Ihre Versicherung mit Spital-Taggeld für eine sorgenfreie Genesung. Bei einem Spitalaufenthalt stehen Ihnen bis max. 300 Franken pro Tag zu. So begleichen Sie Mehrkosten oder mindern Einkommensausfälle.
Ergänzend zu den gesetzlichen Grundversicherungsleistungen übernimmt die Spital-Taggeldversicherung HOSPITAL EXTRA folgende Leistungen:
Eine Spitalzusatzversicherung ergänzt die Leistungen Ihrer Grundversicherung bei einem stationären Spitalaufenthalt nach Ihren Wünschen.
Die Grundversicherung übernimmt lediglich die Kosten für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung gemäss Tarif Ihres Wohnkantons. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen Sie selbst bezahlen – zum Beispiel ein Einzelzimmer für mehr Komfort, eine Haushaltshilfe während Ihrer Genesung oder die Mehrkosten bei einer Behandlung in Ihrem ausserkantonalen Wunschspital. Dabei gestalten gerade diese Zusatzleistungen einen Spitalaufenthalt wesentlich angenehmer und sorgen für finanzielle Entlastung während und nach einer stationären Unterbringung.
Nein, ein Nachweis ist nicht erforderlich. Sie verfügen völlig frei über das ausbezahlte Spitaltaggeld.
Nein, der Spitalaufenthalt muss in einem Spital stattfinden, welches auf den kantonalen Spitallisten oder auf der Liste unserer KVG Vertragsspitäler aufgeführt ist.
Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind (offizieller Wohnsitz) und über eine Gesundheitsdeklaration mit positivem Aufnahmebescheid verfügen.
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der Sie noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. Sie können also frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen.
Leistungen als Folge von Krankheit oder Unfall sind bereits ab Versicherungsbeginn gedeckt.
Folgende Zusatzversicherungen könnten für Sie ebenfalls interessant sein:
Gerne helfen wir Ihnen weiter.