Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Police, zu Spartipps und zu verschiedenen Produkten und Leistungen.
Die Kostenbeteiligung schreibt das Krankenversicherungsgesetz vor. Sie setzt sich zusammen aus der wählbaren Franchise, dem gesetzlich geregelten Selbstbehalt sowie dem Spitalkostenbeitrag.
Wir können Ihnen ein Versicherungspaket aus Zusatzversicherungen zusammenstellen, das auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt ist. Gehen Sie zum Beispiel gerne auf grössere Reisen? Dann ist ein umfassender Reiseschutz für Sie wichtig. Oder surfen Sie viel im Internet? Dann könnte ein Internetrechtsschutz sinnvoll sein.
Wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt sind, sind Sie automatisch durch ihn für Behandlungskosten nach Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert. In diesem Fall können Sie die Unfalldeckung bei Ihrer Grundversicherung ausschliessen. Ihre Prämie in der Grundversicherung reduziert sich damit um 7%.
Falls Sie länger als 60 Tage am Stück Militärdienst leisten, können Sie die Grundversicherung für diese Zeit unterbrechen (sistieren). Während des Dienstes sind Sie direkt beim Militär versichert und müssen keine Prämie für die Grundversicherung bezahlen.
Achtung: Die Sistierung gilt nur für die Grundversicherung, nicht für die Zusatzversicherungen.
Stellen Sie uns bis spätestens einen Monat nach Dienstantritt den Marschbefehl zu, damit wir die provisorische Sistierung vornehmen können. Nach dem Dienst müssen Sie uns als Bestätigung der geleisteten Diensttage einen Auszug aus Ihrem Dienstbüchlein zusenden, damit wir die definitive Sistierung vornehmen können.
Wir schicken Ihnen jeweils bis Mitte Februar den Auszug für die Steuererklärung. Darin sind alle steuerlich relevanten Angaben rund um Ihre Grund- und/oder Zusatzversicherung aufgeführt. Falls Sie den Auszug bis dahin nicht erhalten sollten, können Sie ihn einfach online bestellen.
Anrufer von Callcentern, die einen Beratungstermin zur Krankenversicherung mit Ihnen vereinbaren wollen, gelangen auf unterschiedlichen Wegen an Ihrer Handynummer. Haben Sie letztens bei einem Wettbewerb Ihre Nummer angegeben und damit zu einer Kontaktaufnahme eingewilligt? Möglich ist auch, dass ein Wählcomputer Ihre Nummer gefunden hat: Die Software ruft wahllos Nummern an, egal, ob sie vergeben sind oder nicht. Speichern Sie die Nummer des Anrufers im Handy unter «Kontakte» und sperren Sie diese. So lassen Sie keine weiteren Anrufe dieser Nummer mehr zu.
Nein. Die Leistungen in der Grundversicherung sind gesetzlich vorgegeben. Alle Krankenkassen, die die obligatorische Krankenpflegeversicherung durchführen, müssen den gleichen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsumfang übernehmen. Und sie müssen alle versicherten Personen gleichbehandeln.
Kinder erhalten eine Ermässigung auf die Grundversicherungsprämie. Dieser Kinderrabatt erlischt am 1. Januar nach dem 18. Geburtstag. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben und gilt bei allen Schweizer Krankenversicherern.
Junge Erwachsene erhalten eine Ermässigung auf die Grundversicherungsprämie. Dieser Jugendrabatt erlischt am 1. Januar nach dem 25. Geburtstag. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben und gilt bei allen Schweizer Krankenversicherern.
Ja, als Kunde der Helsana-Gruppe können Sie unser Online-Kundenportal myHelsana nutzen. Damit stehen Ihnen die wichtigsten Versicherungsdaten und Dokumente jederzeit zur Verfügung – zum Beispiel Leistungsabrechnungen, Policen oder Prämienrechnungen. Der lästige Papierkram entfällt somit.
Die Prämien sind kantonal und regional unterschiedlich. In den Kantonen gibt es eine bis drei Prämienregionen. Wenn Sie in einen anderen Kanton oder eine andere Gemeinde ziehen, kann Ihre Prämie deshalb je nachdem höher oder tiefer ausfallen. Mit dem Prämienrechner erfahren Sie Ihre Prämie am neuen Wohnort.
Seit 2008 erhebt der Bund Lenkungsabgaben auf umweltbelastende Stoffe wie Heizöl, Erdgase und diverse flüchtige organische Verbindungen, die zum Beispiel in Lacken, Farben oder Reinigungsmitteln enthalten sind. Diese Abgaben sollen den sparsamen Umgang mit umweltbelastenden Stoffen fördern. Nach Abzug der Finanzhilfen für Gebäudeprogramme und Technologiefonds werden die Einnahmen aus diesen Abgaben an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückgegeben. Die Ausschüttung erfolgt über die Krankenversicherer. Die Höhe der Rückerstattung aus Umweltabgaben ist nicht fix. Sie liegt bei wenigen Dutzend Franken pro Person und Jahr und wird jeweils auf der Police ausgewiesen. Der Betrag wird von Ihrer Versicherungsprämie automatisch abgezogen und auf die Anzahl Prämienrechnungen verteilt, die Sie pro Jahr erhalten.
Nein. Ihre individuelle Prämie hängt nicht mit Ihrem persönlichen Gesundheitszustand zusammen. Erhalten Sie eine Prämienerhöhung, so geschieht dies unabhängig davon, wie oft Sie selbst zur Ärztin oder zum Arzt gehen. Die Prämien steigen hauptsächlich wegen einem allgemeinen Kostenanstieg im Gesundheitswesen, beispielsweise aufgrund von mehr und teureren Medikamenten oder vermehrten Spitalleistungen und Arztbesuchen.
Die Krankenkasse erhebt bei jedem Einzelnen die gleich hohe Prämie. Diese ist abhängig vom Wohnort, Alter, Versicherungsmodell und Franchise. Jede Krankenkasse legt die Prämien für ihre Versicherten fest. Für die Berechnung prognostiziert sie die Leistungskosten, die ihre Versicherten verursachen werden. Die Prämien werden anschliessend durch das Bundesamt für Gesundheit geprüft und genehmigt.
Neben der gesetzlichen Mindestfranchise von 300 Franken bieten wir für Erwachsene ab 18 Jahren folgende wählbare Jahresfranchisen an: 500, 1000, 1500, 2000 und 2500 Franken. Dabei gilt: Je höher die gewählte Franchise, desto günstiger wird Ihre Prämie.
Bedenken Sie jedoch: Wenn Sie medizinische Leistungen aus der Grundversicherung beziehen, bezahlen Sie diese so lange selber, bis die Höhe der gewählten Franchise erreicht ist. Erst ab diesem Zeitpunkt beteiligen wir uns an weiteren Kosten. Sie sparen also nur, wenn Ihre Rechnungen für Arztbesuche, Spital und Medikamente innerhalb eines Kalenderjahres deutlich unter Ihrer gewählten Franchise liegen – sprich, wenn Sie bei guter Gesundheit sind.
Für Kinder bis 18 Jahre gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Franchise in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Damit Sie aber auch für die Grundversicherung Ihrer Kinder einen Rabatt bekommen, bieten wir eine Wahlfranchise von 500 Franken pro Kalenderjahr an.
Ja. Mit einem Telemedizin- oder dem Hausarzt-Modell profitieren Sie von einem attraktiven Prämienrabatt. Wie hoch dieser ist, erfahren Sie direkt über unseren Prämienrechner.
Das hängt davon ab, wie viel Sie verdienen und in welchem Kanton Sie leben.
Ja. Neben dem Privat- und Versicherungsrechtsschutz enthält Helsana Advocare EXTRA einen Internetrechtsschutz. Pro Rechtsfall erstatten wir Ihnen bis zu einer Million Franken für Anwaltshonorare, Gerichts- und Verfahrenskosten, Expertisen, Prozess- und Parteientschädigung und Kautionen. Versichert sind Vertragsstreitigkeiten (z.B. bei Kaufverträgen, die Sie im Internet abgeschlossen haben), Streitigkeiten wegen Kreditkartenmissbrauchs, Phishing und Hacking (Missbrauch Ihrer Account-Daten), Streitigkeiten im Zusammenhang mit Cybermobbing, Drohung, Nötigung oder Erpressung sowie Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung von Urheber-, Namens- und Markenrechten stehen (z.B. die unerlaubte Nutzung eines Bildes).
Ja. Mit unserer Krankenpflege -Zusatzversicherung PRIMEO können Sie sich auch für Behandlungen im Spital privat versichern lassen, bei denen Sie am selben Tag wieder nach Hause gehen. Das heisst, Sie können den Arzt (z.B. den Chefchirurgen) frei wählen und von speziellen Komfortleistungen in unseren Partnerkliniken sowie weiteren Zusatzleistungen profitieren.
Das kommt darauf an, wohin Sie reisen. Falls Sie aber innerhalb der EU-Länder oder in einem EFTA-Staat Ferien machen, genügt es, bei einer notfallmässigen Behandlung dem Arzt oder im Spital die europäische Krankenversicherungskarte vorzuweisen. Denn damit erübrigt sich für Sie in der Regel die Kostengutsprache durch uns. Mit anderen Worten erhalten Sie Anrecht auf medizinische Leistungen gemäss dem Recht des Aufenthaltslandes, und zwar im gleichen Umfang, wie wenn Sie dort versichert wären. Bei Reisen ausserhalb der EU- oder EFTA-Staaten hingegen übernimmt die Grundversicherung nicht in jedem Fall die vollen Kosten. Mit unseren Zusatzversicherungen jedoch können Sie diese Deckungslücken schliessen.
Nein. Der Arzt entscheidet, nach welchem System (Direktzahlung oder Rückerstattung) er abrechnen will. Grundsätzlich schuldet der Patient dem Leistungserbringer – zum Beispiel ein Arzt, Spital oder ein Therapeut – das Honorar. Falls wir aber mit dem Leistungserbringer eine Direktzahlung vertraglich vereinbart haben, schickt dieser die Rechnung an uns und wir überweisen ihm den Betrag direkt.
Nicht alles, was der Arzt verschreibt, ist über die Grundversicherung abgedeckt. Aus der Grundversicherung dürfen wir nur das vergüten, was im Gesetz und in den Verordnungen zur obligatorischen Krankenversicherung aufgeführt ist. Viele verordnete Hilfsmittel/Gegenstände und Medikamente dürfen wir somit nur aus entsprechenden Zusatzversicherungen vergüten.
Der Sinn einer vorgeburtlichen Anmeldung liegt darin, dass Ihr neugeborenes Kind von der ersten Sekunde an optimal versichert ist– unkompliziert und ohne Risikoprüfung. Durch eine vorgeburtliche Anmeldung haben auch Kinder, die mit einem Leiden zur Welt kommen, einen umfassenden Versicherungsschutz. Wenn hingegen die Anmeldung nach der Geburt erfolgt, muss Ihr Kind für Zusatzversicherungen zuerst noch einer Risikoprüfung unterzogen werden. Bei einem bestehenden Leiden riskieren Sie, dass Ihr Baby nicht mehr in die Zusatzversicherung aufgenommen wird. Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher und schliessen Sie ausgewählte Versicherungen für Ihr Baby noch vor der Geburt ab.
In diesem Fall kontaktieren Sie immer Telmed. Hier erreichen Sie rund um die Uhr eine medizinische Fachperson. Und wenn nötig ruft Sie ein Arzt zurück. Dabei legen Sie gemeinsam alle weiteren notwendigen Behandlungsschritte verbindlich fest. Es ist wichtig, dass Sie auch allfällige Folgetermine und Weiterüberweisungen immer zuerst bei Telmed melden. Ausnahmen sind:
Gerne helfen wir Ihnen weiter.