SANA

Leisten Sie einen aktiven Beitrag an Ihre Gesundheit? Decken Sie Ihre alternativen Behandlungen sowie Massnahmen zur Gesundheitsförderung ab.

  • Kostenbeiträge für Komplementärmedizin
  • Kostenbeiträge für Präventionsmassnahmen
  • Kostenbeiträge für Gesundheitsförderung und Fitness

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Zusatzversicherung SANA zurück:

Sie erhalten 75% der Kosten für ambulante Behandlungen. Für stationäre Behandlungen erhalten Sie 100% der Kosten bis max. 5000 Franken pro Kalenderjahr.

Sie erhalten 75% der Kosten bis max. 200 Franken pro Kalenderjahr für gesundheitsfördernde Bewegungsangebote wie Kraft- und Ausdauertraining im Fitnesscenter (Fitnessabo) sowie viele weitere Kurse (Aquafit, Gymnastik usw.).

Sie erhalten 75% der Kosten bis max. 500 Franken pro Kalenderjahr für Präventionsmassnahmen wie Impfungen, Herz-/Kreislauf-Check-Ups, Ultraschalluntersuchungen, Raucherentwöhnung oder Untersuchungen zur Früherkennung von Krebsleiden. 

Vorteile für Zusatzversicherte

Stellen Sie uns Ihre Gesundheitsfragen, wir liefern hilfreiche Antworten.

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Häufig gestellte Fragen

Mit ambulanten Zusatzversicherungen – auch Krankenpflege Zusatzversicherungen genannt – ergänzen Sie Ihre Grundversicherung und schliessen somit wichtige Deckungslücken. Sie übernehmen Kosten für diverse Behandlungen wie Psychotherapien oder Behandlungen der Komplementärmedizin, aber auch Beiträge an Fitnesskurse und -abonnemente, Medikamente, kieferorthopädische bzw. chirurgische Behandlungen, Rettungskosten im Ausland und vieles mehr.

Helsana unterstützt rund 70 verschiedene alternative Behandlungsmethoden.

Anerkannte Therapiemethoden der Komplementärmedizin

Das Angebot an alternativen Heilmitteln und Behandlungsmethoden ist sehr gross. Doch längst nicht alle werden von den Krankenkassen erstattet.

Bei den Zusatzversicherungen können die Krankenversicherer selber festlegen, welche Behandlungen übernommen werden und welche nicht. Deshalb führen die Versicherer in der Regel eine Liste der Therapieformen, die sie anerkennen und von denen sie einen Teil der Kosten übernehmen.

Helsana arbeitet mit einem grossen Netzwerk von über 14'000 anerkannten Naturheilpraktikern und Komplementärtherapeuten zusammen:

Anerkannte Naturheilpraktiker und Komplementärtherapeuten

Komplementärmedizinische Methoden werden von Ärzten, Naturheilpraktikern und Komplementärtherapeuten angewendet. Wir erstatten aus der Zusatzversicherung SANA Behandlungen bei Therapeuten, die unsere Qualitätskriterien erfüllen und damit für die jeweilige Behandlungsmethode von uns anerkannt sind. Dabei stützen wir uns auf ausgewählte, zertifizierte Methoden bzw. Therapeuten des ErfahrungsMedizinischen Registers (EMR).

Unsere Experten am Beratungstelefon für Komplementärmedizin unterstützen Sie gerne bei der Wahl einer geeigneten Therapie und helfen Ihnen, einen anerkannten Arzt, Naturheilpraktiker oder Therapeuten zu finden.

Beratungstelefon für Komplementärmedizin

Wir vergüten Ihnen komplementärmedizinische Leistungen, wenn die medizinische Notwendigkeit ausgewiesen ist. Vorbeugende Behandlungen sind nicht medizinisch notwendig und werden deshalb nicht vergütet. Ebenfalls nicht medizinisch notwendig ist die Therapie von vielen sogenannten Befindlichkeitsstörungen, zum Beispiel von Stress, Verspannungen oder Müdigkeit.

Wenn Sie in der Grundversicherung nicht über das Standardmodell, sondern über ein alternatives Versicherungsmodell wie das Hausarzt-, HMO- oder telemedizinische Modell versichert sind, gelten dessen einschränkende Bestimmungen (zum Beispiel ärztliche Überweisung).

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