Für gesunde Zähne und ein positives Körpergefühl: Helsana übernimmt folgende Leistungen rund um das Thema Zähne.
* Kostenübernahme, wenn a) die ausländische Zahnärztin oder der Zahnarzt über eine wissenschaftliche Ausbildung verfügt, die der schweizerischen gleichwertig ist und b) max. bis zum aktuell gültigen Tarif der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO.
* Kostenübernahme, wenn a) die ausländische Zahnärztin oder der Zahnarzt über eine wissenschaftliche Ausbildung verfügt, die der schweizerischen gleichwertig ist und b) max. bis zum aktuell gültigen Tarif der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO.
Leistungsanspruch* nach versicherter Variante:
* Deckung weltweit. Kostenübernahme, wenn a) die ausländische Zahnärztin oder der Zahnarzt über eine wissenschaftliche Ausbildung verfügt, die der schweizerischen gleichwertig ist und b) max. bis zum aktuell gültigen Tarif der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO.
** Für die Variante Light erfolgt die Aufnahme grundsätzlich ohne Gesundheitsprüfung.
*** Für Kinder bis zum 3. Geburtstag ist keine Gesundheitsprüfung nötig, für Kinder bis zum 7. Geburtstag verzichten wir auf Röntgenaufnahmen.
Das Baby-Package beinhaltet neben der Grundversicherung die wichtigsten Zusatzversicherungen und bietet auch für die Zähne umfangreichen Schutz. Für Kinder bis zum 3. Geburtstag ist keine Gesundheitsprüfung nötig.
Folgende Kostenbeiträge werden über COMPLETA* abgedeckt:
Folgende Kostenbeiträge werden über DENTAplus BRONZE** abgedeckt:
* 75% der Kosten bis max. 10’000 Franken pro Kalenderjahr
** 50% der Kosten bis max. 1000 Franken pro Kalenderjahr
Zahnleistungen werden nur übernommen, wenn die Voraussetzungen nach Art. 17 bis 19a KLV erfüllt sind. Diese Liste ist abschliessend.
* Abzüglich Kostenbeteiligung, sofern die Voraussetzungen nach Art. 17 bis 19a KLV erfüllt sind.
** Vorgängiges Kostengutsprachegesuch zwingend.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.