Was zahlt die Krankenkasse im Ausland?

Sorgen Sie für den passenden Versicherungsschutz im Ausland. Mit unseren Zusatzversicherungen sind Sie umfassend geschützt: Sei es bei einer Erkrankung oder einem Unfall – oder auch im Falle einer geplanten Behandlung im Ausland. Unsere Leistungen im Überblick.

Notfallbehandlung im Ausland

Was zahlt Ihre Versicherung bei einem medizinischen Notfall im Ausland?

Grundversicherung

Übernimmt Notfallbehandlungen im Ausland in öffentlichen Spitälern und Arztpraxen, allerdings mit Kostenobergrenze: Gedeckt ist maximal der doppelte Betrag, der für die Behandlung in der Schweiz anfallen würde. Wenn Sie innerhalb der EU/EFTA/UK (EU-Länder, Island, Norwegen und Grossbritannien) erkranken oder verunfallen, weisen Sie unbedingt Ihre Versichertenkarte vor – die Rückseite gilt als europäischer Versicherungsausweis. Die Kosten werden über Ihre Versicherungskarte abgegolten. In allen anderen Ländern der Welt entstehen teils hohe Selbstkosten. Ausserhalb der Schweiz zahlt die Grundversicherung zudem keine Krankentransporte oder Repatriierung. Auch Selbstbehalte im Behandlungsland sind nicht gedeckt, wobei innerhalb der EU/EFTA/UK die schweizerische Kostenbeteiligung aus Franchise und Selbstbehalt entfällt; in allen anderen Ländern geht auch diese zu Ihren Lasten.

Mehr zum Auslandsschutz Ihrer Grundversicherung

Zusatzversicherung TOP

Deckt 100% der Notfallkosten, die die Leistungen der Grundversicherung übersteigen. Innerhalb EU/EFTA/UK sind zudem allfällige ausländische Kostenbeteiligungen versichert, sofern diese mehr als 300 Franken betragen. In allen übrigen Ländern fällt die schweizerische Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) an.

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Zusatzversicherung COMPLETA

Deckt 100% der Notfallkosten, die die Leistungen der Grundversicherung übersteigen. Innerhalb EU/EFTA/UK sind zudem allfällige ausländische Kostenbeteiligungen versichert, sofern diese mehr als 300 Franken betragen. In allen übrigen Ländern fällt die schweizerische Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) an.

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Zusatzversicherung WORLD

Deckt 100% der Notfallkosten, die die Leistungen der Grundversicherung übersteigen, solange ein Rücktransport aus dem Ausland in die Schweiz nicht zumutbar ist.

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Spitalversicherung HOSPITAL ECO

Sie erhalten ergänzend zur Grundversicherung bis zu 500 Franken pro Spitaltag während bis zu 60 Tagen im Jahr, solange ein Rücktransport aus dem Ausland in die Schweiz nicht zumutbar ist.

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Spitalversicherung HOSPITAL Halbprivat

Sie erhalten ergänzend zur Grundversicherung bis zu 1500 Franken pro Spitaltag, solange ein Rücktransport aus dem Ausland in die Schweiz nicht zumutbar ist.

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Spitalversicherung HOSPITAL Privat

Deckt 100% der Notfallkosten, solange ein Rücktransport aus dem Ausland in die Schweiz nicht zumutbar ist.

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Spitalversicherung HOSPITAL FLEX

Mit HOSPITAL FLEX 1 erhalten Sie ergänzend zur Grundversicherung bis zu 500 Franken pro Spitaltag, mit HOSPITAL FLEX 2 bis zu 1000 Franken. Dies während maximal 60 Tagen im Jahr, solange ein Rücktransport aus dem Ausland in die Schweiz nicht zumutbar ist.

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Notfall im Ausland: Voraussetzungen für Vergütung

  • Ihre Heimreise oder Verlegung in die Schweiz ist nicht zumutbar.
  • Sie befinden sich nur vorübergehend im Ausland. 

Bitte kontaktieren Sie für eine stationäre Behandlung unverzüglich unsere Notrufzentrale: +41 58 340 16 11

Repatriierung: Rücktransport aus dem Ausland

Wer zahlt einen Rücktransport aus dem Ausland nach Hause? Falls eine Heimschaffung an Ihren Wohnort oder in ein Schweizer Spital nötig ist:

Grundversicherung

Keine Leistungen für eine Repatriierung, auch wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll wäre.

Zusatzversicherung TOP

Deckt 100% der Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport in die Schweiz. 

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Zusatzversicherung COMPLETA

Deckt 100% der Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport in die Schweiz.

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Zusatzversicherung WORLD

Deckt 100% der Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport in die Schweiz. 

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Voraussetzungen für eine Repatriierung

  • Sie lassen alle Schritte über unsere Notrufzentrale organisieren: +41 58 340 16 11.
  • Der oder die von uns beauftragte Arzt oder Ärztin bestätigt die Notwendigkeit Ihrer Repatriierung. 

Krankentransport im Ausland

Wer übernimmt bei einem Krankentransport im Ausland die Kosten? 

Grundversicherung

Keine Leistungen für Transport und Rettung im Ausland.

Zusatzversicherung TOP

Deckt 100% der Kosten für medizinisch notwendige Transporte ins nächste geeignete Spital sowie an Ihren Wohnort (siehe oben Repatriierung). Sind Sie länger als 7 Tage im Ausland hospitalisiert, zahlen wir die Reise- und einen Teil der Aufenthaltskosten für eine nahestehende Person. Auch Umbuchungsgebühren oder ein neues Rückflugticket erstatten wir Ihnen.

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Zusatzversicherung COMPLETA

Deckt 100% der Kosten für medizinisch notwendige Transporte ins nächste geeignete Spital sowie an Ihren Wohnort (siehe oben Repatriierung). Sind Sie länger als 7 Tage im Ausland hospitalisiert, zahlen wir die Reise- und einen Teil der Aufenthaltskosten für eine nahestehende Person. Auch Umbuchungsgebühren oder ein neues Rückflugticket erstatten wir Ihnen.

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Zusatzversicherung WORLD

Deckt 100% der Kosten für medizinisch notwendige Transporte ins nächste geeignete Spital im Ausland sowie an Ihren Wohnort (siehe oben Repatriierung). WORLD vergütet Besuchsreisen für bis zu zwei Personen, wenn Sie länger als 7 Tage hospitalisiert sind. Und weitere Reisekosten, die Ihnen durch Ihren Notfall entstehen.

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Krankentransport im Ausland: Voraussetzung für Vergütung

Bitte kontaktieren Sie im Notfall unverzüglich unsere Notrufzentrale: +41 58 340 16 11. Wir koordinieren alle weiteren Schritte.

Kostenlose Reiseberatung

Gibt es gesundheitliche Risiken im Reiseland? Ist eine Impfung nötig? Rufen Sie unsere Travelcheck-Hotline an und lassen Sie sich beraten – am besten vier bis sechs Wochen vor Ihrer Abreise. Dieses Angebot steht allen Versicherten mit TOP und COMPLETA zur Verfügung.

Personensuche: Bergung und Rettung im Ausland

Wird eine Suchaktion für die Rettung oder Bergung von der Krankenkasse bezahlt? Und wie hoch ist bei Ihrer Auslandskrankenversicherung die Deckungssumme dafür?

Grundversicherung

Keine Leistungen für Rettung und Transport im Ausland.

Zusatzversicherung TOP

Bezahlt bis zu 20’000 Franken pro Leistungsfall an Suchaktionen für Ihre Rettung und Bergung. 

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Zusatzversicherung COMPLETA

Bezahlt bis zu 20’000 Franken pro Leistungsfall an Suchaktionen für Ihre Rettung und Bergung. 

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Zusatzversicherung WORLD

Übernimmt bis zu 10’000 Franken pro Leistungsfall an Suchaktionen für Ihre Rettung und Bergung. 

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Bergung und Rettung: Voraussetzung für Vergütung

Bitte kontaktieren Sie im Notfall unverzüglich unsere Notrufzentrale: +41 58 340 16 11. Wir koordinieren alle weiteren Schritte.

Geplante Behandlung im Ausland

Gibt es auch für eine gezielte Behandlung im Ausland eine Kostenübernahme?

Grundversicherung

Keine Leistungen für geplante Behandlung im Ausland.

Zusatzversicherung COMPLETA

Für ambulante geplante Behandlungen im Ausland erhalten Sie 90% der Kosten bis maximal 1000 Franken pro Kalenderjahr. Davon ausgeschlossen sind alternativmedizinische und zahnärztliche Behandlungen.

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Zusatzversicherung COMPLETA PLUS

Für eine ärztlich verordnete ambulante Behandlung im Ausland erhalten Sie 90% der Kosten ergänzend zu den Leistungen aus COMPLETA bis maximal 1000 Franken pro Kalenderjahr. Davon ausgeschlossen sind Komplementärmedizin, zahnärztliche Behandlungen, Augenlaserkorrekturen, medizinische Vorsorge und Massnahmen zur Gesundheitsförderung.

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Zusatzversicherung PRIMEO

Deckt 100% der Kosten für die geplante ambulante Behandlung in einem Spital im Ausland, wenn Sie vorher eine Kostengutsprache bei uns einholen. Die Beitragslimiten entsprechen einer Behandlung in der Schweiz.

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Spitalversicherung HOSPITAL ECO

Übernimmt bis 500 Franken pro Tag während maximal 60 Tagen im Jahr nach vorgängig erteilter Kostengutsprache durch uns. Nutzen Sie dazu das Formular weiter unten.

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Spitalversicherung HOSPITAL Halbprivat

Übernimmt bis 1500 Franken pro Tag nach vorgängig erteilter Kostengutsprache durch uns. Nutzen Sie dazu das Formular weiter unten.

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Spitalversicherung HOSPITAL Privat

Deckt 100% der Kosten nach vorgängig erteilter Kostengutsprache durch uns. Nutzen Sie dazu das Formular weiter unten.

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Spitalversicherung HOSPITAL FLEX

Mit HOSPITAL FLEX 1 erhalten Sie für gezielte stationäre Behandlungen im Ausland bis zu 500 Franken pro Spitaltag. Mit HOSPITAL FLEX 2 bis zu 1000 Franken pro Tag während maximal 60 Tagen im Jahr – dies nach vorgängiger Kostengutsprache durch uns. Nutzen Sie dazu das Formular weiter unten.

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Behandlung im Ausland geplant?

Für eine gezielte Auslandbehandlung benötigen Sie vorgängig eine Kostengutsprache durch uns. Nutzen Sie dazu dieses Formular:

Rechtsschutz im Ausland

Wer zahlt bei Streitigkeiten im Gesundheitsbereich? Oder bei rechtlichen Auseinandersetzungen als Lenker, Mieter, Passagier oder Fussgänger?

Grundversicherung

Keine Leistungen für Rechtsschutz.

Zusatzversicherung TOP

Sie erhalten juristische Beratung und Vertretung sowie eine Rückerstattung pro Rechtsfall bis zuzu 250’000 Franken in Europa und bis zu 50’000 Franken ausserhalb Europas.

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Zusatzversicherung COMPLETA

Sie erhalten juristische Beratung und Vertretung sowie eine Rückerstattung pro Rechtsfall bis zu 250’000 Franken in Europa und maximal 50’000 Franken ausserhalb Europas.

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Helsana Advocare PLUS

Umfassende Leistungen bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Gesundheits-, Privat- und Verkehrsrechtsschutz innerhalb Europas. Deckungssumme: bis 300’000 Franken.

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Helsana Advocare EXTRA

Weltweit umfassende Leistungen bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Gesundheits-, Privat- sowie Verkehrs- und Internetrechtsschutz. Deckungssumme: bis 1 Million Franken innerhalb Europas und bis 100’000 Franken ausserhalb.

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Weitere nützliche Leistungen im Ausland

Besuchskosten für Familienmitglieder

Sie liegen mehr als eine Woche im Spital ausserhalb der Schweiz? Der Besuch einer nahestehenden Person ist Gold wert. 

  • Die Zusatzversicherungen TOP und COMPLETA decken die ausgewiesenen Kosten für die Hin- und Rückreise Ihrer Besuchsperson (maximal die Kosten eines Fluges der Economy-Klasse). Für die Unterkunft und Verpflegung zahlen wir bis zu 200 Franken pro Tag und 1000 Franken pro Ereignis. 
  • Mit WORLD organisieren und bezahlen wir eine Besuchsreise für bis zu zwei nahestehende Personen an das Krankenbett (Zugbillett 1. Klasse oder Flugticket Economy).

Geplante Rückreise umbuchen

Sie können Ihre geplante Rückreise wegen eines Spitalaufenthalts nicht antreten? Die Zusatzversicherungen TOPCOMPLETA und WORLD decken die Umbuchungsgebühren für Ihren Rückflug. Falls keine Umbuchung möglich ist, übernehmen wir die Kosten für Ihren Rückflug in der Economy-Klasse. WORLD erstattet Ihnen zusätzlich die Kosten zurück, wenn Sie die Reise infolge Krankheit unterbrechen oder abbrechen müssen. Und zwar bis zu 10’000 Franken pro Person und 20’000 Franken pro Familie.

Besuchsreise und Umbuchungen: Voraussetzungen für Vergütung

  • Sie lassen alle Schritte über unsere Notrufzentrale organisieren: +41 58 340 16 11 
  • Ihre Heimreise oder Verlegung in die Schweiz ist nicht zumutbar.

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