Bei einem gesundheitlichen Problem nutzen Sie ab 1. Januar 2025 den digitalen Symptom-Checker in der Compassana App zur Ersteinschätzung. Danach haben Sie die Wahl zwischen einer Hausärztin oder einem Hausarzt aus unserer Flexmed-Ärzteliste – oder dem Zentrum für Telemedizin: 0800 88 40 40.
Ihr Hausarzt, Ihre HMO-Gruppenpraxis oder das Zentrum für Telemedizin ist Ihre erste Anlaufstelle. Die gewählte Ansprechperson definiert nach einer Erstabklärung mit Ihnen, mit welcher Behandlung Sie fortfahren. Falls notwendig werden Sie an eine Spezialistin, einen Spezialisten oder an ein Spital überwiesen.
Notfall: In einer Notfallsituation wenden Sie sich direkt an einen Notarzt beziehungsweise eine Notärztin oder an ein Spital.
Wichtig: Nach der Behandlung informieren Sie umgehend Ihre Arztpraxis oder das Zentrum für Telemedizin über die Konsultation. Mit dieser Information wird diese die weitere Betreuung optimal sicherstellen.
Die Leistungen sind bei allen Grundversicherungsmodellen gleich. Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen nach Abzug der gesetzlichen Kostenbeteiligung (Franchise/Selbstbehalt/Spitalkostenbeitrag) aus dem Flexmed-Modell zurück.
Sie erhalten die Kosten für ärztlich verordnete Medikamente, die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind.
Sind mehrere Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung aufgeführt, kann der Selbstbehalt 40% betragen.
Die Krankenpflegeversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Sie gewährleistet die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft.
Der Leistungsumfang ist gesetzlich vorgegeben. Sie erhalten daher bei jeder Krankenkasse in der Schweiz genau dieselben Leistungen vergütet.
Ja, dies ist möglich, jedoch nur bei bestimmten Erkrankungen. Die medizinische Fachperson oder der Arzt des Zentrums für Telemedizin bespricht dies gerne mit Ihnen.
Ja, bei Bedarf wird das Zentrum für Telemedizin eine Kinderärztin beratend hinzuziehen.
Beim Abschluss des Flexmed-Modells bestimmen Sie aus unserer Ärzteliste einen Arzt oder eine HMO-Gruppenpraxis als Ansprechpartner. Falls Ihre bisherige Hausärztin in unserer Ärzteliste aufgeführt ist, können Sie diese weiterhin behalten.
Wenn nicht, finden Sie über unsere Hausarztsuche eine Praxis, die mit dem Modell Flexmed kombinierbar ist. Bei einem medizinischen Anliegen können Sie zwischen der definierten Praxis und dem Zentrum für Telemedizin wählen.
Wenn Sie die gesetzliche Standardvariante BASIS mit einer Franchise von 300 Franken bei uns abgeschlossen haben, können Sie jeweils zum 1. eines Monats zu diesem alternativen Versicherungsmodell wechseln und von dessen Vorteilen profitieren.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Ihre bestehende Versicherung ändern möchten.
Unter dem Jahr können Sie das Versicherungsmodell nicht wechseln. Per 1. Januar können Sie einen Wechsel vornehmen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Ihre bestehende Versicherung ändern möchten.
Mit BeneFit PLUS Flexmed haben Sie die Freiheit, Ihre ausgewählte Arztpraxis oder das Zentrum für Telemedizin zu konsultieren. Im Fall der telemedizinischen Beratung wird die medizinische Fachperson eine allfällig nötige Realkonsultation mit Ihnen besprechen. Wenn Sie eine allgemeinmedizinische Behandlung benötigen, muss diese in der Arztpraxis erfolgen, die Sie bei Abschluss von BeneFit PLUS Flexmed ausgewählt haben.
Beim ersten Hausarztbesuch beziehungsweise nach einer Überweisung durch die medizinische Fachperson oder die Ärztin des Zentrums für Telemedizin. Die Anrufe sind für Sie kostenlos.
Grundsätzlich ja. Jedoch nicht bei folgenden Untersuchungen:
Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz können sich für dieses Modell entscheiden. Bei Abschluss des Modells BeneFit PLUS Flexmed wählen Sie eine Arztpraxis aus. Über unsere Hausarztsuche erfahren Sie, ob an Ihrem Wohnort oder in Ihrer Nähe eine Arztpraxis wählbar ist.
Zudem ist die Bereitschaft zum Teilen Ihrer Gesundheits- und Leistungsdaten mit Helsana sowie mit den möglichen Erstanlaufstellen Voraussetzung für den Abschluss dieses Modells.
Bei einer Erkrankung oder Behandlung kann Ihnen Helsana oder Ihr ausgewählter Koordinationspartner qualitätsverbessernde oder kostendämpfende Massnahmen und Gesundheitsprogramme empfehlen. Dadurch können Sie von gesundheits- oder genesungsfördernden Massnahmen profitieren, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind und gleichzeitig Ihre Gesundheitskosten positiv beeinflussen.
Anrufe auf die Telefonnummer des Zentrums für Telemedizin sind grundsätzlich kostenlos. Helsana empfiehlt jedoch eine Abklärung mit Ihrem Telefonanbieter.
In einer Notfallsituation können Sie direkt eine Notärztin beziehungsweise einen Notarzt oder ein Spital aufsuchen. Jedoch müssen Sie nach einer Notfallbehandlung Ihre Arztpraxis oder das Zentrum für Telemedizin über die Notfallkonsultation informieren.
Der Behandlungspfad umfasst sämtliche Schritte der medizinischen Behandlung bis zu Ihrer vollständigen Genesung.
Bei Auslandsaufenthalten bestehen die Verpflichtungen grundsätzlich weiter. Bei Behandlungen sprechen Sie sich vorgängig mit Ihrer Hausärztin beziehungsweise Ihrem Hausarzt oder dem Zentrum für Telemedizin ab.
Helsana ist berechtigt, Sie aus dem Modell BeneFit PLUS Flexmed auszuschliessen, sollten Sie die Versicherungsbedingungen nicht einhalten oder den mit Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder Ihrer Gruppenpraxis beziehungsweise dem Zentrum für Telemedizin besprochenen Behandlungspfad nicht einhalten. Bei einer Pflichtverletzung können Sie in die reguläre Grundversicherung umgeteilt werden.
Erwachsene ab 18 Jahren können entweder die gesetzliche Mindestfranchise von 300 Franken oder eine von fünf Wahlfranchisen zwischen 500 und 2500 Franken wählen. Je höher Ihre Franchise ist, desto günstiger wird Ihre Prämie der Grundversicherung.
Kinder haben keine Mindestfranchise. Mit einer Wahlfranchise von 500 Franken können sie jedoch ebenfalls Prämien sparen.
Sie sind noch unschlüssig, welche Franchise für Sie sinnvoll ist? Gerne helfen wir Ihnen weiter unter 0844 80 81 82.
Für Grenzgänger aus EU/EFTA-Staaten beträgt die gesetzliche Jahresfranchise bei Erwachsenen ebenfalls 300 Franken pro Jahr. Für Kinder bis 18 Jahren wird keine Jahresfranchise erhoben. Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern jedoch nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie bei der Grundversicherung Prämien sparen können.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Voraussetzung ist, dass Sie keine offenen Prämienrechnungen haben. Es gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Sie können die Franchise jeweils per 1. Januar des folgenden Kalenderjahres herauf- oder herabsetzen. Es gelten folgende Fristen:
Bitte beachten Sie, dass die Meldung der Änderung bis zum letzten Arbeitstag vor dem angegebenen Termin bei uns eingetroffen sein muss.
Anspruch auf Prämienverbilligung (PV) haben Personen, deren Einkommen und Vermögen eine finanzielle Unterstützung rechtfertigen. Die Prämienverbilligung ist kantonal unterschiedlich geregelt. Oft kommt sie erst in Gang, wenn der Versicherte anfragt. Es lohnt sich deshalb, bei der zuständigen Stelle in Ihrem Wohnkanton nachzufragen, ob auch Sie Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung bei der Krankenversicherung haben.
Helsana bietet die Grundversicherung in einer Standardvariante und in vier alternativen Modellen an. Die Leistungen sind bei allen Modellen gleich.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.