Angebot für Zugezogene

Als führender Krankenversicherer der Schweiz bieten wir Ihnen als Zugezogene oder Zugezogener maximale Sicherheit zu attraktiven Konditionen. Wir zeigen auf, wie das Versicherungssystem in der Schweiz funktioniert und welches Versicherungspaket optimal ist für Sie.

Junges Paar sitzt umgeben von Umzugskarton in einer nicht möblierten Wohnung

Für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz besteht eine Krankenversicherungspflicht. Sie müssen daher spätestens drei Monate nach Ihrer Einreise eine Grundversicherung abgeschlossen haben. Die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung sind durch das Krankenversicherungsgesetz festgelegt. Deshalb sind die Leistungen bei allen Schweizer Krankenkassen identisch.

In der Schweiz gilt das Prinzip der Kopf-Prämie: Jede Person muss Prämien für die Krankenversicherung bezahlen. Die Prämien sind unabhängig vom Einkommen einer Person, variieren aber je nach Alter, Geschlecht, Wohnort und Krankenkasse.

Über freiwillige Zusatzversicherungen können Sie Leistungen versichern, die weitere Bedürfnisse abdecken, aber von der obligatorischen Grundversicherung nicht oder nur teilweise bezahlt werden. Dazu gehören etwa mehr Komfort im Spital oder Beiträge für ein Fitness-Abo.

Unser Angebot für Zuwanderer

Wir bieten Ihnen die Grundversicherung in einer Standardvariante und verschiedenen besonderen Versicherungsformen mit jeweils günstigeren Prämien an. In der Standardvariante beträgt die Franchise bei Erwachsenen 300 Franken, bei Kindern 0 Franken. Um Prämien zu sparen, können Sie eine höhere Franchise wählen oder sich bei der Wahl des Leistungserbringers einschränken. Dafür bieten wir Ihnen drei alternative Versicherungsmodelle an.

Mehr zu den Grundversicherungen Mehr zu Franchise und Selbstbehalt

Mit der ambulanten Zusatzversicherung COMPLETA schliessen Sie wichtige Deckungslücken der Grundversicherung. Sie erhalten Kostenbeiträge für Komplementärmedizin, Fitness-Abo, Brillengläser, Kontaktlinsen, Behandlungen im Ausland und vieles mehr.

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Bei einem geplanten Spitalaufenthalt im Ausland erhalten Sie mit HOSPITAL ECO bis 500 Franken pro Tag. Und das in einem Zeitraum von bis zu 60 Tagen pro Kalenderjahr.

Notfallmässige Spitalaufenthalte im EU/EFTA-Ausland sind bereits durch die Grundversicherung gedeckt.  Allerdings übernimmt diese lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen des jeweiligen Aufenthaltslandes. Alle zusätzlichen Kosten müssen Sie selber bezahlen. Ein weiterer Grund für HOSPITAL ECO. Die 500 Franken pro Spitaltag reichen in der Regel für die Finanzierung eines Einbettzimmers und gegebenenfalls privatärztlicher Leistungen aus.

Ausserhalb der EU/EFTA-Mitgliedstaaten erstattet die Grundversicherung die Kosten bis zum doppelten Betrag, den dieselbe Behandlung in der Schweiz kosten würde. Dies reicht in gewissen Ländern (z. B. USA, Kanada oder Japan) jedoch bei Weitem nicht aus. Mit einer Spital-Zusatzversicherung sind Sie auch in diesem Fall auf der sicheren Seite.

Mehr zu HOSPITAL ECO

Die gesetzliche Krankenversicherung in der Schweiz erstattet lediglich Kosten für Zahnschäden, die durch einen Unfall verursacht wurden. Alle übrigen Zahnleistungen übernehmen wir nicht. Mit der Zahnversicherung DENTAplus jedoch erhalten Sie Beiträge zu den Kosten für krankheitsbedingte Zahnschäden, vorsorgliche Kontrolluntersuchungen, Dentalhygiene sowie Zahnfehlstellungskorrekturen.

Gut zu wissen: DENTAplus gilt weltweit, also auch in Ihrem Heimatland. Somit können Sie wie gehabt bei sich zu Hause zum Zahnarzt gehen.

Mehr zu DENTAplus

Mit Helsana Advocare PLUS profitieren Sie von Privat- und Verkehrsrechtsschutz. Bei rechtlichen Problemen werden Sie juristisch beraten und vertreten. Pro Rechtsfall erhalten Sie Kosten bis 300’00 Franken.

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Stellen Sie jetzt Ihr persönliches Versicherungspaket zusammen. Geben Sie dafür einfach Ihr Geschlecht, Ihr Geburtsdatum sowie Ihren Wohnort in unseren Prämienrechner ein und folgen Sie den Anweisungen des Programms.

Spezialfälle

Waren Sie Grenzgänger und verlegen jetzt Ihren Wohnsitz in die Schweiz?

Wenn Sie bereits als Grenzgängerin oder Grenzgänger in der Schweiz krankenversichert sind und nun Ihren offiziellen Wohnsitz in die Schweiz verlegen, passt sich der Grenzgänger-Tarif Ihrer Grundversicherung an den Tarif Ihres neuen Schweizer Wohnsitzes an. Stellen Sie hierfür Ihrer bisherigen Krankenkasse in der Schweiz die Wohnsitzbescheinigung Ihres neuen Wohnortes zu.
 

Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz, beziehen aber Ihren Lohn ausschliesslich aus dem EU-/EFTA-Ausland?

Wenn Sie in die Schweiz ziehen, aber weiterhin in einem EU-/EFTA-Land arbeiten, sind Sie aufgrund des Erwerbsortprinzips im Land Ihres Arbeitgebers versicherungspflichtig. Dies gilt grundsätzlich auch für eine selbstständige Erwerbstätigkeit. Der Abschluss einer Krankenversicherung in der Schweiz ist in diesem Fall nicht möglich.

Gut zu wissen

  • Wenn Sie bei Ihrer Grundversicherung eine höhere Franchise als die gesetzliche Mindestfranchise von 300 Franken wählen, können Sie Prämien sparen.
  • Familien profitieren bei Helsana von attraktiven Rabatten, sofern alle Familienmitglieder im gleichen Vertrag versichert sind.
  • Sobald Sie mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt sind, sind Sie gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. In diesem Fall können Sie die Unfalldeckung bei der obligatorischen Grundversicherung ausschliessen. Dadurch reduziert sich Ihre Prämie der Grundversicherung um 7%.
  • Um eine Zusatzversicherung abzuschliessen, müssen Sie eine Gesundheitsdeklaration ausfüllen. Das ermöglicht den Krankenversicherern, Ihr Versicherungsrisiko einzuschätzen und zu entscheiden, ob ein Antrag angenommen oder abgelehnt wird, oder ob bereits bestehende Krankheiten von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen werden. Wichtig: Wenn Sie eine neue Zusatzversicherung abschliessen wollen, kündigen Sie den Vertrag Ihres bisherigen Versicherers erst, wenn Sie den Aufnahmebescheid des neuen Versicherers erhalten haben.
  • Falls Sie Ihre Versicherung wechseln möchten, sollten Sie genügend Zeit einplanen. Der Aufnahmeprozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Achten Sie dabei auf die Kündigungsfristen.
Weitere Prämien-Spartipps Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Versicherungssystem in der Schweiz

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Kompetente Beratung in allen Fragen rund um die Krankenversicherung
058 340 90 69Montag bis Freitag, 8 – 18 Uhr (gratis aus dem Schweizer Festnetz / Mobiltarife gemäss Anbieter)
Junges Paar sitzt umgeben von Umzugskarton in einer nicht möblierten Wohnung

Häufig gestellte Fragen

Ja. Wie in den meisten Ländern Europas besteht auch in der Schweiz eine Krankenversicherungspflicht. Gemäss Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) ist die Krankenpflegeversicherung nach KVG grundsätzlich für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Sie deckt die grundlegenden Bedürfnisse bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft.

Ja. Nach der Einreise in die Schweiz müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl für die obligatorische Grundversicherung anmelden. Die Anmeldefrist beginnt am Tag Ihrer Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle, also ab dem Ausstelldatum Ihrer Wohnsitzbescheinigung oder Ihres Ausländerausweises

Nach Ihrer Ankunft in der Schweiz haben Sie drei Monate Zeit, um sich für die Grundversicherung anzumelden. Ihr obligatorischer Versicherungsschutz beginnt jedoch ab dem Tag Ihrer Einreise.

Es spielt somit keine Rolle, ob Sie sich direkt am Einreisetag, drei Wochen oder gar zwei Monate danach für die Grundversicherung anmelden: Ihre Versicherungsdeckung gilt rückwirkend ab dem ersten Tag. Somit ist auch die Versicherungsprämie rückwirkend per Anmeldedatum geschuldet.

Falls Sie die dreimonatige Anmeldefrist verpassen, beginnt Ihr Versicherungsschutz nicht mehr rückwirkend, sondern erst mit Ihrem effektiven Beitritt. Bei nicht entschuldbarer Verspätung wird zudem noch ein Prämienzuschlag erhoben. 

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