Bei gesundheitlichen Problemen rufen Sie immer zuerst das unabhängige Zentrum für Telemedizin an: 0800 800 090. Sie erhalten rund um die Uhr medizinische Unterstützung und einen attraktiven Prämienrabatt.
Ob Therapiemassnahme, Überweisung an eine Spezialistin, einen Spezialisten oder Einweisung ins Spital: Das Zentrum für Telemedizin ist Ihre erste Anlaufstelle. Die vorgeschlagene Behandlung ist verbindlich.
Notfall: In einer Notfallsituation wenden Sie sich direkt an eine Notärztin, einen Notarzt oder ein Spital.
Wichtig: Melden Sie auch Notfälle anschliessend bei der telemedizinischen Betreuung an.
Die Leistungen sind bei allen Modellen der Grundversicherung gleich. Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen nach Abzug der gesetzlichen Kostenbeteiligung (Franchise / Selbstbehalt / Spitalkostenbeitrag) aus dem Telmed-Modell zurück.
Sie erhalten die Kosten für ärztlich verordnete Medikamente, die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind.
Die Krankenpflegeversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Sie gewährleistet die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft.
Der Leistungsumfang ist gesetzlich vorgegeben. Sie erhalten daher bei jeder Krankenkasse in der Schweiz genau dieselben Leistungen vergütet.
Gut zu wissen: Über das Kundenportal und über die myHelsana App werden Sie bei akuten medizinischen Anliegen auch digital unterstützt, z. B. mit dem Symptom-Checker und die medizinische Videokonsultation. Ausserdem können vergangene sowie geplante Behandlungen jederzeit einsehen. Weiter können Sie über den Service von BetterDoc kostenlos passende Spezialistinnen und Spezialisten finden und die Empfehlung dem Zentrum für Telemedizin melden. BetterDoc hilft auch bei Zweifeln zu laufenden Behandlungen, z. B. vor einem Eingriff.
Bei bestimmten Erkrankungen ist dies möglich. Die medizinische Fachperson oder die Ärztin, der Arzt des Telemedizinzentrums bespricht dies gerne mit Ihnen.
Die medizinische Fachperson oder die Ärztin, der Arzt des Zentrums für Telemedizin wird mit Ihnen die Überweisung besprechen und Ihnen verschiedene geeignete Ärztinnen und Ärzte in Ihrer Nähe vorschlagen. Sie wählen eine oder einen der vorgeschlagenen Ärztinnen und Ärzte. Wenn Sie bereits eine Hausarztpraxis haben, werden Sie an diese überwiesen.
Sie können Fotos übermitteln und diese von einer Ärztin, einem Arzt beurteilen lassen. Auf Wunsch kann die medizinische Konsultation auch über Videotelefonie erfolgen.
Ja, bei Bedarf zieht das Zentrum für Telemedizin einen Kinderarzt beratend hinzu.
Mit Ihrem Entscheid für BeneFit PLUS Telmed haben Sie sich verpflichtet, bei gesundheitlichen Problemen stets das Zentrum für Telemedizin anzurufen. Falls Sie eine Spezialistin benötigen, wird das Zentrum für Telemedizin Sie an eine solche überweisen. Weiter können Sie über den Service von BetterDoc kostenlos passende Spezialistinnen und Spezialisten finden und die Empfehlung dem Zentrum für Telemedizin melden. BetterDoc hilft auch bei Zweifeln zu laufenden Behandlungen, z. B. vor einem Eingriff.
Sollten Sie ohne vorgängige Überweisung direkt einen Spezialisten oder eine Spezialistin aufsuchen, missachten Sie damit die Regeln des Telmed-Modells. Helsana kann Sie deshalb in das Standardmodell der Grundversicherung umteilen. Dadurch verlieren Sie den mit dem Telmed-Modell verbundenen Rabatt auf Ihre Grundversicherungsprämie.
Der Behandlungspfad umfasst alle Schritte der medizinischen Betreuung bis zu Ihrer vollständigen Genesung.
Den für Sie optimalen und verbindlichen Behandlungspfad legen Sie gemeinsam mit der medizinischen Fachperson oder dem Arzt des Telemedizinzentrums fest.
Sie informieren das Zentrum für Telemedizin, damit dieses immer über den aktuellen Stand Ihrer Behandlung informiert ist.
Anrufe unter der Telefonnummer des Zentrums für Telemedizin sind grundsätzlich kostenlos. Je nach Telefonanbieter können jedoch Verbindungskosten anfallen.
Erst bei einer Realkonsultation nach einer Überweisung durch die medizinische Fachperson oder den Arzt des Telemedizinzentrums.
Auch bei chronischen Erkrankungen wenden Sie sich zuerst an die medizinische Fachperson oder den Arzt des Telemedizinzentrums. Diese regeln mit Ihnen die weitere Kontaktaufnahme. Es ist möglich, dass längere kontaktfreie Zeiträume vereinbart werden oder eine Dauerüberweisung für ein Jahr ausgestellt wird.
Ja, auch für Impfungen wenden Sie sich zuerst an die telemedizinische Gesundheitsberatung.
Alle Personen, die in der Schweiz leben (offizieller Wohnsitz).
Wenn Sie die gesetzliche Standardvariante BASIS mit einer Franchise von 300 Franken bei uns versichert haben, können Sie jeweils zum Ersten eines Monats zu diesem alternativen Versicherungsmodell wechseln und von dessen Vorteilen profitieren.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Ihre bestehende Versicherung ändern möchten.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Voraussetzung ist, dass Sie keine offenen Prämienrechnungen haben. Es gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Erwachsene ab 18 Jahren können entweder die gesetzliche Mindestfranchise von 300 Franken oder eine von fünf Wahlfranchisen zwischen 500 und 2500 Franken wählen. Je höher Ihre Franchise ist, desto günstiger wird Ihre Prämie der Grundversicherung.
Kinder haben keine Mindestfranchise. Mit einer Wahlfranchise von 500 Franken können sie jedoch ebenfalls Prämien sparen.
Sie sind noch unschlüssig, welche Franchise in Ihrem Fall sinnvoll ist? Unsere Kundenbetreuer helfen Ihnen gerne weiter: 0844 80 81 82.
Für Grenzgänger aus EU/EFTA-Staaten beträgt die gesetzliche Jahresfranchise bei Erwachsenen ebenfalls 300 Franken pro Jahr. Für Kinder bis 18 Jahren wird keine Jahresfranchise erhoben. Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern jedoch nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Sie können die Franchise jeweils per 1. Januar des folgenden Kalenderjahres herauf- oder herabsetzen. Es gelten folgende Fristen:
Bitte beachten Sie, dass die Meldung der Änderung bis zum letzten Arbeitstag vor dem angegebenen Termin bei uns eingetroffen sein muss.
Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern aus EU/EFTA-Staaten nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Anspruch auf Prämienverbilligung (PV) haben Personen, deren Einkommen und Vermögen eine finanzielle Unterstützung rechtfertigen. Die Prämienverbilligung ist kantonal unterschiedlich geregelt. Oft kommt sie erst in Gang, wenn der Versicherte anfragt. Es lohnt sich deshalb, bei der zuständigen Stelle in Ihrem Wohnkanton nachzufragen, ob auch Sie Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung bei der Krankenversicherung haben.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie bei der Grundversicherung Prämien sparen können.
Helsana bietet die Grundversicherung in einer Standardvariante und in vier alternativen Modellen an. Die Leistungen sind bei allen Modellen gleich.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.