Die häufigsten Fragen zur Auslandskrankenversicherung

Sie planen Ferien? Nicht nur für eine Weltreise, auch für einen Kurzurlaub sollten Sie sich gegen Unfall und Krankheit versichern. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Versicherungsschutz im Ausland.

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine Auslandskrankenversicherung oder auch Reisekrankenversicherung deckt medizinische Notfallbehandlungen im Ausland. Die obligatorische Grundversicherung sowie die Unfallversicherung bieten keinen vollständigen Versicherungsschutz im Ausland. Deshalb ist eine Auslandsschutz-Versicherung sinnvoll. Die Reisekrankenversicherung WORLD und unsere Zusatzversicherungen TOP und COMPLETA mit integriertem Auslandsschutz schützen Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit im Ausland.

Was ist der Unterschied zwischen Reiseversicherung, Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung?

Eine Reiseversicherung ist für allgemeine Zwischenfälle auf kurzfristigen Reisen gedacht und übernimmt in der Regel keine Heilungskosten. Sie schützt etwa vor

  • Annullierungskosten
  • Verlust von Reisegepäck
  • Verlust von Gegenständen
  • Kosten bei Reiseabbruch

Bei gewissen Anbietern ist eine Erweiterung der Reiseversicherung für Krankheit und Unfall möglich. Einfacher ist es jedoch, sie wählen bei der Krankenkasse eine Reiseversicherung wie WORLD, die Sie jederzeit abschliessen können.

Und was ist eine Auslandskrankenversicherung? Der Begriff Auslandskrankenversicherung meint dasselbe wie Reisekrankenversicherung.

Tipp: Bei vielen Zusatzversicherungen ist der Auslandsschutz mit drin. Je nach Umfang der Deckung ist dann eine zusätzliche Reiseversicherung für Unfall und Krankheit überflüssig. Prüfen Sie Ihre Police. Gerne beraten wir Sie.

Ist eine Auslandskrankenversicherung notwendig?

Die Kosten für medizinische Behandlungen sind im Ausland oft deutlich höher als in der Schweiz. Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt diese in vielen Ländern nicht vollständig für Sie. Auch wenn Sie für eine dringende Behandlung in die Schweiz zurückreisen müssen, sind die Kosten für den Rücktransport nicht versichert. Personensuche und Bergungskosten ebenfalls nicht. Die finanziellen Folgen können Sie günstig mit einer Reisekrankenversicherung abdecken. Was zahlt die Krankenkasse im Ausland konkret? Die Leistungen unterscheiden sich je nach gewählter Zusatzversicherung.

Versicherungsschutz Ausland im Überblick

Für welche Länder brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?

Vor allem ausserhalb Europas ist es sinnvoll, eine Auslandskrankenversicherung abzuschliessen. In diesen Ländern übernimmt die Grundversicherung höchstens den doppelten Betrag der Kosten, der für die gleiche medizinische Behandlung in der Schweiz anfallen würde. Und im Vergleich zur Schweiz haben andere Länder teilweise sehr teure Gesundheitssysteme – die USA, Australien, Singapur oder Japan zum Beispiel.

Tipp: Sie suchen eine Auslandskrankenversicherung last minute? WORLD ist unkompliziert. Diese Reisekrankenversicherung können Sie kurzfristig abschliessen. In Verbindung mit einer Grundversicherung bei Helsana.

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Brauche ich auch in Europa eine Auslandskrankenversicherung?

Innerhalb der EU/EFTA/UK (das sind alle EU-Länder, Island, Norwegen und Grossbritannien) werden die Leistungen nach dem Sozialversicherungssystem des Reiselandes übernommen. Das gilt für ambulante sowie für stationäre Behandlungen – aber nur in der allgemeinen Abteilung. Behandlungen können schnell teuer werden, wenn Sie zum Beispiel in Frankreich oder Spanien notfallbedingt in ein Privatspital müssen. Dasselbe gilt, wenn Ihre Europäische Krankenversicherungskarte nicht akzeptiert werden sollte. Auch für einen Rücktransport ist eine Auslandskrankenversicherung weltweit nötig. Selbstbehalte, die Ihnen am Behandlungsort verrechnet werden, sind über die Grundversicherung ebenfalls nicht gedeckt.

Wann ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll oder gar Pflicht?

Eine Auslandskrankenversicherung benötigen Sie im Grunde für jede Reise ins Ausland, wenn Sie keine Deckungslücken riskieren wollen. Für ein Auslandsemester ist eine Auslandskrankenversicherung jedoch je nach Reiseland sogar Pflicht. Das gilt auch, wenn Sie von Ihrer Firma ins Ausland entsandt werden. Und in gewissen Ländern benötigen Sie für das Visum eine Auslandskrankenversicherung. Je nach Zielland ändern sich die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Versicherungsschutzes für Studierende, Expats oder Reisende. Gerne beraten wir Sie. Infos für längere Aufenthalte finden Sie hier:

Auswandern: Was passiert mit der Krankenversicherung?

Auslandskrankenversicherung: schnelle Hilfe vor Ort

Die Helsana-Notrufzentrale ist rund um die Uhr erreichbar. Wir kümmern uns um die nötigen Sofortmassnahmen wie Kostengutsprachen gemäss Ihrer Zusatzversicherung, Rücktransport aus medizinischen Gründen oder helfen bei der Suche nach einer Arztpraxis oder einem Spital vor Ort.

Was deckt die Auslandskrankenversicherung ab?

Eine Auslandskrankenversicherung ist eine Zusatzversicherung und übernimmt für Sie beispielsweise Kosten für

  • ambulante und stationäre Notfallbehandlungen weltweit. Das gilt für ausgewählte Leistungen in der allgemeinen Abteilung, die von der Grundversicherung nicht gedeckt sind.
  • den Rücktransport in die Schweiz oder den Transport ins nächste geeignete Spital, wenn dieser medizinisch notwendig ist.
  • Personensuche, Rettungen und Bergungen.

Die Helsana-Zusatzversicherungen TOPCOMPLETA oder WORLD decken solche Leistungen ab. Voraussetzung: Bitte kontaktieren Sie im Notfall sofort unsere Notrufzentrale unter +41 58 340 16 11.

Alle Leistungen im Ausland auf einen Blick

Was zahlt die Grundversicherung der Krankenkasse im Ausland?

Wenn Ihnen ausserhalb der Schweiz etwas passiert, übernimmt die obligatorische Grundversicherung Ihrer Krankenkasse im Ausland Notfallbehandlungen in öffentlichen Spitälern und anerkannten Arztpraxen. Die Deckungssumme in der Grundversicherung ist jedoch begrenzt: Versichert ist maximal der doppelte Betrag der Kosten, der für die gleiche Behandlung in der Schweiz entstehen würde. Für ambulante Notfallbehandlungen innerhalb der EU/EFTA/UK (das sind alle EU-Länder, Island, Norwegen und Grossbritannien) reicht diese Obergrenze in vielen Fällen aus. In allen anderen Ländern der Welt entstehen teilweise hohe Selbstkosten. Und bei stationären Behandlungen in Privatspitälern sind die Kosten auch im europäischen Raum nicht vollumfänglich gedeckt. Selbstbehalte, die im Reiseland verrechnet werden, sind mit der Grundversicherung nicht versichert. Eine weitere Deckungslücke entsteht bei Transport- und Rettungskosten: Die Krankenkasse zahlt mit der Grundversicherung keine Leistungen im Ausland für Such- und Rettungskosten, auch medizinisch notwendige Rücktransporte nicht.

Wie viel kostet mich ein Rücktransport aus dem Ausland in die Schweiz – ohne Zusatzversicherung?

Das hängt davon ab, wo Sie sich befinden. Findet die Rückführung im Ambulanzjet beispielsweise aus Griechenland statt, kostet diese rund 20’000 Franken. Muss man Sie in Thailand oder in den USA abholen, beträgt die Rechnung rund 100’000 Franken. Diese Kosten werden ohne Auslandskrankenversicherung schnell zum Problem.

Welche Auslandskrankenversicherung passt zu mir?

Entscheidend sind Ihre Bedürfnisse: Welche Leistungen sind für Sie wichtig? Benötigen Sie etwa auch einen Auslandsrechtsschutz? Wie oft verreisen Sie? Und wie lange? Achten Sie bei der Wahl der Auslandskrankenversicherung auf den Leistungsumfang. Und auf folgende Punkte:

Auslandskrankenversicherung abschliessen: was beachten?

  • Dauer Ihres Aufenthalts: Je nach Zusatzversicherung bestehen unterschiedliche Zeitbeschränkungen für eine Kostenübernahme. Der Auslandsschutz mit TOP und COMPLETA ist für sporadische Ferienaufenthalte gedacht. WORLD ist eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung für Aufenthalte bis zu 12 Monaten.
  • Spezielle Risiken: Haben Sie Vorerkrankungen, sind Sie schwanger oder betreiben Sie beruflich Sport? Dann könnten für Sie spezielle Bedingungen gelten. Gerne beraten wir Sie.
  • Welche Leistungen sind für Sie wichtig? Wollen Sie sich nur für unvorhergesehene Notfälle versichern? Oder wünschen Sie sich eine gezielte Behandlung im Ausland? Diese deckt ausschliesslich COMPLETA. Lassen Sie sich von uns beraten.
Alle Leistungen im Ausland auf einen Blick

Kann ich eine Reisekrankenversicherung kurzfristig abschliessen?

Um eine Zusatzversicherung – etwa TOP oder COMPLETA – abzuschliessen, müssen Sie eine Gesundheitsdeklaration ausfüllen. Diese zu prüfen, dauert vier bis sechs Wochen. Sie wollen kurzfristiger verreisen? Dann eignet sich unsere Reisekrankenversicherung WORLD: Der Abschluss ist jeweils auf den ersten Tag des Folgemonats möglich, da Sie keine Gesundheitsdeklaration ausfüllen müssen. Behandlungen für bestehende Leiden werden jedoch durch WORLD nicht gedeckt.

Alle Details zur Reiseversicherung WORLD

Was muss ich bei einem Notfall im Ausland tun?

Innerhalb der EU, Island, Norwegen und Grossbritannien (EU/EFTA/UK):

  • Gehen Sie in ein staatlich anerkanntes Spital, in eine staatlich anerkannte Ärztepraxis oder Apotheke. Tipp: Wird die Versichertenkarte anerkannt, sind Sie am richtigen Ort.
  • Weisen Sie Ihre Versichertenkarte vor. Staatlich anerkannte Institutionen akzeptieren diese. Auf diese Weise können die Kosten direkt mit Helsana abgewickelt werden. Es gelten die Gebührensätze und die Rechtsvorschriften des Landes, in dem Sie sich aufhalten.

Ausserhalb der EU/EFTA/UK:

  • Bitte kontaktieren Sie sofort die Helsana-Notrufzentrale. Die Nummer finden Sie auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte.
Jetzt Notrufzentrale anrufen (+41 58 340 16 11)

Handelt es sich um einen Unfall?

Informieren Sie zusätzlich so rasch wie möglich Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber. Unfälle sind nämlich dort versichert, wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Unternehmen tätig sind. Das gilt für Betriebs- oder Nichtbetriebsunfälle.

Was sollte ich vor meiner Reise ins Ausland sonst noch beachten?

  • Viele Länder verlangen für die Einreise ein Visum. Wollen Sie dieses beantragen, brauchen Sie eine Bestätigung der Krankenversicherung.
  • Nehmen Sie eine gut ausgestattete Reiseapotheke mit. Jedes Land birgt eigene Gefahren. Informieren Sie sich darüber und wappnen Sie sich für kleinere Notfälle und Erste Hilfen. Dabei hilft Ihnen zum Beispiel die Travelcheck-Hotline. Sie steht allen TOP- und COMPLETA-Versicherten kostenlos zur Verfügung.
Travelcheck-Hotline anrufen (058 340 16 22)
  • Tragen Sie Ihre Versichertenkarte immer bei sich. Die einheitliche Rückseite gilt als Europäische Krankenversicherungskarte. Sie wird von allen öffentlichen Spitälern, Ärztinnen und Ärzten sowie Apotheken in der EU/EFTA/UK anerkannt. Wird die Karte trotzdem mal nicht akzeptiert: Unsere Notrufzentrale ist rund um die Uhr für Sie da.
Vorder- und Rückseite einer Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Notrufzentrale anrufen (+41 58 340 16 11)

Ich muss im Ausland Arzt- oder Spitalrechnungen bezahlen. Wie kann ich die Kosten zurückfordern?

Weisen Sie in Ländern der EU/EFTA/UK Ihre Krankenversicherungskarte vor. Sie wird von allen öffentlichen Spitälern, Ärztinnen und Ärzten sowie Apotheken anerkannt. Im übrigen Ausland gehen Sie folgendermassen vor:

  • Fordern Sie einen Zahlungsnachweis an.
  • Schicken Sie die Rechnung, den Zahlungsnachweis und den medizinischen Bericht an Helsana.
  • Legen Sie das Formular «Erhebung über Erkrankungen oder Unfälle während eines Auslandaufenthaltes» bei.
  • Wir prüfen die Dokumente und erstatten Ihnen die versicherten Kosten zurück.

Wann spricht man von einem Notfall?

Innerhalb der EU/EFTA/UK – das sind alle EU-Länder, Island, Norwegen und Grossbritannien – gelten als Notfall unvorhergesehene Behandlungen bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft, die sich während Ihrer Aufenthaltsdauer im Ausland als medizinisch notwendig erweisen.

In allen anderen Ländern (ausserhalb EU/EFTA/UK) gilt es als Notfall, wenn Sie verunfallen oder erkranken, Sie unaufschiebbare medizinische Hilfe benötigen und eine Rückreise in die Schweiz nicht angemessen ist.

Haben Sie Fragen?
058 340 18 80Gerne hilft Ihnen unser Kundenservice International weiter. (Montag bis Freitag, 8–18 Uhr)

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