Sorgen Sie für den passenden Versicherungsschutz im Ausland. Mit unseren Zusatzversicherungen sind Sie umfassend geschützt: Sei es bei einer Erkrankung oder einem Unfall – oder auch im Falle einer geplanten Behandlung im Ausland. Unsere Leistungen im Überblick.
Was zahlt Ihre Versicherung bei einem medizinischen Notfall im Ausland?
Übernimmt Notfallbehandlungen im Ausland in öffentlichen Spitälern und Arztpraxen, allerdings mit Kostenobergrenze: Gedeckt ist maximal der doppelte Betrag, der für die Behandlung in der Schweiz anfallen würde. Wenn Sie innerhalb der EU/EFTA/UK (EU-Länder, Island, Norwegen und Grossbritannien) erkranken oder verunfallen, weisen Sie unbedingt Ihre Versichertenkarte vor – die Rückseite gilt als europäischer Versicherungsausweis. Die Kosten werden über Ihre Versicherungskarte abgegolten. In allen anderen Ländern der Welt entstehen teils hohe Selbstkosten. Ausserhalb der Schweiz zahlt die Grundversicherung zudem keine Krankentransporte oder Repatriierung. Auch Selbstbehalte im Behandlungsland sind nicht gedeckt, wobei innerhalb der EU/EFTA/UK die schweizerische Kostenbeteiligung aus Franchise und Selbstbehalt entfällt; in allen anderen Ländern geht auch diese zu Ihren Lasten.
Deckt 100% der Notfallkosten, die die Leistungen der Grundversicherung übersteigen. Innerhalb EU/EFTA/UK sind zudem allfällige ausländische Kostenbeteiligungen versichert, sofern diese mehr als 300 Franken betragen. In allen übrigen Ländern fällt die schweizerische Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) an.
Deckt 100% der Notfallkosten, die die Leistungen der Grundversicherung übersteigen. Innerhalb EU/EFTA/UK sind zudem allfällige ausländische Kostenbeteiligungen versichert, sofern diese mehr als 300 Franken betragen. In allen übrigen Ländern fällt die schweizerische Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) an.
Deckt 100% der Notfallkosten, die die Leistungen der Grundversicherung übersteigen, solange ein Rücktransport aus dem Ausland in die Schweiz nicht zumutbar ist.
Sie erhalten ergänzend zur Grundversicherung bis zu 500 Franken pro Spitaltag während bis zu 60 Tagen im Jahr, solange ein Rücktransport aus dem Ausland in die Schweiz nicht zumutbar ist.
Sie erhalten ergänzend zur Grundversicherung bis zu 1500 Franken pro Spitaltag, solange ein Rücktransport aus dem Ausland in die Schweiz nicht zumutbar ist.
Deckt 100% der Notfallkosten, solange ein Rücktransport aus dem Ausland in die Schweiz nicht zumutbar ist.
Mit HOSPITAL FLEX 1 erhalten Sie ergänzend zur Grundversicherung bis zu 500 Franken pro Spitaltag, mit HOSPITAL FLEX 2 bis zu 1000 Franken. Dies während maximal 60 Tagen im Jahr, solange ein Rücktransport aus dem Ausland in die Schweiz nicht zumutbar ist.
Bitte kontaktieren Sie für eine stationäre Behandlung unverzüglich unsere Notrufzentrale: +41 58 340 16 11
Wer zahlt einen Rücktransport aus dem Ausland nach Hause? Falls eine Heimschaffung an Ihren Wohnort oder in ein Schweizer Spital nötig ist:
Keine Leistungen für eine Repatriierung, auch wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll wäre.
Deckt 100% der Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport in die Schweiz.
Deckt 100% der Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport in die Schweiz.
Deckt 100% der Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport in die Schweiz.
Wer übernimmt bei einem Krankentransport im Ausland die Kosten?
Keine Leistungen für Transport und Rettung im Ausland.
Deckt 100% der Kosten für medizinisch notwendige Transporte ins nächste geeignete Spital sowie an Ihren Wohnort (siehe oben Repatriierung). Sind Sie länger als 7 Tage im Ausland hospitalisiert, zahlen wir die Reise- und einen Teil der Aufenthaltskosten für eine nahestehende Person. Auch Umbuchungsgebühren oder ein neues Rückflugticket erstatten wir Ihnen.
Deckt 100% der Kosten für medizinisch notwendige Transporte ins nächste geeignete Spital sowie an Ihren Wohnort (siehe oben Repatriierung). Sind Sie länger als 7 Tage im Ausland hospitalisiert, zahlen wir die Reise- und einen Teil der Aufenthaltskosten für eine nahestehende Person. Auch Umbuchungsgebühren oder ein neues Rückflugticket erstatten wir Ihnen.
Deckt 100% der Kosten für medizinisch notwendige Transporte ins nächste geeignete Spital im Ausland sowie an Ihren Wohnort (siehe oben Repatriierung). WORLD vergütet Besuchsreisen für bis zu zwei Personen, wenn Sie länger als 7 Tage hospitalisiert sind. Und weitere Reisekosten, die Ihnen durch Ihren Notfall entstehen.
Bitte kontaktieren Sie im Notfall unverzüglich unsere Notrufzentrale: +41 58 340 16 11. Wir koordinieren alle weiteren Schritte.
Wird eine Suchaktion für die Rettung oder Bergung von der Krankenkasse bezahlt? Und wie hoch ist bei Ihrer Auslandskrankenversicherung die Deckungssumme dafür?
Keine Leistungen für Rettung und Transport im Ausland.
Bezahlt bis zu 20’000 Franken pro Leistungsfall an Suchaktionen für Ihre Rettung und Bergung.
Bezahlt bis zu 20’000 Franken pro Leistungsfall an Suchaktionen für Ihre Rettung und Bergung.
Übernimmt bis zu 10’000 Franken pro Leistungsfall an Suchaktionen für Ihre Rettung und Bergung.
Bitte kontaktieren Sie im Notfall unverzüglich unsere Notrufzentrale: +41 58 340 16 11. Wir koordinieren alle weiteren Schritte.
Gibt es auch für eine gezielte Behandlung im Ausland eine Kostenübernahme?
Keine Leistungen für geplante Behandlung im Ausland.
Für ambulante geplante Behandlungen im Ausland erhalten Sie 90% der Kosten bis maximal 1000 Franken pro Kalenderjahr. Davon ausgeschlossen sind alternativmedizinische und zahnärztliche Behandlungen.
Für eine ärztlich verordnete ambulante Behandlung im Ausland erhalten Sie 90% der Kosten ergänzend zu den Leistungen aus COMPLETA bis maximal 1000 Franken pro Kalenderjahr. Davon ausgeschlossen sind Komplementärmedizin, zahnärztliche Behandlungen, Augenlaserkorrekturen, medizinische Vorsorge und Massnahmen zur Gesundheitsförderung.
Deckt 100% der Kosten für die geplante ambulante Behandlung in einem Spital im Ausland, wenn Sie vorher eine Kostengutsprache bei uns einholen. Die Beitragslimiten entsprechen einer Behandlung in der Schweiz.
Übernimmt bis 500 Franken pro Tag während maximal 60 Tagen im Jahr nach vorgängig erteilter Kostengutsprache durch uns. Nutzen Sie dazu das Formular weiter unten.
Übernimmt bis 1500 Franken pro Tag nach vorgängig erteilter Kostengutsprache durch uns. Nutzen Sie dazu das Formular weiter unten.
Deckt 100% der Kosten nach vorgängig erteilter Kostengutsprache durch uns. Nutzen Sie dazu das Formular weiter unten.
Mit HOSPITAL FLEX 1 erhalten Sie für gezielte stationäre Behandlungen im Ausland bis zu 500 Franken pro Spitaltag. Mit HOSPITAL FLEX 2 bis zu 1000 Franken pro Tag während maximal 60 Tagen im Jahr – dies nach vorgängiger Kostengutsprache durch uns. Nutzen Sie dazu das Formular weiter unten.
Für eine gezielte Auslandbehandlung benötigen Sie vorgängig eine Kostengutsprache durch uns. Nutzen Sie dazu dieses Formular:
Wer zahlt bei Streitigkeiten im Gesundheitsbereich? Oder bei rechtlichen Auseinandersetzungen als Lenker, Mieter, Passagier oder Fussgänger?
Keine Leistungen für Rechtsschutz.
Sie erhalten juristische Beratung und Vertretung sowie eine Rückerstattung pro Rechtsfall bis zuzu 250’000 Franken in Europa und bis zu 50’000 Franken ausserhalb Europas.
Sie erhalten juristische Beratung und Vertretung sowie eine Rückerstattung pro Rechtsfall bis zu 250’000 Franken in Europa und maximal 50’000 Franken ausserhalb Europas.
Umfassende Leistungen bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Gesundheits-, Privat- und Verkehrsrechtsschutz innerhalb Europas. Deckungssumme: bis 300’000 Franken.
Weltweit umfassende Leistungen bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Gesundheits-, Privat- sowie Verkehrs- und Internetrechtsschutz. Deckungssumme: bis 1 Million Franken innerhalb Europas und bis 100’000 Franken ausserhalb.
Sie liegen mehr als eine Woche im Spital ausserhalb der Schweiz? Der Besuch einer nahestehenden Person ist Gold wert.
Sie können Ihre geplante Rückreise wegen eines Spitalaufenthalts nicht antreten? Die Zusatzversicherungen TOP, COMPLETA und WORLD decken die Umbuchungsgebühren für Ihren Rückflug. Falls keine Umbuchung möglich ist, übernehmen wir die Kosten für Ihren Rückflug in der Economy-Klasse. WORLD erstattet Ihnen zusätzlich die Kosten zurück, wenn Sie die Reise infolge Krankheit unterbrechen oder abbrechen müssen. Und zwar bis zu 10’000 Franken pro Person und 20’000 Franken pro Familie.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.