Die wichtigsten Fragen rund um Krankenversicherungen

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Police, zu Spartipps und zu verschiedenen Produkten und Leistungen.

Typische Versicherungsfragen

Die Kostenbeteiligung schreibt das Krankenversicherungsgesetz vor. Sie setzt sich zusammen aus der wählbaren Franchise, dem gesetzlich geregelten Selbstbehalt sowie dem Spitalkostenbeitrag.

 

Mehr zu Franchise, Selbstbehalt und Spitalkostenbeitrag

Wir können Ihnen ein Versicherungspaket aus Zusatzversicherungen zusammenstellen, das auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt ist. Gehen Sie zum Beispiel gerne auf grössere Reisen? Dann ist ein umfassender Reiseschutz für Sie wichtig. Oder surfen Sie viel im Internet? Dann könnte ein Internetrechtsschutz sinnvoll sein.

Wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt sind, sind Sie automatisch durch ihn für Behandlungskosten nach Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert. In diesem Fall können Sie die Unfalldeckung bei Ihrer Grundversicherung ausschliessen. Ihre Prämie in der Grundversicherung reduziert sich damit um 7%. 

 

Unfalldeckung anpassen

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Fragen rund um die Prämie und Police

Kinder erhalten eine Ermässigung auf die Grundversicherungsprämie. Dieser Kinderrabatt erlischt am 1. Januar nach dem 18. Geburtstag. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben und gilt bei allen Schweizer Krankenversicherern.

Junge Erwachsene erhalten eine Ermässigung auf die Grundversicherungsprämie. Dieser Jugendrabatt erlischt am 1. Januar nach dem 25. Geburtstag. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben und gilt bei allen Schweizer Krankenversicherern. 

Ja, als Kunde der Helsana-Gruppe können Sie unser Online-Kundenportal myHelsana nutzen. Damit stehen Ihnen die wichtigsten Versicherungsdaten und Dokumente jederzeit zur Verfügung – zum Beispiel Leistungsabrechnungen, Policen oder Prämienrechnungen. Der lästige Papierkram entfällt somit.

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Fragen rund ums Sparen

Neben der gesetzlichen Mindestfranchise von 300 Franken bieten wir für Erwachsene ab 18 Jahren folgende wählbare Jahresfranchisen an: 500, 1000, 1500, 2000 und 2500 Franken. Dabei gilt: Je höher die gewählte Franchise, desto günstiger wird Ihre Prämie.


Bedenken Sie jedoch: Wenn Sie medizinische Leistungen aus der Grundversicherung beziehen, bezahlen Sie diese so lange selber, bis die Höhe der gewählten Franchise erreicht ist. Erst ab diesem Zeitpunkt beteiligen wir uns an weiteren Kosten. Sie sparen also nur, wenn Ihre Rechnungen für Arztbesuche, Spital und Medikamente innerhalb eines Kalenderjahres deutlich unter Ihrer gewählten Franchise liegen – sprich, wenn Sie bei guter Gesundheit sind.

Für Kinder bis 18 Jahre gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Franchise in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Damit Sie aber auch für die Grundversicherung Ihrer Kinder einen Rabatt bekommen, bieten wir eine Wahlfranchise von 500 Franken pro Kalenderjahr an.

Ja. Mit einem Telemedizin- oder dem Hausarzt-Modell profitieren Sie von einem attraktiven Prämienrabatt. Wie hoch dieser ist, erfahren Sie direkt über unseren Prämienrechner.

 

Zu unseren Grundversicherungen

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Fragen rund um Produkte und Leistungen

Ja. Neben dem Privat- und Versicherungsrechtsschutz enthält Helsana Advocare EXTRA einen Internetrechtsschutz. Pro Rechtsfall erstatten wir Ihnen bis zu einer Million Franken für Anwaltshonorare, Gerichts- und Verfahrenskosten, Expertisen, Prozess- und Parteientschädigung und Kautionen. Versichert sind Vertragsstreitigkeiten (z.B. bei Kaufverträgen, die Sie im Internet abgeschlossen haben), Streitigkeiten wegen Kreditkartenmissbrauchs, Phishing und Hacking (Missbrauch Ihrer Account-Daten), Streitigkeiten im Zusammenhang mit Cybermobbing, Drohung, Nötigung oder Erpressung sowie Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung von Urheber-, Namens- und Markenrechten stehen (z.B. die unerlaubte Nutzung eines Bildes).

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Ja. Mit unserer Krankenpflege -Zusatzversicherung PRIMEO können Sie sich auch für Behandlungen im Spital privat versichern lassen, bei denen Sie am selben Tag wieder nach Hause gehen. Das heisst, Sie können den Arzt (z.B. den Chefchirurgen) frei wählen und von speziellen Komfortleistungen in unseren Partnerkliniken sowie weiteren Zusatzleistungen profitieren.

Mehr zu PRIMEO

Das kommt darauf an, wohin Sie reisen. Falls Sie aber innerhalb der EU-Länder oder in einem EFTA-Staat Ferien machen, genügt es, bei einer notfallmässigen Behandlung dem Arzt oder im Spital die europäische Krankenversicherungskarte vorzuweisen. Denn damit erübrigt sich für Sie in der Regel die Kostengutsprache durch uns. Mit anderen Worten erhalten Sie Anrecht auf medizinische Leistungen gemäss dem Recht des Aufenthaltslandes, und zwar im gleichen Umfang, wie wenn Sie dort versichert wären. Bei Reisen ausserhalb der EU- oder EFTA-Staaten hingegen übernimmt die Grundversicherung nicht in jedem Fall die vollen Kosten. Mit unseren Zusatzversicherungen jedoch können Sie diese Deckungslücken schliessen.

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