Leisten Sie einen aktiven Beitrag an Ihre Gesundheit? Decken Sie Ihre alternativen Behandlungen sowie Massnahmen zur Gesundheitsförderung ab.
Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Zusatzversicherung SANA zurück:
Mit ambulanten Zusatzversicherungen – auch Krankenpflege Zusatzversicherungen genannt – ergänzen Sie Ihre Grundversicherung und schliessen somit wichtige Deckungslücken. Sie übernehmen Kosten für diverse Behandlungen wie Psychotherapien oder Behandlungen der Komplementärmedizin, aber auch Beiträge an Fitnesskurse und -abonnemente, Medikamente, kieferorthopädische bzw. chirurgische Behandlungen, Rettungskosten im Ausland und vieles mehr.
Helsana unterstützt rund 70 verschiedene alternative Behandlungsmethoden.
Anerkannte Therapiemethoden der Komplementärmedizin
Das Angebot an alternativen Heilmitteln und Behandlungsmethoden ist sehr gross. Doch längst nicht alle werden von den Krankenkassen erstattet.
Bei den Zusatzversicherungen können die Krankenversicherer selber festlegen, welche Behandlungen übernommen werden und welche nicht. Deshalb führen die Versicherer in der Regel eine Liste der Therapieformen, die sie anerkennen und von denen sie einen Teil der Kosten übernehmen.
Helsana arbeitet mit einem grossen Netzwerk von über 14'000 anerkannten Naturheilpraktikern und Komplementärtherapeuten zusammen:
Anerkannte Naturheilpraktiker und Komplementärtherapeuten
Komplementärmedizinische Methoden werden von Ärzten, Naturheilpraktikern und Komplementärtherapeuten angewendet. Wir erstatten aus der Zusatzversicherung SANA Behandlungen bei Therapeuten, die unsere Qualitätskriterien erfüllen und damit für die jeweilige Behandlungsmethode von uns anerkannt sind. Dabei stützen wir uns auf ausgewählte, zertifizierte Methoden bzw. Therapeuten des ErfahrungsMedizinischen Registers (EMR).
Unsere Experten am Beratungstelefon für Komplementärmedizin unterstützen Sie gerne bei der Wahl einer geeigneten Therapie und helfen Ihnen, einen anerkannten Arzt, Naturheilpraktiker oder Therapeuten zu finden.
Wir vergüten Ihnen komplementärmedizinische Leistungen, wenn die medizinische Notwendigkeit ausgewiesen ist. Vorbeugende Behandlungen sind nicht medizinisch notwendig und werden deshalb nicht vergütet. Ebenfalls nicht medizinisch notwendig ist die Therapie von vielen sogenannten Befindlichkeitsstörungen, zum Beispiel von Stress, Verspannungen oder Müdigkeit.
Wenn Sie in der Grundversicherung nicht über das Standardmodell, sondern über ein alternatives Versicherungsmodell wie das Hausarzt-, HMO- oder telemedizinische Modell versichert sind, gelten dessen einschränkende Bestimmungen (zum Beispiel ärztliche Überweisung).
Nein, ausser es handelt sich um eine Pflichtleistung der obligatorischen Grundversicherung.
Damit Helsana sich an den Kosten für Ihr Fitnessabo beteiligt, trainieren Sie bitte in einem von uns anerkannten Fitnesscenter:
Helsana unterstützt jedoch nicht nur das Training im Fitnessstudio, sondern beteiligt sich auch an den Kosten für verschiedene Kurse zur Förderung der Gesundheit:
Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind (offizieller Wohnsitz) und über eine Gesundheitsdeklaration mit positivem Aufnahmebescheid verfügen.
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist.
Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein
Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der Sie noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. Somit können Sie frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen. Leistungen infolge Krankheit oder Unfall sind hingegen bereits ab Versicherungsbeginn gedeckt.
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Gerne helfen wir Ihnen weiter.