Bei gesundheitlichen Problemen rufen Sie stets die kostenlose medizinische Beratung an: 0800 773 633. Dort werden Sie unverbindlich beraten. So können Sie unnötige Arztbesuche vermeiden und profitieren von einem attraktiven Prämienrabatt.
Ob Therapie, Überweisung an einen Spezialisten oder eine Spezialistin oder Einweisung ins Spital: Das Zentrum für Telemedizin ist Ihre erste Anlaufstelle. Die vorgeschlagene Behandlung ist eine Empfehlung. Sie selbst entscheiden über das weitere Vorgehen.
Notfall: In einer Notfallsituation wenden Sie sich direkt an eine Notärztin, einen Notarzt oder ein Spital.
Die Leistungen sind bei allen Modellen der Grundversicherung gleich. Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen nach Abzug der gesetzlichen Kostenbeteiligung (Franchise / Selbstbehalt / Spitalkostenbeitrag) aus dem Versicherungsmodell PREMED-24 zurück.
Sie erhalten die Kosten für ärztlich verordnete Medikamente, die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind.
Sind mehrere Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung aufgeführt, kann der Selbstbehalt 40% betragen.
Die Krankenpflegeversicherung nach Krankenversicherungsgesetz
(KVG) ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Sie gewährleistet die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft.
Der Leistungsumfang ist gesetzlich vorgegeben. Sie erhalten daher bei jeder Krankenkasse in der Schweiz genau dieselben Leistungen vergütet.
Sie erhalten eine medizinische Erstberatung per Telefon – rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. Zudem profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
Ja, wenn Sie zuvor die Beratungshotline von PREMED-24 kontaktiert haben, können Sie danach bei Bedarf einen Termin bei einer Ärztin, einem Arzt Ihrer Wahl vereinbaren.
Viele gesundheitliche Fragen können jedoch bereits während der telefonischen Beratung geklärt werden. Oftmals ist ein Arztbesuch danach gar nicht mehr notwendig.
Mit Ihrem Entscheid für das Beratungshotline-Modell PREMED-24 haben Sie sich verpflichtet, bei gesundheitlichen Problemen zuerst immer PREMED-24 zu kontaktieren. Falls Sie eine Spezialistin, einen Spezialisten benötigen, können Sie danach einen Termin bei einer Ärztin, einem Arzt Ihrer Wahl vereinbaren. Weiter können Sie den Service von BetterDoc kostenlos nutzen und den für Sie am besten geeigneten Spezialisten finden.
Sollten Sie ohne vorgängige Konsultation der Beratungshotline direkt eine Spezialistin, einen Spezialisten aufsuchen, missachten Sie damit die Regeln dieses alternativen Versicherungsmodells. Helsana kann Sie deshalb in das Standardmodell der Grundversicherung umteilen. Dadurch verlieren Sie den mit dem Beratungshotline-Modell verbundenen Rabatt auf Ihre Grundversicherungsprämie.
Anrufe unter der Telefonnummer des Zentrums für Telemedizin sind grundsätzlich kostenlos. Je nach Telefonanbieter können aber Verbindungskosten anfallen.
Erst bei einer Konsultation nach einer Überweisung durch die medizinische Fachperson oder den Arzt des Telemedizinzentrums.
Alle Personen, die in der Schweiz leben (offizieller Wohnsitz).
Wenn Sie die gesetzliche Standardvariante BASIS mit einer Franchise von 300 Franken bei uns versichert haben, können Sie jeweils zum Ersten eines Monats zu diesem alternativen Versicherungsmodell wechseln und von dessen Vorteilen profitieren.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Ihre bestehende Versicherung ändern möchten.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Voraussetzung ist, dass Sie keine offenen Prämienrechnungen haben. Es gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Erwachsene ab 18 Jahren können entweder die gesetzliche Mindestfranchise von 300 Franken oder eine von fünf Wahlfranchisen zwischen 500 und 2500 Franken wählen. Je höher Ihre Franchise ist, desto günstiger wird Ihre Prämie der Grundversicherung.
Kinder haben keine Mindestfranchise. Mit einer Wahlfranchise von 500 Franken können sie jedoch ebenfalls Prämien sparen.
Sie sind noch unschlüssig, welche Franchise in Ihrem Fall sinnvoll ist? Unsere Kundenbetreuer helfen Ihnen gerne weiter: 0844 80 81 82.
Für Grenzgänger aus EU/EFTA-Staaten beträgt die gesetzliche Jahresfranchise bei Erwachsenen ebenfalls 300 Franken pro Jahr. Für Kinder bis 18 Jahren wird keine Jahresfranchise erhoben. Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern jedoch nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Sie können die Franchise jeweils per 1. Januar des folgenden Kalenderjahres herauf- oder herabsetzen. Es gelten folgende Fristen:
Bitte beachten Sie, dass die Meldung der Änderung bis zum letzten Arbeitstag vor dem angegebenen Termin bei uns eingetroffen sein muss.
Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern aus EU/EFTA-Staaten nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Anspruch auf Prämienverbilligung (PV) haben Personen, deren Einkommen und Vermögen eine finanzielle Unterstützung rechtfertigen. Die Prämienverbilligung ist kantonal unterschiedlich geregelt. Oft kommt sie erst in Gang, wenn der Versicherte anfragt. Es lohnt sich deshalb, bei der zuständigen Stelle in Ihrem Wohnkanton nachzufragen, ob auch Sie Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung bei der Krankenversicherung haben.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie bei der Grundversicherung Prämien sparen können.
Helsana bietet die Grundversicherung in einer Standardvariante und in vier alternativen Modellen an. Die Leistungen sind bei allen Modellen gleich.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.