Bei ambulanten Eingriffen profitieren Sie von den Vorzügen einer Spitalzusatzversicherung: freie Arztwahl, mehr Komfort und vieles mehr.
Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Zusatzversicherung PRIMEO zurück:
Dank moderner Spitzenmedizin können immer mehr Operationen ambulant durchgeführt werden – beispielsweise bei Hallux, Leistenbruch, Mandelentfernung, Sehnenscheidenentzündung, Tennisarm oder Kniegelenkspiegelung. So verlassen Sie das Spital noch am gleichen Tag wieder.
Ambulante Eingriffe werden allerdings nur nach den gesetzlichen Pflichtleistungen der Grundversicherung vergütet. Die Spitalzusatzversicherungen gelten nur für stationäre Behandlungen, bei denen Sie mindestens eine Nacht im Spital bleiben müssen. Daher kommen die Privilegien Ihrer Spitalzusatzversicherung (beispielsweise für halbprivate oder private Abteilung und die freie Arztwahl) bei ambulanten Operationen leider nicht zum Tragen.
Wenn Sie also auch bei ambulanten Operationen freie Arztwahl und mehr Komfort im Spital wünschen, müssen Sie diese entweder selber bezahlen oder die Zusatzversicherung PRIMEO abschliessen. Denn PRIMEO schliesst genau diese Deckungslücke und ermöglicht Ihnen bei ambulanten Eingriffen die Privilegien eines halbprivat oder privat versicherten Spitalpatienten.
Bei ambulanten Eingriffen ist aus medizinischer Sicht keine Spitalübernachtung erforderlich. Dennoch bevorzugen einige Patienten eine Übernachtung im Spital, weil sie weit weg wohnen oder der Eingriff frühmorgens stattfindet.
Sie müssen aber nicht zwingend im Spital, sondern können auch in einem Hotel übernachten, das Ihnen vom Spital zugewiesen wird.
Gerade weil Sie das Spital nach der Operation wieder verlassen, ist es wichtig, dass Sie sich vor und nach dem Eingriff rundum wohlfühlen. Dank den Komfortleistungen verbringen Sie Ihren Aufenthalt im Spital so angenehm wie möglich und kehren abends mit einem guten Gefühl wieder nach Hause zurück.
Ja. Übernachtungskosten können Sie grundsätzlich bei allen ambulant durchgeführten Behandlungen einfordern, welche PRIMEO abdeckt.
Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind (offizieller Wohnsitz) und über eine Gesundheitsdeklaration mit positivem Aufnahmebescheid verfügen.
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der Sie noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. Somit können Sie in diesem Fall frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen.
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