Schliessen Sie wichtige Deckungslücken der Grundversicherung: Komplementärmedizin, Fitnessabo, Brillengläser, Kontaktlinsen, Behandlungen im Ausland und vieles mehr.
Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Zusatzversicherung COMPLETA zurück:
Sie erhalten 90% der Kosten bis max. 300 Franken pro Kalenderjahr für Ihre Brillengläser und Kontaktlinsen.
Was bezahlt Ihre Grundversicherung?
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten 180 Franken pro Jahr für ihre Brillengläser oder Kontaktlinsen.
Für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen in EU- und EFTA-Ländern sowie Grossbritannien erhalten Sie 100% der Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen. Allfällige ausländische Kostenbeteiligungen sind versichert, sofern diese mehr als 300 Franken betragen. Im übrigen Ausland erhalten Sie 100% der Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen, wobei Sie die schweizerische Kostenbeteiligung (Jahresfranchise und Selbstbehalt) selbst tragen müssen.
Sie profitieren von einer kostenlosen telefonischen Reiseberatung von Travelcheck. Sie erreichen das Beratungsteam rund um die Uhr unter 058 340 16 22.
Mit einer ambulanten Zusatzversicherung – auch Krankenpflege-Zusatzversicherung genannt – ergänzen Sie Ihre Grundversicherung und schliessen somit wichtige Deckungslücken. Sie übernimmt Kosten für diverse Behandlungen wie Psychotherapien oder Behandlungen der Komplementärmedizin, aber auch Beiträge an Fitnesskurse und -abonnemente, Medikamente, kieferorthopädische bzw. chirurgische Behandlungen, Rettungskosten im Ausland und vieles mehr.
Wenn Sie gerne möglichst breit abgesichert sind, dann lohnt sich COMPLETA für Sie. Damit schliessen Sie die meisten Deckungslücken der Grundversicherung. COMPLETA vereint die Vorteile von TOP und SANA. Besser noch: Viele Vergütungen sind noch grosszügiger, beispielsweise für medizinische Hilfsmittel oder Präventionsmassnahmen wie Check-ups. Und für Brillen und Kontaktlinsen erhalten Sie gar doppelt so viel Geld erstattet wie mit TOP. Zudem werden Behandlungen im Ausland sowie durch Nichtvertragsärzte unterstützt.
COMPLETA PLUS erweitert den Deckungsumfang von COMPLETA. Die Zusatzversicherung lohnt sich, wenn Ihnen Leistungen rund um Gesundheitsförderung wichtig sind. Sie erhalten unter anderem zusätzliche Kostenbeiträge für Gesundheitsförderung, Komplementärmedizin, Prävention sowie für Brillen, Kontaktlinsen und Augenlaserkorrekturen.
Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind (offizieller Wohnsitz) und über eine Gesundheitsdeklaration mit positivem Aufnahmebescheid verfügen.
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der Sie noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. Somit können Sie in diesem Fall frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen.
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Gerne helfen wir Ihnen weiter.