Flexmed-Ärzteliste oder dem Zentrum für Telemedizin: 0800 88 40 40. Sie wählen somit selbst den Zugang, der für Sie optimal ist, und profitieren erst noch von einem attraktiven Prämienrabatt.
In der Ärzteliste sind alle Ärztinnen/Ärzte und Gruppenpraxen (HMO) aufgeführt, welche Ihnen im BeneFit PLUS Flexmed zur Auswahl stehen.
Die Compassana-App ist der digitale Service für Ihre Gesundheit. In der App haben Sie Dokumente wie Arztberichte, Laborwerte oder Rezepte jederzeit griffbereit. Etwa für den Termin mit der Spezialistin, beim Spitaleintritt oder bei einem Ärztewechsel. Ihre Daten sind stets sicher – Sie teilen diese nur mit den medizinischen Personen Ihres Vertrauens.
Bevor Sie bei neuen akuten Beschwerden Ihre gewählte hausärztliche Praxis oder Ihren telemedizinischen Anbieter konsultieren, nutzen Sie, ausser im Notfall, zuerst den digitalen Symptom-Checker in der Compassana-App. Die App hilft Ihnen auf Basis einer fundierten Empfehlung, über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Die Nutzung des Symptom-Checkers ist ausschliesslich für Erwachsene verpflichtend. Kinder bis 18 Jahre können den Symptom-Checker nicht nutzen.
Im anschliessenden Behandlungspfad können Sie sich entweder an Ihre gewählte Flexmed-Hausarztpraxis oder Flexmed-Gruppenpraxis wenden – oder das Zentrum für Telemedizin (0800 88 40 40) konsultieren.
Notfall: In einer Notfallsituation wenden Sie sich direkt an eine Notärztin / einen Notarzt oder an ein Spital.
Wichtig: Nach der Notfallbehandlung informieren Sie umgehend Ihre Arztpraxis oder das Zentrum für Telemedizin über die Konsultation. Mit dieser Information werden diese die weitere Betreuung optimal sicherstellen.
Wann immer Sie ein akutes medizinisches Anliegen haben, müssen Sie zuerst den Symptom-Checker in der Compassana-App zur Ersteinschätzung nutzen.
Die Leistungen sind bei allen Grundversicherungsmodellen gleich. Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen nach Abzug der gesetzlichen Kostenbeteiligung (Franchise/Selbstbehalt/Spitalkostenbeitrag) aus dem Flexmed-Modell zurück.
Sie erhalten die Kosten für ärztlich verordnete Medikamente, die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind.
Sind mehrere Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung aufgeführt, kann der Selbstbehalt 40% betragen.
Die Krankenpflegeversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Sie gewährleistet die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft.
Der Leistungsumfang ist gesetzlich vorgegeben. Sie erhalten daher bei jeder Krankenkasse in der Schweiz genau dieselben Leistungen vergütet.
Sie wählen beim Versicherungsabschluss Ihre Hausarztpraxis oder Gruppenpraxis aus unserer Flexmed-Ärzteliste. Danach müssen Sie initial und einmalig die myHelsana App sowie die Compassana-App herunterladen, sich registrieren und während der Registrierung in der Compassana-App der Übermittlung der Personen-, Vertrags- und Medikationsdaten zustimmen. Zudem müssen Sie unter «Versicherungsguide aktivieren» die Compassana-App mit Ihrem Grundversicherungsmodell verknüpfen, damit Ihre Anlaufstelle respektive Anlaufstellen gemäss Ihrem Versicherungsmodell angezeigt werden.
Jede erwachsene Person einer Familie mit BeneFit PLUS Flexmed muss dabei einen eigenen Compassana-Zugang auf dem Smartphone haben.
Bevor Sie bei neuen akuten Beschwerden Ihre Hausarztpraxis oder Gruppenpraxis konsultieren, müssen Sie zuerst den Symptom-Checker der Compassana-App nutzen. Falls Sie im Anschluss medizinische Hilfe in Anspruch nehmen möchten, sind Sie verpflichtet, sich an Ihre gewählte Hausarztpraxis oder Gruppenpraxis zu wenden – oder das Zentrum für Telemedizin zu konsultieren.
Den Symptom-Checker müssen Sie in folgenden Fällen nicht nutzen:
Sollte die Compassana-App oder der Symptom-Checker etwa aufgrund eines Systemausfalls nicht funktionieren, können Sie direkt Ihre Hausarztpraxis oder Gruppenpraxis oder das Zentrum für Telemedizin konsultieren.
Mit BeneFit PLUS Flexmed haben Sie die Freiheit, Ihre ausgewählte Arztpraxis oder das Zentrum für Telemedizin zu konsultieren. Im Fall der telemedizinischen Beratung wird die medizinische Fachperson eine allfällig nötige Realkonsultation mit Ihnen besprechen. Wenn Sie eine allgemeinmedizinische Behandlung benötigen, muss diese in der Arztpraxis erfolgen, die Sie bei Abschluss von BeneFit PLUS Flexmed ausgewählt haben.
Wenn Sie Ihre Daten mit den ausgewählten Gesundheitsfachpersonen teilen, können diese Ihre Gesundheitsdaten in die Planung der Behandlung miteinbeziehen und so die Behandlungsqualität verbessern. Zudem können Sie von weiteren Services profitieren. Unter anderem können Sie mit der kostenlosen App Ihre Gesundheit an einem Ort organisieren. So haben Sie zum Beispiel Ihre Laborwerte oder Rezepte jederzeit griffbereit und können diese mit Ihren Gesundheitsfachpersonen teilen. So sind Sie bestens vorbereitet für Ihren Behandlungstermin. Arzt- und Therapeutinnen-Termine können Sie online buchen und verwalten. Sie sehen stets den Behandlungsweg mit der Timeline der erfassten Termine. Alle Gesundheitsdaten auf Compassana gehören allein Ihnen, und nur Sie bestimmen, mit wem Sie diese teilen möchten. Es werden keine Daten mit den Krankenversicherern geteilt – also auch nicht mit Helsana.
Der Datenschutz und somit der Schutz Ihrer Persönlichkeit haben bei Compassana höchsten Stellenwert. Das bedeutet, dass nur Sie Zugriff auf Ihr Nutzerkonto haben und frei darüber verfügen können. Die Nutzung der Compassana-App unterliegt den höchsten geltenden rechtlichen Vorgaben und den Empfehlungen nach dem aktuellen Stand der Technik in Hinblick auf Informationssicherheit und Datenschutz.
Compassana vernetzt medizinische und medizinnahe Leistungserbringende und fördert deren Kooperation mittels einer digitalen Gesundheitsplattform. Die Plattform optimiert die integrierte Versorgung von Gesundheitsdienstleistenden und die Koordination der Patientenpfade. Konkret bedeutet dies eine bessere Behandlungsqualität. So können etwa die Ärztinnen und Ärzte vom Zentrum für Telemedizin bei der Beratung auf die Medikationsdaten der Kundin / des Kunden zugreifen, sofern diese ihnen ihre Einwilligung dazu erteilen. Die Medikationsdaten basieren auf den Helsana-Abrechnungen. Compassana ist ein Gemeinschaftsprojekt von Medbase, Hirslanden, Groupe Mutuel, Helsana, SWICA, Luzerner Kantonsspitäler und Trifork. Unter dem Dach der Bluespace Ventures AG stellen sie als Aktionärinnen und Aktionäre den Aufbau und die systematische Weiterentwicklung von Compassana sicher.
Es handelt sich um Personen-, Vertrags- und Medikationsdaten. Die Offenlegung dieser und weiterer Vertrags- oder Gesundheitsdaten mit Leistungserbringern, die in Ihren Behandlungen involviert sind, ist freiwillig. Die Datenzugriffsrechte können Sie in der Compassana-App selbst verwalten.
Ihre Gesundheitsdaten auf Compassana gehören nur Ihnen. Nur Sie haben Zugriff auf Ihr Nutzerkonto. Und Sie allein bestimmen, mit wem Sie Inhalte teilen möchten. Die App unterliegt den höchsten datenschutzrechtlichen und technischen Standards und Empfehlungen. Auch Helsana hat keinen Zugriff auf Ihre Daten bei Compassana. Die Datenteilung verläuft datenschutzkonform von der myHelsana App hin zur Compassana-App – und nicht umgekehrt. Geteilt werden zum Beispiel digitale Medikationslisten auf der Basis der Helsana-Abrechnungsdaten, damit Hausärztinnen und Hausärzte sowie Spezialistinnen und Spezialisten, Apotheken oder das Zentrum für Telemedizin die bestehende Medikation für Ihre Beratung und Ihre Behandlung berücksichtigen können.
Der medizinisch zertifizierte Symptom-Checker erstellt eine auf KI-basierte Ersteinschätzung Ihres gesundheitlichen Problems und gibt Ihnen eine Empfehlung für das weitere Vorgehen. Falls Sie die Empfehlungen der App nicht befolgen möchten, dürfen Sie sich gerne nach der Nutzung des Symptom-Checkers an Ihre gewählte Flexmed-Hausarzt- oder -Gruppenpraxis wenden oder das Zentrum für Telemedizin konsultieren. Kinder bis 18 Jahre können den Symptom-Checker nicht nutzen.
Sollten Probleme oder Unklarheiten bei der Installation, Registrierung oder Nutzung von myHelsana auftreten, melden Sie sich bitte beim technischen Support von Helsana.
DE/EN: +41 58 340 93 70
FR: +41 58 340 93 80
IT: +41 58 340 93 90
(Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr)
Diese Telefonnummern sind speziell für Fragen zu unserem Kundenportal myHelsana bestimmt. Der Service steht Ihnen kostenlos zur Verfügung.
Sollten Probleme oder Unklarheiten bei der Installation, Registrierung oder Nutzung von Compassana, bei der Datenübermittlung zu Compassana oder zum Symptom-Checker auftreten, melden Sie sich bitte beim Kundenservice von Compassana.
+41 44 585 76 76 (Montag bis Sonntag von 8 bis 19 Uhr)
support@compassana.ch
Für allgemeine Fragen zu Ihrer Krankenversicherung in der Schweiz wenden Sie sich bitte wie gewohnt an die Telefonnummer 0844 80 81 82 oder an Ihr zuständiges Kundenbetreuungsteam.
Ja, dies ist möglich, jedoch nur bei bestimmten Erkrankungen. Die medizinische Fachperson oder der Arzt des Zentrums für Telemedizin bespricht dies gerne mit Ihnen.
Ja, bei Bedarf wird das Zentrum für Telemedizin eine Kinderärztin beratend hinzuziehen.
Beim Abschluss des Flexmed-Modells bestimmen Sie aus unserer Flexmed-Ärzteliste einen Arzt oder eine HMO-Gruppenpraxis als Ansprechpartner. Falls Ihre bisherige Hausärztin in unserer Flexmed-Ärzteliste aufgeführt ist, können Sie diese weiterhin behalten.
Wenn nicht, finden Sie über unsere Hausarztsuche eine Praxis, die mit dem Modell Flexmed kombinierbar ist. Bei einem medizinischen Anliegen können Sie zwischen der definierten Praxis und dem Zentrum für Telemedizin als Erstanlaufstelle wählen. Wenn Sie eine Behandlung vor Ort benötigen, muss diese in der Arztpraxis erfolgen, die Sie bei Abschluss von BeneFit PLUS Flexmed ausgewählt haben.
Wenn Sie die gesetzliche Standardvariante BASIS mit einer Franchise von 300 Franken bei uns abgeschlossen haben, können Sie jeweils zum 1. eines Monats zu diesem alternativen Versicherungsmodell wechseln und von dessen Vorteilen profitieren.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Ihre bestehende Versicherung ändern möchten.
Unter dem Jahr können Sie das Versicherungsmodell nicht wechseln. Wenn Sie die obligatorische Grundversicherung per 1. Januar wechseln wollen, muss die eingeschriebene Kündigung spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei Ihrer aktuellen Versicherung eintreffen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Ihre bestehende Versicherung ändern möchten.
Beim ersten Hausarztbesuch beziehungsweise nach einer Überweisung durch die medizinische Fachperson oder die Ärztin des Zentrums für Telemedizin. Die Anrufe beim Zentrum für Telemedizin sind für Sie kostenlos.
Grundsätzlich ja. Jedoch nicht bei folgenden Untersuchungen:
Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz können sich für dieses Modell entscheiden. Bei Abschluss des Modells BeneFit PLUS Flexmed wählen Sie eine Arztpraxis aus. Über unsere Hausarztsuche erfahren Sie, ob an Ihrem Wohnort oder in Ihrer Nähe eine Arztpraxis wählbar ist.
Zudem ist die Bereitschaft zum Teilen Ihrer Gesundheits- und Leistungsdaten mit Helsana sowie mit den möglichen Erstanlaufstellen Voraussetzung für den Abschluss dieses Modells.
Anrufe auf die Telefonnummer des Zentrums für Telemedizin sind grundsätzlich kostenlos. Helsana empfiehlt jedoch eine Abklärung mit Ihrem Telefonanbieter.
In einer Notfallsituation können Sie direkt eine Notärztin / einen Notarzt oder ein Spital aufsuchen. Jedoch müssen Sie nach einer Notfallbehandlung Ihre Arztpraxis oder das Zentrum für Telemedizin über die Notfallkonsultation informieren.
Bei Auslandsaufenthalten bestehen die Verpflichtungen grundsätzlich weiter. Bei Behandlungen sprechen Sie sich vorgängig mit Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt oder dem Zentrum für Telemedizin ab.
Helsana ist berechtigt, Sie aus dem Modell BeneFit PLUS Flexmed auszuschliessen, sollten Sie die Versicherungsbedingungen nicht einhalten (Installation und Registration der myHelsana App und Compassana-App, Nutzung des Symptom-Checkers als Ersteinschätzung bei neuen akuten medizinischen Anliegen) oder den mit Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt oder Ihrer Gruppenpraxis beziehungsweise dem Zentrum für Telemedizin besprochenen Behandlungspfad nicht einhalten. Bei einer Pflichtverletzung können Sie in die reguläre Grundversicherung umgeteilt werden.
Erwachsene ab 18 Jahren können entweder die gesetzliche Mindestfranchise von 300 Franken oder eine von fünf Wahlfranchisen zwischen 500 und 2500 Franken wählen. Je höher Ihre Franchise ist, desto günstiger wird Ihre Prämie in der Grundversicherung.
Kinder haben keine Mindestfranchise. Mit einer Wahlfranchise von 500 Franken können sie jedoch ebenfalls Prämien sparen.
Sie sind noch unschlüssig, welche Franchise für Sie sinnvoll ist? Gerne helfen wir Ihnen weiter unter 0844 80 81 82.
Abweichende Regelung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger
Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus EU-/EFTA-Staaten beträgt die gesetzliche Jahresfranchise bei Erwachsenen ebenfalls 300 Franken pro Jahr. Für Kinder bis 18 Jahren wird keine Jahresfranchise erhoben. Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern jedoch nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie bei der Grundversicherung Prämien sparen können.
Prämien-Spartipps zur Grundversicherung
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Voraussetzung ist, dass Sie keine offenen Prämienrechnungen haben. Es gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Details zur Kündigung
Sie können die Franchise jeweils per 1. Januar des folgenden Kalenderjahres herauf- oder herabsetzen. Es gelten folgende Fristen:
Anspruch auf Prämienverbilligung (PV) haben Personen, deren Einkommen und Vermögen eine finanzielle Unterstützung rechtfertigen. Die Prämienverbilligung ist kantonal unterschiedlich geregelt. Oft kommt sie erst in Gang, wenn der Versicherte anfragt. Es lohnt sich deshalb, bei der zuständigen Stelle in Ihrem Wohnkanton nachzufragen, ob auch Sie Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung bei der Krankenversicherung haben.
Details zur Prämienverbilligung
Helsana bietet die Grundversicherung in einer Standardvariante und in vier alternativen Modellen an. Die Leistungen sind bei allen Modellen gleich.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.