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Reicht Ihnen die Grundversicherung nicht aus? Ergänzen Sie Ihren ambulanten Versicherungsschutz um weitere wichtige Leistungen.

  • 150 Franken pro Jahr an Brillengläser und Kontaktlinsen
  • Kostenbeiträge für Notfallbehandlungen im Ausland
  • Kostenbeiträge für Ambulanzkosten im In- und Ausland

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Zusatzversicherung TOP zurück:

Für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen in EU- und EFTA-Ländern sowie Grossbritannien erhalten Sie 100% der Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen. Allfällige ausländische Kostenbeteiligungen sind versichert, sofern diese mehr als 300 Franken betragen. Im übrigen Ausland erhalten Sie 100% der Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen, wobei Sie die schweizerische Kostenbeteiligung (Jahresfranchise und Selbstbehalt) selbst tragen müssen.

Sie erhalten 90% der Kosten bis max. 150 Franken pro Kalenderjahr für Ihre Brillengläser und Kontaktlinsen.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten 180 Franken pro Jahr für ihre Brillengläser oder Kontaktlinsen. 

Bis zum 20. Lebensjahr erhalten Sie 75% der Kosten bis max. 10'000 Franken pro Kalenderjahr für Zahn- oder Kieferfehlstellungskorrekturen (z.B. Zahnspange) und Entfernung der Weisheitszähne. 

Sie erhalten 75% Ihrer Kosten bis max. 3000 Franken pro Kalenderjahr für spezielle Behandlungsformen wie zum Beispiel nichtärztliche Psychotherapie, Sterilisation, Vasektomie und vieles mehr.

Ergänzend zu den Transportleistungen der Grundversicherung erhalten Sie maximal 100'000 Franken pro Kalenderjahr für Ihren Rettungs-, Bergungs- oder Nottransport in der Schweiz. 

Sie erhalten 90% der Kosten für Medikamente der Schulmedizin, die nicht von Ihrer Grundversicherung übernommen werden. 

Sie erhalten die gesamten Kosten für den Transport ins nächste geeignete Spital.

Sie erhalten 90% der Kosten bis max. 1000 Franken pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände (z.B. Blutdruckmessgeräte, Schuheinlagen etc.).

Sie erhalten juristische Beratung und Vertretung sowie eine Rückerstattung pro Rechtsfall bis max. 250'000 Franken in Europa und max. 50'000 Franken ausserhalb Europas. 

Sie profitieren von einer kostenlosen telefonischen Reiseberatung von Travelcheck. Sie erreichen das Beratungsteam rund um die Uhr unter 058 340 16 22.

Vorteile für Zusatzversicherte

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Häufig gestellte Fragen

Mit ambulanten Zusatzversicherungen – auch Krankenpflege Zusatzversicherungen genannt – ergänzen Sie Ihre Grundversicherung und schliessen somit wichtige Deckungslücken. Sie übernehmen Kosten für diverse Behandlungen wie Psychotherapien oder Behandlungen der Komplementärmedizin, aber auch Beiträge an Fitnesskurse und  -abonnemente, Medikamente, kieferorthopädische bzw. chirurgische Behandlungen, Rettungskosten im Ausland und vieles mehr.

Ja, mit der Zusatzversicherung TOP sind Sie bei medizinischen Notfällen während einer Auslandsreise ausreichend versichert: Innerhalb der EU/EFTA sind die Kosten für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen bereits durch die Grundversicherung abgedeckt. Denn Sie haben durch das Personenfreizügigkeitsabkommen denselben Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung (Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser oder Ambulanzen) wie die Einwohner des Landes, in dem Sie sich gerade aufhalten. Sie zahlen lediglich allfällige gesetzliche Kostenbeteiligungen, die ev. vor Ort anfallen können.

Im übrigen Ausland übernimmt die Grundversicherung die Kosten bis zum doppelten Betrag, den die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde. Falls die ausländischen Behandlungskosten teurer sind – häufig in medizinischen Hochpreisländern wie den USA, Japan, Kanada oder Australien – übernimmt TOP die übersteigenden Kosten.

Bitte wenden Sie sich bei einem Notfall im Ausland stets an unsere Notrufzentrale unter der Telefonnummer
058 340 16 11.

Nein, sofern vom Optiker die Angaben über Ihre Brillenstärke (Dioptrien) auf der Rechnung ausgewiesen sind.

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